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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Förderprogramm

Justiz Programm

Call Nummer

JUST-2024-JCOO

Termine

Öffnung
12.12.2023

Deadline
18.04.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 5.800.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

min. € 75.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieser Aufforderung ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu erleichtern und zu unterstützen und die Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu fördern, unter anderem durch die Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der nationalen Justizsysteme, und die wirksame Durchsetzung von Entscheidungen.

Call-Ziele

Für 2024 gibt es vier Prioritäten.

Vorschläge, die nicht den Prioritäten 1 und 2 entsprechen, können weiterhin gefördert werden, wenn die Antragsteller dies begründen können durch:

  • die Notwendigkeit, die Umsetzung und Anwendung des EU-Besitzstands im Zivil- oder Strafrecht auf der Grundlage einer evidenzbasierten Bedarfsanalyse zu verbessern, die zeigt, dass mehr Aktivitäten für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in dem zu erfassenden Bereich erforderlich sind,
  • die Notwendigkeit einer Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit, z. B. im Falle von Lücken im Besitzstand oder zur Bewältigung neu auftretender Herausforderungen, auf der Grundlage einer evidenzbasierten Bedarfsanalyse.

Die Antragsteller sollten jedoch berücksichtigen, dass eine Abweichung von den Prioritäten 1 und 2 zu einem weniger relevanten Vorschlag führen kann, der daher nicht für eine Finanzierung in Betracht gezogen werden kann.

Den Antragstellern wird nachdrücklich empfohlen, Initiativen der Kommission im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu untersuchen, um das Risiko einer Replikation bestehender Strukturen und insbesondere von IT-Plattformen zu minimieren.

Priorität 1: Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Ziel ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zu fördern und zur wirksamen und kohärenten Anwendung und Durchsetzung von EU-Instrumenten zur Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums in Zivil- und Handelssachen sowie im Bereich des Familienrechts beizutragen.

Projekte mit folgenden Zielen werden prioritär behandelt:

  • Bessere Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen durch bessere Verfahren, Fallbearbeitung und Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten;
  • Verbesserung der Situation von Kindern in Zivilsachen, z. B. durch bessere Verfahren, Fallbearbeitung und Zusammenarbeit im Bereich des Familienrechts wie der elterlichen Verantwortung, internationale Kindesentführung und Unterhalt oder Fragen im Zusammenhang mit dem Zivilstand von Kindern;
  • Erleichterung grenzüberschreitender Verfahren, z. B. über die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme, über Erbschaften oder den grenzüberschreitenden Verkehr öffentlicher Schriftstücke durch bessere Information und Sensibilisierung.

Priorität 2: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu fördern und zur wirksamen und kohärenten Anwendung der Instrumente der gegenseitigen Anerkennung der EU in Strafsachen beizutragen.

  • Priorität wird der Umsetzung und praktischen Anwendung der folgenden Instrumente der gegenseitigen Anerkennung eingeräumt:
    • Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen;
    • Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten,
    • Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen zur Verhängung von Freiheitsstrafen oder Freiheitsentzugsmaßnahmen zum Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union;
    • Rahmenbeschluss 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen;
    • Rahmenbeschluss 2009/829/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur vorläufigen Inhaftierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    • Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen,
    • Verordnung (EU) 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Einfrier- und Einziehungsentscheidungen.
    • In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann eine besondere Priorität für jedes einzelne der oben genannten Instrumente(e) genannt werden.
  • Priorität:
    • einen wirksamen Beitrag zur Strategie der Europäischen Union für die Sicherheit im Hinblick auf die justiziellen Maßnahmen gegen den Terrorismus, insbesondere zur Verstärkung der Prävention von Radikalisierung, insbesondere in Gefängnissen und nach der Haftentlassung, und unter Berücksichtigung des Geschlechts der (ex) Inhaftierten.
    • Umsetzung der Empfehlung der Kommission zu Inhaftierungen und damit zusammenhängenden Fragen im Zusammenhang mit den Haftbedingungen, einschließlich des Schutzes schutzbedürftiger Häftlinge und der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, Untersuchungshaft und Alternativen zur Inhaftierung, sowie Sensibilisierung für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und Empfehlungen des Europarates in diesem Bereich;
    • die Funktionsweise der Verträge über die gegenseitige Rechtshilfe (GwG) oder anderer Verträge, die Bestimmungen über GwG mit Drittstaaten enthalten (z. B. EU-US GwG-Abkommen, Budapester Übereinkommen über Cyberkriminalität und sein zweites Zusatzprotokoll), einschließlich des Austauschs elektronischer Daten.

