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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-DAPHNE
Termine
Öffnung
12.12.2023
Deadline
24.04.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 24.800.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder.
Call-Ziele
Ziele:
- Prävention und Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt sowie häuslicher Gewalt auf allen Ebenen, unter anderem durch Förderung der im Übereinkommen des Europarats zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt niedergelegten Normen;
- Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Gruppen, wie LGBTQI-Personen und Menschen mit Behinderungen
- Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer der unter den Nummern 1 und 2 genannten Formen von Gewalt, wie z. B. Opfer häuslicher Gewalt, die in der Familie oder in intimen Beziehungen verübt wird, einschließlich der Kinder, die infolge häuslicher Straftaten zu Waisen geworden sind, sowie Unterstützung und Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus für die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in der gesamten Union.
Prioritäten:
1. Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt
Im Einklang mit der Gleichstellungsstrategie zielt diese Prioritätsachse darauf ab, die Entwicklung groß angelegter, integrierter Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt zu unterstützen und langfristige und strukturelle Veränderungen mit einer breiten geografischen Abdeckung zu erreichen.
Alle Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt können im Rahmen dieser Priorität durch Prävention, geschlechtsspezifischen Schutz und Unterstützung der Opfer angegangen werden. Ziel ist es, im Einklang mit den Prioritäten der Gleichstellungsstrategie eine ausgewogene Abdeckung der Maßnahmen in den verschiedenen Interventionsbereichen zu erreichen.
Zu diesem Zweck wird eine Reihe von transnationalen Vorschlägen ausgewählt, die sich jeweils auf einen der nachstehend genannten Bereiche konzentrieren:
- Häusliche Gewalt: Sensibilisierung für und Zugang zu Unterstützungsdiensten für (potenzielle) Opfer, Stärkung geschlechtsspezifischer Reaktionen auf häusliche Gewalt (auch für Zeug*innen häuslicher Gewalt) durch den Aufbau von Kapazitäten und multidisziplinäre verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den einschlägigen Stakeholdern;
- Schädliche Praktiken: Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung, intersexueller Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Kinder- und Zwangsheirat, Gewalt im Zusammenhang mit der Ehre und anderen schädlichen Praktiken gegen Frauen und Mädchen;
- geschlechtsspezifische Cybergewalt: Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Cybergewalt, wie z. B. Aufstachelung zur Gewalt, Online-Stalking, nicht einvernehmlicher Austausch von Bildern, Erpressung unter Verwendung sexueller Bilder ("Sextortion"), sexuelle oder geschlechtsspezifische Online-Belästigung und Mobbing, Grooming usw;
- Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt: Bekämpfung von physischer und psychischer Offline- und Online-Gewalt bzw. -Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere durch die Verhinderung derartiger unerwünschter Verhaltensweisen, die Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen und Mechanismen zur Unterstützung der Opfer sowie die Entwicklung einschlägiger Instrumente, Leitlinien, Bildung und Ausbildung;
- Geschlechterstereotypen: Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Bekämpfung von Vorurteilen und Geschlechterstereotypen, insbesondere im Zusammenhang mit Männlichkeit, Normen, Einstellungen und Verhaltensweisen, die Gewalt fördern, dulden oder verharmlosen, sowie durch die Ausstattung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt mit den Instrumenten, die sie in die Lage versetzen, Gewalt durch Empowerment- und Bystander-Interventionsprogramme aufzuzeigen und ihr entgegenzutreten.
Um Maßnahmen vor Ort und eine große Reichweite zu gewährleisten, sollte der Antrag von Partnerschaften gestellt werden, die die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Stakeholdern in dem ausgewählten Gebiet sowie mit Organisationen sicherstellen, die einen Multiplikatoreffekt garantieren. Die Anträge sollten außerdem eine große Anzahl von Teilnehmern in verschiedenen geografischen Gebieten der EU erreichen.
