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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2024-JCOO
Termine
Öffnung
12.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 75.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu erleichtern und zu unterstützen und die Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu fördern, unter anderem durch die Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme, und die wirksame Durchsetzung von Entscheidungen.
Call-Ziele
Für 2024 gibt es vier Prioritäten.
Vorschläge, die nicht den Prioritäten 1 und 2 entsprechen, können weiterhin gefördert werden, wenn die Antragsteller dies begründen können durch:
- die Notwendigkeit, die Umsetzung und Anwendung des EU-Besitzstands im Zivil- oder Strafrecht auf der Grundlage einer evidenzbasierten Bedarfsanalyse zu verbessern, die zeigt, dass mehr Aktivitäten für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in dem zu erfassenden Bereich erforderlich sind,
- die Notwendigkeit einer Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit, z. B. im Falle von Lücken im Besitzstand oder zur Bewältigung neu auftretender Herausforderungen, auf der Grundlage einer evidenzbasierten Bedarfsanalyse.
Die Antragsteller sollten jedoch berücksichtigen, dass eine Abweichung von den Prioritäten 1 und 2 zu einem weniger relevanten Vorschlag führen kann, der daher nicht für eine Finanzierung in Betracht gezogen werden kann.
Den Antragstellern wird nachdrücklich empfohlen, Initiativen der Kommission im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu untersuchen, um das Risiko einer Replikation bestehender Strukturen und insbesondere von IT-Plattformen zu minimieren.
Priorität 1: Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
Ziel ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zu fördern und zur wirksamen und kohärenten Anwendung und Durchsetzung von EU-Instrumenten zur Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums in Zivil- und Handelssachen sowie im Bereich des Familienrechts beizutragen.
Projekte mit folgenden Zielen werden prioritär behandelt:
- Bessere Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen durch bessere Verfahren, Fallbearbeitung und Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten;
- Verbesserung der Situation von Kindern in Zivilsachen, z. B. durch bessere Verfahren, Fallbearbeitung und Zusammenarbeit im Bereich des Familienrechts wie der elterlichen Verantwortung, internationale Kindesentführung und Unterhalt oder Fragen im Zusammenhang mit dem Zivilstand von Kindern;
- Erleichterung grenzüberschreitender Verfahren, z. B. über die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme, über Erbschaften oder den grenzüberschreitenden Verkehr öffentlicher Schriftstücke durch bessere Information und Sensibilisierung.
Priorität 2: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu fördern und zur wirksamen und kohärenten Anwendung der Instrumente der gegenseitigen Anerkennung der EU in Strafsachen beizutragen.
- Priorität wird der Umsetzung und praktischen Anwendung der folgenden Instrumente der gegenseitigen Anerkennung eingeräumt:
- Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen;
- Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten,
- Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen zur Verhängung von Freiheitsstrafen oder Freiheitsentzugsmaßnahmen zum Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union;
- Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen;
- Rahmenbeschluss 2009/829/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur vorläufigen Inhaftierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen,
- Verordnung (EU) 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Einfrier- und Einziehungsentscheidungen.
- In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann eine besondere Priorität für jedes einzelne der oben genannten Instrumente(e) genannt werden.
- Priorität:
- einen wirksamen Beitrag zur Strategie der Europäischen Union für die Sicherheit im Hinblick auf die justiziellen Maßnahmen gegen den Terrorismus, insbesondere zur Verstärkung der Prävention von Radikalisierung, insbesondere in Gefängnissen und nach der Haftentlassung, und unter Berücksichtigung des Geschlechts der (ex) Inhaftierten.
- Umsetzung der Empfehlung der Kommission zu Inhaftierungen und damit zusammenhängenden Fragen im Zusammenhang mit den Haftbedingungen, einschließlich des Schutzes schutzbedürftiger Häftlinge und der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, Untersuchungshaft und Alternativen zur Inhaftierung, sowie Sensibilisierung für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und Empfehlungen des Europarates in diesem Bereich;
- die Funktionsweise der Verträge über die gegenseitige Rechtshilfe (GwG) oder anderer Verträge, die Bestimmungen über GwG mit Drittstaaten enthalten (z. B. EU-US GwG-Abkommen, Budapester Übereinkommen über Cyberkriminalität und sein zweites Zusatzprotokoll), einschließlich des Austauschs elektronischer Daten.
Priorität 3: Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau und der Stärkung nationaler Netzwerke im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Das Hauptziel besteht darin, zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Besitzstands im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen beizutragen.