Priorität 3: Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau und der Stärkung nationaler Netzwerke im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Das Hauptziel besteht darin, zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Besitzstands im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen beizutragen.

Im Bereich der Zivil- und Handelssachen werden die Mitglieder des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen (EJN-civil) sowie die von ihnen vertretenen nationalen Behörden, Gerichte und Berufsverbände unterstützt. Die Projekte werden sich auf den Aufbau und die Stärkung nationaler EJN-Zivilnetzwerke konzentrieren, um eine bessere Behandlung grenzüberschreitender Zivilsachen und eine bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die nationalen Netzwerke werden die volle Beteiligung aller nationalen Netzwerkmitglieder (z. B. zentrale Behörden, Gerichtsvollzieher, Notare, Rechtsanwälte) fördern. Dies wird dazu beitragen, den Beitrag der EU-Länder zu den Aktivitäten des Netzwerks (insbesondere die Netzwerktreffen) zu erhöhen und die Arbeit und Sichtbarkeit des Netzwerks als Ganzes zu verbessern.

In Strafsachen werden nationale Behörden, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Berufsverbände, die sie vertreten, unterstützt, Aufbau und/oder Stärkung nationaler Netze, um eine bessere Umsetzung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit der EU in Strafsachen zu gewährleisten.

Die Stärkung der nationalen Netze kann eine bessere Umsetzung der Zivil- und Strafrechtsinstrumente der EU durch Zusammenarbeit, Dialog, Erfahrungsaustausch, Informationsaustausch und Schulungsmaßnahmen (gegebenenfalls auch in Verbindung mit anderen nationalen Systemen) fördern. Durch diese Aktivitäten würden die nationalen Projekte die Interaktion auf nationaler Ebene, den Wissensaustausch und die Sammlung von Informationen sicherstellen. Dadurch würden EU-weit Brücken und gegenseitiges Vertrauen zwischen verschiedenen Justizsystemen vertieft.

Priorität 4: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verknüpfung und dem Austausch ihrer biometrischen Daten mit dem zentralen System ECRIS-TCN.

Hauptziel dieser Prioritätsachse ist die Unterstützung nationaler Projekte zur Umsetzung der Änderungen an:

  • nationale IT-Systeme, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem zentralen System ECRIS-TCN ermöglichen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Für die Prioritäten 1 und 2:

  • Verstärkte Fähigkeit der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie im Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich Gerichten) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
  • Angleichung der Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten an die einschlägigen Rechtsvorschriften;
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen stehen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH;
  • Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden, die für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen zuständig sind, und Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Behörden und anderen zuständigen Stellen und Institutionen in der gesamten EU, Staatsanwält*innen, Richter*innen und andere Interessenträger verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
  • Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen; weniger Fristverletzungen;
  • Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Insbesondere für die Priorität 2 verringerte die Verbesserung der Situation von Personen, die Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen unterliegen, die Verbesserung ihrer sozialen Rehabilitation und die Wiedereingliederung auf geschlechtsspezifische Weise, das Risiko einer Verletzung ihrer Grundrechte.

Für Priorität 3:

  • Bessere Umsetzung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • Verstärkte Fähigkeit der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie im Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
  • Staatsanwält*innen, Richter*innen und andere Interessenträger verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich Gerichten) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
  • Effizientere und besser funktionierende nationale Netze, um eine bessere Umsetzung und Fallbearbeitung auf nationaler Ebene zu gewährleisten;
  • Verstärkte Beteiligung nationaler Netzwerke an den Aktivitäten des Netzwerks zur Stärkung des Netzwerks als Ganzes.

Für Priorität 4:

  • Verbesserter Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern zwischen nationalen IT-Systemen und dem ECRIS-TCN-Zentralsystem;
  • Verbesserte Kapazitäten der nationalen IT-Systeme für den Umgang mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern;
  • Verbesserte Prozesse auf nationaler Ebene, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem zentralen System ECRIS-TCN ermöglichen.

 

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Erwartete Ergebnisse

Während mehrere Maßnahmen und Initiativen aufgeführt sind, wird nicht verlangt, alle in einem einzigen Projekt zu erfassen. Projekte mit einem starken Fokus werden sehr geschätzt.

Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Entwurfs- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive beinhalten. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie in ihrem Vorschlag eine Geschlechteranalyse durchführen und einbeziehen, die die potenziellen unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt abbildet.Dadurch unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Intervention auf beide Geschlechter sollten vermieden werden (do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck werden Bewerber ermutigt, die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen bei der Durchführung ihrer Geschlechtsanalyse zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Verbreitung von Informationen sollte ein geschlechtersensibler Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsaktivitäten sollten Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitige Lern-, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an Schulungen fördern.