In den Anträgen muss ein langfristiges Interventionsprogramm entwickelt werden, mit dem nachhaltige Veränderungen in der Politik, den Aktivitäten, den Einstellungen und dem Verhalten der relevanten Stakeholder in den ausgewählten Bereichen erreicht werden sollen. Ziel ist es, dass die relevanten Stakeholder die Maßnahmen im Rahmen des Zuschusses in ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche integrieren (z. B. Unternehmen, Gemeinden, Schulen/Universitäten, Gesundheitsdienste, humanitäre Dienste usw.). Die Anträge müssen die langfristige Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und -resultate nachweisen. Dies kann insbesondere durch die Durchführung von Maßnahmen geschehen, die auf einen systemischen Wandel abzielen, z. B. durch strukturelle Reformen, ausdrückliche Verpflichtungen der Hauptstakeholder , verbesserte Arbeitsabläufe, Strategien und/oder Praktiken.
Die Aktivitäten und Projektergebnisse sollten zu Veränderungen auf struktureller Ebene mit positiven Auswirkungen beitragen, die auch nach dem Ende des Projekts aufrechterhalten oder weiter verstärkt werden können.
Die Projekte werden ermutigt, bei ihren Maßnahmen den Einsatz neuer und innovativer Instrumente, Methoden und Anwendungen in Betracht zu ziehen, die ebenfalls zur Erzielung nachhaltiger Wirkungen beitragen können. Sie können neue interdisziplinäre Arbeitsweisen, die Ansprache von Zielgruppen, die Aufnahme eines Dialogs mit Fachleuten, Opfern usw. umfassen.
Schließlich müssen die Vorschläge ein wirksames und detailliertes Überwachungs- und Bewertungssystem enthalten, das es den Partnern ermöglicht, die Auswirkungen ihrer Maßnahmen zu bewerten.
Projekte, die sich mit dieser Priorität befassen, sollten den besonderen Bedürfnissen und Umständen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt Rechnung tragen.
Vorläufige Mittelausstattung für diese Priorität: 11 000 000 EUR. Die Projekte müssen länderübergreifend sein.
2. Gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt
Der Schwerpunkt dieser Prioritätsachse liegt auf dem Schutz und der Unterstützung der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Kindern. Dazu gehören:
- Gezielter und geschlechtersensibler Schutz und Unterstützung für Gruppen, die einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt sind (z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich Kindern mit Migrationshintergrund, LGBTIQ-Personen, rassische oder ethnische Minderheiten, zu denen auch die Roma gehören, Frauen oder Kinder mit Behinderungen oder psychischen Problemen, schwangere Frauen, inhaftierte Frauen, in ländlichen Gebieten lebende Frauen, auf der Straße lebende und/oder arbeitende Frauen, Kinder in alternativer Betreuung, Personen in der Prostitution, ältere Frauen), auch durch die Bekämpfung der Unterberichterstattung;
- Gezielte und geschlechtsspezifische Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt (einschließlich sexueller Ausbeutung/Handel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und im Kontext bewaffneter Konflikte) und anderer spezifischer Formen von Schaden;
- Förderung der multidisziplinären Zusammenarbeit, auch online, zwischen den einschlägigen Fachleuten, u. a. nach dem Modell der Kinderhäuser (Barnahus) oder dem Modell der Zentren für Familiengerechtigkeit. Stärkung der Überweisungen zwischen den einschlägigen nationalen Akteuren (z. B. Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Anbietern von Unterstützungsdiensten, Fachleuten des Gesundheits- und Sozialwesens) und multidisziplinäre, auch psychosoziale, Unterstützung; und
- Bereitstellung von Unterstützung durch nationale Beratungsstellen für Opfer von Gewalt gegen Frauen (Unterstützung bei der Einrichtung solcher Beratungsstellen in Mitgliedstaaten, in denen es noch keine gibt, Sensibilisierung für die verfügbare Unterstützung durch Beratungsstellen).