Im Bereich der Zivil- und Handelssachen werden die Mitglieder des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen (EJN-civil) sowie die von ihnen vertretenen nationalen Behörden, Gerichte und Berufsverbände unterstützt. Die Projekte werden sich auf den Aufbau und die Stärkung nationaler EJN-Zivilnetzwerke konzentrieren, um eine bessere Behandlung grenzüberschreitender Zivilsachen und eine bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die nationalen Netzwerke werden die volle Beteiligung aller nationalen Netzwerkmitglieder (z. B. zentrale Behörden, Gerichtsvollzieher, Notare, Rechtsanwälte) fördern. Dies wird dazu beitragen, den Beitrag der EU-Länder zu den Aktivitäten des Netzwerks (insbesondere die Netzwerktreffen) zu erhöhen und die Arbeit und Sichtbarkeit des Netzwerks als Ganzes zu verbessern.
In Strafsachen werden nationale Behörden, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Berufsverbände, die sie vertreten, unterstützt, Aufbau und/oder Stärkung nationaler Netze, um eine bessere Umsetzung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit der EU in Strafsachen zu gewährleisten.
Die Stärkung der nationalen Netze kann eine bessere Umsetzung der Zivil- und Strafrechtsinstrumente der EU durch Zusammenarbeit, Dialog, Erfahrungsaustausch, Informationsaustausch und Schulungsmaßnahmen (gegebenenfalls auch in Verbindung mit anderen nationalen Systemen) fördern. Durch diese Aktivitäten würden die nationalen Projekte die Interaktion auf nationaler Ebene, den Wissensaustausch und die Sammlung von Informationen sicherstellen. Dadurch würden EU-weit Brücken und gegenseitiges Vertrauen zwischen verschiedenen Justizsystemen vertieft.
Priorität 4: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verknüpfung und dem Austausch ihrer biometrischen Daten mit dem zentralen System ECRIS-TCN.
Hauptziel dieser Prioritätsachse ist die Unterstützung nationaler Projekte zur Umsetzung der Änderungen an:
- nationale IT-Systeme, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem zentralen System ECRIS-TCN ermöglichen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für die Prioritäten 1 und 2:
- Verstärkte Fähigkeit der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie im Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
- Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich Gerichten) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
- Angleichung der Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten an die einschlägigen Rechtsvorschriften;
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen stehen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH;
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden, die für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen zuständig sind, und Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Behörden und anderen zuständigen Stellen und Institutionen in der gesamten EU, Staatsanwält*innen, Richter*innen und andere Interessenträger verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
- Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen; weniger Fristverletzungen;
- Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
- Insbesondere für die Priorität 2 verringerte die Verbesserung der Situation von Personen, die Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen unterliegen, die Verbesserung ihrer sozialen Rehabilitation und die Wiedereingliederung auf geschlechtsspezifische Weise, das Risiko einer Verletzung ihrer Grundrechte.
Für Priorität 3:
- Bessere Umsetzung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
- Verstärkte Fähigkeit der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie im Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
- Staatsanwält*innen, Richter*innen und andere Interessenträger verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
- Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich Gerichten) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
- Effizientere und besser funktionierende nationale Netze, um eine bessere Umsetzung und Fallbearbeitung auf nationaler Ebene zu gewährleisten;
- Verstärkte Beteiligung nationaler Netzwerke an den Aktivitäten des Netzwerks zur Stärkung des Netzwerks als Ganzes.
Für Priorität 4:
- Verbesserter Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern zwischen nationalen IT-Systemen und dem ECRIS-TCN-Zentralsystem;
- Verbesserte Kapazitäten der nationalen IT-Systeme für den Umgang mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern;
- Verbesserte Prozesse auf nationaler Ebene, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem zentralen System ECRIS-TCN ermöglichen.
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Erwartete Ergebnisse
Während mehrere Maßnahmen und Initiativen aufgeführt sind, wird nicht verlangt, alle in einem einzigen Projekt zu erfassen. Projekte mit einem starken Fokus werden sehr geschätzt.
Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Entwurfs- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive beinhalten. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie in ihrem Vorschlag eine Geschlechteranalyse durchführen und einbeziehen, die die potenziellen unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt abbildet.Dadurch unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf beide Geschlechter sollten vermieden werden (do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck werden Bewerber ermutigt, die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen bei der Durchführung ihrer Geschlechtsanalyse zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Verbreitung von Informationen sollte ein geschlechtersensibler Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsaktivitäten sollten Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitige Lern-, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an Schulungen fördern.