Dieses Thema umfasst folgende Aktivitäten:

  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Agenturen, Rechtsanwält*innen und/oder Dienstleistern (einschließlich multidisziplinärer Netzwerke auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene);
  • gegenseitiges Lernen, Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, Entwicklung von Arbeitsmethoden, die auf andere teilnehmende Länder übertragbar sein können;
  • analytische Aktivitäten, einschließlich Datenerhebung, Statistiken, Umfragen, Forschung usw.;
  • Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informationsinstrumenten;
  • Kapazitätsaufbau für Fachleute;
  • Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen;
  • Ausbildungsmaßnahmen können auch im Rahmen dieser Ausschreibung finanziert werden, sofern sie Nebentätigkeiten und nicht der Hauptzweck des Projekts sind.

Für Priorität 4 würden die Projektaktivitäten grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und Ausarbeitungsarbeiten, IT-Softwareentwicklung, Qualitätssicherung und damit verbundene Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme erforderlich sind, sowie die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler Lösungen zur Erreichung der Ziele der Priorität 4. Auch Aktivitäten im Zusammenhang mit Projektmanagement, Kommunikation, Förderung und Verbreitung sind förderfähig.

Die Aktivitäten im Rahmen dieses Themas, insbesondere in Bezug auf die IT-Softwareentwicklung (Priorität 1), werden bestehende Lösungen wie Ergebnisse des e-CODEX-Projekts, CEF-Bausteine und ISA-Core-Vokabulare berücksichtigen.

Vorschläge mit einem praktischen Fokus werden als wirkungsvoller als bloße Forschungsvorschläge angesehen.

Ebenso werden Vorschläge, die in ihrer Gestaltung und Umsetzung eine Genderperspektive berücksichtigen, als wirkungsvoller angesehen (siehe auch Abschnitt 9 der Aufforderung).

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Für die Prioritäten 1 und 2 müssen Vorschläge von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • An den Anträgen müssen mindestens 2 Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.
  • Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Non-Profit-Organisation oder eine internationale Organisation als Begünstigte (nicht als angegliederte
  • Für die Prioritäten 3 und 4 sind auch Anträge von einzelnen Antragstellern zulässig.

Die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen) müssen:

  • juristische Personen (öffentliche oder private Stellen)
  • in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
    • Nicht-EU-Länder:  mit dem Justizprogramm verbundene Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Darüber hinaus gilt für die Prioritäten 1 und 2:

  • Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen einreichen;
  • Projekte müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern einbeziehen.

Darüber hinaus gilt für die Priorität 3:

  • Im Bereich der Zivil- und Handelssachen muss der Antrag von den amtlich ernannten Mitgliedern des EJN in Zivil- und Handelssachen oder von den nationalen Behörden eingereicht werden Gerichte und Berufsverbände, die die amtlich bestellten Mitglieder der EJN in Zivil- und Handelssachen vertreten;
  • Im Bereich der Strafsachen müssen die nationalen Behörden, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und die sie vertretenden Berufsverbände den Antrag stellen;
  • Pro Teilnehmerland wird nur ein Antrag angenommen. Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.

Darüber hinaus gilt für die Priorität 4:

  • sind die nationalen Behörden, die für die Systeme verantwortlich sind, die nationale Strafregisterdatenbanken sowie Fingerabdruckdatenbanken mit dem zentralen System ECRIS-TCN verbinden.
  • Pro Teilnehmerland wird nur ein Antrag angenommen. Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.

weitere Förderkriterien

Natürliche Personen sind NICHT berechtigt (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelhändlern, wenn das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit hat).

Internationale Organisationen sind im Rahmen der Prioritäten 1 und 2 förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen, und Garantien anbieten zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen juristischer Personen gleichwertig sind.

EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Organisationen, die aus Mitgliedern bestehen (wie zum Beispiel Netzwerke), können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).

Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).


Für Priorität 1 (Zivilsachen) und Priorität 4 (ECRIS): Der beantragte EU-Zuschuss darf 75.000 € nicht unterschreiten. Es gibt keine Obergrenze.

Für Priorität 2 (Strafsachen) und Priorität 3 (EJN zivil und strafrechtlich): Die Projektbudgets müssen zwischen 75.000 und 350.000 Euro pro Projekt liegen.

Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.

Zusatzinformationen

Themen

Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren

Obligatorische Anhänge und Belege (einige Vorlagen, die im Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden können):

  • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen); 
  • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils) 
  • Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt) 
  • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B) 
  • für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt

Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

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