Vorläufige Mittelausstattung für diese Priorität: 4 800 000 EUR. Die Projekte können entweder national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
3. Gezielte Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in Intimbeziehungen und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen gegenüber den Tätern
Im Rahmen dieser Priorität wird geschlechtsspezifische Gewalt durch folgende Maßnahmen verhindert:
- Die Entwicklung geschlechtersensibler Instrumente zur Prävention häuslicher Gewalt, die dazu beitragen, frühe Anzeichen von Gewalt, einschließlich weniger sichtbarer Formen von Gewalt wie Zwangskontrolle und psychische Gewalt, zu erkennen und zu behandeln. Dies geschieht beispielsweise durch die Bewertung bestehender Screening-Methoden und die Förderung der Entwicklung und Anwendung evidenzbasierter systematischer Screening-Methoden für Anzeichen häuslicher Gewalt durch Ärzte (oder andere Fachkräfte in Diensten, die nicht direkt mit der Unterstützung häuslicher Gewalt zu tun haben, z. B. Sozial- oder Bildungsdienste).
- Entwicklung geschlechtersensibler Maßnahmen zur Prävention von Gewalt in Intimbeziehungen, die gleichberechtigte Beziehungen fördern, schädliche Stereotypen abbauen und Instrumente zur friedlichen Konfliktlösung in Beziehungen bereitstellen. Die Maßnahmen umfassen (unter anderem): Aufklärung und Sensibilisierung, Schulung und praktische Aktivitäten zur Bekämpfung von Vorurteilen und geschlechtsspezifischen Stereotypen, Normen, Einstellungen und Verhaltensweisen, die Gewalt, insbesondere in Beziehungen, fördern, dulden oder verharmlosen; Aktivitäten, die respektvolle und bewusste Entscheidungen in Bezug auf alle Aspekte von Beziehungen fördern und das Gewaltrisiko verringern.
- Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Cybergewalt, die die Medienkompetenz von Online-Nutzer*innen stärken und positive Narrative über die Gleichstellung der Geschlechter und die Rolle von Frauen in öffentlichen Entscheidungspositionen wie in der Politik und im Journalismus fördern, sowie Maßnahmen zur Prävention von Cybergewalt in Paarbeziehungen, die Nichtregierungsorganisationen und andere einschlägige Stakeholder in die Lage versetzen, geschlechtsspezifische Cybergewalt zu verhindern und zu bekämpfen, auch als vertrauenswürdige Hinweisgeber auf Online-Plattformen.
- Täterprogramme zur Verhinderung von (erneuten) Straftaten mit einem opferzentrierten Ansatz und einem Schwerpunkt auf schädlichen Stereotypen, friedlicher Konfliktlösung in Beziehungen und toxischen Männlichkeitsvorstellungen.
Vorläufige Mittelausstattung für diese Priorität: 5 000 000 EUR. Die Projekte können entweder national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
4. Gezielte Maßnahmen, damit integrierte Kinderschutzsysteme in der Praxis funktionieren
Kinder können verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt sein. Die Gewalterfahrung hat schwerwiegende Auswirkungen auf die physische, psychische und emotionale Entwicklung eines Kindes. Sie kann ihre Fähigkeit beeinträchtigen, zur Schule zu gehen, sozial zu interagieren und sich zu entfalten. Sie kann zu psychischen Problemen, chronischen Krankheiten, Selbstverletzungen und sogar Selbstmord führen. Kinder in gefährdeten Situationen können besonders betroffen sein.
Die Förderung integrierter Kinderschutzsysteme ist untrennbar mit der Prävention von und dem Schutz vor Gewalt verbunden. Mit dem Kind im Mittelpunkt sollten alle zuständigen Behörden und Dienste zusammenarbeiten, um das Kind in seinem besten Interesse zu schützen und zu unterstützen.