Dieses Thema umfasst folgende Aktivitäten:
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Agenturen, Rechtsanwält*innen und/oder Dienstleistern (einschließlich multidisziplinärer Netzwerke auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene);
- gegenseitiges Lernen, Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, Entwicklung von Arbeitsmethoden, die auf andere teilnehmende Länder übertragbar sein können;
- analytische Aktivitäten, einschließlich Datenerhebung, Statistiken, Umfragen, Forschung usw.;
- Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informationsinstrumenten;
- Kapazitätsaufbau für Fachleute;
- Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen;
- Ausbildungsmaßnahmen können auch im Rahmen dieser Ausschreibung finanziert werden, sofern sie Nebentätigkeiten und nicht der Hauptzweck des Projekts sind.
Für Priorität 4 würden die Projektaktivitäten grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und Ausarbeitungsarbeiten, IT-Softwareentwicklung, Qualitätssicherung und damit verbundene Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme erforderlich sind, sowie die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler Lösungen zur Erreichung der Ziele der Priorität 4. Auch Aktivitäten im Zusammenhang mit Projektmanagement, Kommunikation, Förderung und Verbreitung sind förderfähig.
Die Aktivitäten im Rahmen dieses Themas, insbesondere in Bezug auf die IT-Softwareentwicklung (Priorität 1), werden bestehende Lösungen wie Ergebnisse des e-CODEX-Projekts, CEF-Bausteine und ISA-Core-Vokabulare berücksichtigen.
Vorschläge mit einem praktischen Fokus werden als wirkungsvoller als bloße Forschungsvorschläge angesehen.
Ebenso werden Vorschläge, die in ihrer Gestaltung und Umsetzung eine Genderperspektive berücksichtigen, als wirkungsvoller angesehen (siehe auch Abschnitt 9 der Aufforderung).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Für die Prioritäten 1 und 2 müssen Vorschläge von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- An den Anträgen müssen mindestens 2 Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.
- Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Non-Profit-Organisation oder eine internationale Organisation als Begünstigte (nicht als angegliederte
- Für die Prioritäten 3 und 4 sind auch Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig.
Die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen) müssen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Stellen)
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder: mit dem Justizprogramm verbundene Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Darüber hinaus gilt für die Prioritäten 1 und 2:
- Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen einreichen;
- Projekte müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern einbeziehen.
Darüber hinaus gilt für die Priorität 3:
- Im Bereich der Zivil- und Handelssachen muss der Antrag von den amtlich ernannten Mitgliedern des EJN in Zivil- und Handelssachen oder von den nationalen Behörden eingereicht werden Gerichte und Berufsverbände, die die amtlich bestellten Mitglieder der EJN in Zivil- und Handelssachen vertreten;
- Im Bereich der Strafsachen müssen die nationalen Behörden, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und die sie vertretenden Berufsverbände den Antrag stellen;
- Pro Teilnehmerland wird nur ein Antrag angenommen. Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.
Darüber hinaus gilt für die Priorität 4:
- sind die nationalen Behörden, die für die Systeme verantwortlich sind, die nationale Strafregisterdatenbanken sowie Fingerabdruckdatenbanken mit dem zentralen System ECRIS-TCN verbinden.
- Pro Teilnehmerland wird nur ein Antrag angenommen. Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.
weitere Förderkriterien
Natürliche Personen sind NICHT berechtigt (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelhändlern, wenn das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit hat).
Internationale Organisationen sind im Rahmen der Prioritäten 1 und 2 förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen, und Garantien anbieten zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen juristischer Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die aus Mitgliedern bestehen (wie zum Beispiel Netzwerke), können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
Für Priorität 1 (Zivilsachen) und Priorität 4 (ECRIS): Der beantragte EU-Zuschuss darf 75.000 € nicht unterschreiten. Es gibt keine Obergrenze.
Für Priorität 2 (Strafsachen) und Priorität 3 (EJN zivil und strafrechtlich): Die Projektbudgets müssen zwischen 75.000 und 350.000 Euro pro Projekt liegen.
Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren
Obligatorische Anhänge und Belege (einige Vorlagen, die im Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen);
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Call document JUST-2024-JCOOCall document JUST-2024-JCOO(685kB)
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