Übergeordnetes Ziel dieser Prioritätsachse ist es, durch integrierte Kinderschutzsysteme, d. h. durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den zuständigen grenzüberschreitenden/nationalen/regionalen/lokalen Behörden und den für die Bedürfnisse der Kinder zuständigen Bereichen Bildung, Kinderschutz, Justiz, psychosoziale Unterstützung und Sozialdienste, Fachkräfte des Gesundheitswesens, Pflegekräfte und Pädagog*innen u. a. zu systemischen Veränderungen bei der Prävention, dem Schutz und der Unterstützung von Kindern in Fällen von Gewalt beizutragen. Dies kann die Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt:
- Prävention von Gewalt gegen Kinder, unter anderem durch Sensibilisierung (einschließlich Sensibilisierung für die Rechte des Kindes und Aufklärung), Schulung, Zertifizierung, Normen und Akkreditierungsverfahren für Fachkräfte und Personen, die mit Kindern in Kontakt stehen, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern in gefährdeten Situationen und mit besonderem Gewaltrisiko;
- frühzeitige Identifizierung (die dazu beiträgt, frühe Anzeichen von Gewalt zu erkennen und zu bekämpfen) und Meldung von Missbrauchsfällen, Stärkung kinderfreundlicher Überweisungen zwischen den einschlägigen nationalen Akteuren (z. B. Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Anbietern von Unterstützungsdiensten, Fachleuten des Gesundheits- und Sozialwesens), multidisziplinäre Bewertung;
- multidisziplinäre Unterstützung durch integrierte Maßnahmen, die medizinische, psychosoziale, rechtliche und pflegerische Unterstützung sowie eine enge Koordinierung zwischen Behörden und Stakeholdern auf allen Ebenen umfassen;
- Einrichtung von Mechanismen der Rechenschaftspflicht auf der Grundlage von Indikatoren, (Selbst-)Evaluierung, Datenerhebung, einschließlich der Entwicklung von Instrumenten zur Selbstüberwachung und Evaluierung der Leistung von Kinderschutzsystemen, sowie von Daten über Gewalt gegen Kinder.
Unter Berücksichtigung des Gesamtrahmens für integrierte Kinderschutzsysteme wird diese Priorität dazu beitragen, alle Formen von Gewalt gegen Kinder zu verhindern und zu bekämpfen, und zwar insbesondere:
- Belästigung und (sexuelle) Gewalt, insbesondere im formellen und informellen Bildungskontext, bei Freizeit-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Gemeinschafts- oder Erholungsaktivitäten, im häuslichen Kontext, wo sich Kinder in besonderen Situationen der Gefährdung befinden können; und
- Online- und Offline-Mobbing, insbesondere in der Schule oder bei Freizeitaktivitäten, von dem besonders gefährdete Kinder betroffen sind (z. B. Kinder in alternativer Betreuung oder in Pflegefamilien, Kinder mit Behinderungen, einschließlich geistiger Behinderungen, Roma-Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund) oder das mit ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Ausrichtung zusammenhängt.
Kinder sollten die Möglichkeit erhalten, sich in den verschiedenen Phasen der Projektdurchführung und -überwachung auf sichere, sinnvolle und integrative Weise zu beteiligen. In Anbetracht der Sensibilität des Themas für Kinder sollte bei Sensibilisierungsmaßnahmen oder beim Kontakt mit Opfern, Zeug*innen oder Täter*innen im Kindesalter besonders auf den Schutz der Kinder geachtet werden.
Vorläufige Mittelausstattung für diese Priorität: 4 000 000 EUR. Die Projekte können entweder national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
1. Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt:
- Systemische Veränderungen, z. B. durch Strukturreformen, ausdrückliche Verpflichtungen und Änderungen von Verfahren, Protokollen, Strategien und Praktiken von Organisationen/Unternehmen/Strukturen usw;
- Ausbau der Kapazitäten von Interessengruppen und einschlägigen Fachleuten zur Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, u. a. durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stellen;
- sowie die erwarteten Ergebnisse, die für die anderen nachstehenden Prioritäten genannt werden (je nach der Form der geschlechtsspezifischen Gewalt, gegen die vorgegangen wird).
2. Gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer und Überlebenden von geschlechtsspezifischer Gewalt:
- Opfer aus besonders gefährdeten Gruppen haben besseren Zugang zu Schutz- und Unterstützungsdiensten, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Stärkung der Kapazitäten von Stakeholdern und einschlägigen Fachkräften, die mit diesen Gruppen in Kontakt stehen, um Fragen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder anzugehen, auch durch verstärkte multidisziplinäre Zusammenarbeit;
- Vermehrte Meldungen von Gewalt an die Polizei und andere Dienste, wobei geeignete Mechanismen zur Erleichterung dieser Meldungen vorhanden sind;
- Verbesserung der Qualität der Opferhilfsdienste, einschließlich derjenigen, die gezielte und integrierte Unterstützung für Opfer mit besonderen Bedürfnissen bieten, wie Opfer sexueller Gewalt, auch im häuslichen Kontext, Opfer von Gewalt in engen Beziehungen, Traumaunterstützung und Beratung;
- Stärkere Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer sexueller Gewalt, auch im Zusammenhang mit Migration und/oder bewaffneten Konflikten;
- Ausweitung oder Anpassung der Strukturen zur Verhütung von und Reaktion auf Gewalt gegen Frauen, Kinder und andere besonders betroffene Gruppen, um auch Flüchtlinge und andere Migrant*innen einzubeziehen; verbesserte Schutz- und Unterstützungsstandards für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Menschen in der Migration;
- Verstärkte Zusammenarbeit und verstärkter Informationsaustausch zwischen den zuständigen europäischen/nationalen/regionalen/lokalen Behörden in Bezug auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder, auch in grenzüberschreitenden Situationen;
- Grenzüberschreitende Fälle von Gewalt werden durch die Anwendung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung angemessen behandelt.
3. Gezielte Maßnahmen zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in Intimbeziehungen und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen gegenüber den Täter*innen:
- Verstärkte Förderung und Unterstützung einer geschlechtersensiblen Prävention von Gewalt in engen Beziehungen durch Sensibilisierung, Informations- und Wissensaustausch sowie die Schaffung und Verbreitung von Schulungsangeboten;
- Schärfung des Bewusstseins für Vorurteile, Geschlechterstereotypen und Normen, die zur Duldung geschlechtsspezifischer Gewalt beitragen;
- Stärkung des Bewusstseins und des Engagements von Männern und Jungen bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen;
- Stärkung der Kapazitäten von Interessenvertretern und einschlägigen Fachleuten, um Fragen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und dem Engagement von Männern und Jungen sowie illegalen Online-Inhalten anzugehen, u. a. durch verstärkte behördenübergreifende Zusammenarbeit;
- Verbesserung der Fähigkeit von Fachleuten, die nicht direkt mit häuslicher Gewalt zu tun haben, Probleme im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu erkennen und anzugehen;
- Stärkere Befähigung von (potenziellen) Gewaltopfern, ihre Rechte einzufordern und sich gegen Gewalt zu wehren;
- Veränderte Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt (einschließlich geringerer Toleranz und weniger Beschuldigung der Opfer):
- in der Allgemeinbevölkerung und in bestimmten Gruppen, z. B. bei einschlägigen Fachleuten, Zeug*innen und Schaulustigen, gefährdeten Gruppen usw.
- bei Männern und Jungen.
- Veränderte Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf illegale Online-Inhalte, die auf Frauen und Mädchen abzielen, in der allgemeinen Bevölkerung und in bestimmten Gruppen, z. B. in einschlägigen Fachkreisen, bei Zeugen und Schaulustigen, bei gefährdeten Gruppen;
- Frühzeitige Erkennung und Meldung von Gewalt; verstärkte Meldung von Gewalt an die Polizei und andere Dienste, wobei geeignete Mechanismen zur Erleichterung dieser Meldung vorhanden sind.
- Verstärkte Behandlung von Gewalttätern;
- Verstärkte Aufmerksamkeit, Unterstützung und Behandlung für weibliche Gefangene als gefährdete Gruppe, die Täter*innen, Zeug*innen und Opfer von Gewalt sein können;
- Gewalt, auch online, wird verhindert, bevor sie entsteht; Verringerung des Risikos einer Eskalation der Gewalt; Erhöhung der Sicherheit von Frauen und ihren Kindern sowie anderer Personen, die durch Gewalt in engen Beziehungen und Online-Gewalt gefährdet sind.
4. Gezielte Maßnahmen, damit integrierte Kinderschutzsysteme in der Praxis funktionieren
- Gestärkte integrierte Kinderschutzsysteme, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren;
- Verstärkte sektorübergreifende Prävention, Schutz und Unterstützung für gewaltbetroffene und schutzbedürftige Kinder;
- Stärkung der Kapazitäten von Fachkräften zur Verhütung, Aufdeckung und Reaktion auf Gewalt gegen Kinder und zum Schutz von Kindern, einschließlich einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Diensten;
- Verstärkte Überwachung der Wirksamkeit der Kinderschutzsysteme.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten sollen umfassen:
- Entwicklung von Instrumenten, die helfen, Anzeichen von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen;
- Sensibilisierung, einschließlich Kampagnen in den sozialen Medien oder in der Presse, Outreach- und Empowerment-Maßnahmen, einschließlich Kommunikationsmaßnahmen und Verbreitung von Informationen;
- Aufbau von Kapazitäten und Schulung von Fachkräften und einschlägigen Stakeholdern, insbesondere Train-the-Trainer-Programme, Schulungsmaßnahmen nationaler, regionaler und lokaler Behörden;
- Entwurf und Umsetzung von Strategien, Protokollen, Entwicklung von übertragbaren Arbeitsmethoden und -instrumenten, Koordinierungsplattformen und -gruppen;
- Konzeption von Diensten und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Opferhilfsdiensten;
- Identifizierung und Austausch bewährter Praktiken, Zusammenarbeit, gegenseitiges Lernen, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, einschließlich übertragbarer Mentoring-Programme;
- Entwicklung von Leitlinien und Handbüchern für spezialisierte Unterstützungsdienste (z. B. am Arbeitsplatz, in Schulen, Universitäten, online);
- Analysetätigkeiten wie Datenerfassung und Forschung sowie die Schaffung und Umsetzung von Instrumenten oder Datenbanken/Datenerfassungsstrategien und -systemen.
Die Antragstellenden sollten in ihrem Vorschlag die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie auf Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt erläutern. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz).
Die antragstellenden Organisationen werden ermutigt, bereits vorhandenes Material (z. B. Instrumente, Projektergebnisse, Handbücher, Forschungsarbeiten, Studien, Kartierungen, Berichte usw.) zu verwenden, zu verbreiten und darauf aufzubauen.
Praktische Projekte zur Entwicklung und Umsetzung spezifischer Maßnahmen werden bevorzugt. Die Maßnahmen sollten so entwickelt und umgesetzt werden, dass sie langfristig tragfähig sind, dauerhafte Ergebnisse liefern und auf systemische Veränderungen abzielen, insbesondere für Priorität 1. Forschung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber wenn Forschungstätigkeiten Teil des Projekts sein sollen, müssen sie eng mit dem Gesamtprojekt verknüpft sein und die Geschlechterperspektive gebührend berücksichtigen und die Daten nach Geschlecht aufschlüsseln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Um im Rahmen der ersten Priorität förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Die federführenden Antragsteller müssen nicht gewinnorientiert sein. Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können keine Anträge als Hauptantragsteller einreichen, sondern nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten gemeinnützigen Organisationen oder internationalen Organisationen;
- Das Projekt muss transnational sein;
- An dem Antrag müssen mindestens zwei Organisationen beteiligt sein (Antragsteller und Partner aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern, wobei es sich nicht um verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner handeln darf);
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 1 000 000 EUR und nicht mehr als 2 500 000 EUR betragen.
- Die Projekte sollten normalerweise zwischen 24 und 36 Monaten dauern.
Um im Rahmen der zweiten, dritten und vierten Priorität förderfähig zu sein, müssen die Zuschussanträge alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Hauptantragsteller müssen nicht gewinnorientiert sein. Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können keine Anträge als Hauptantragsteller einreichen, sondern nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten gemeinnützigen Organisationen oder internationalen Organisationen;
- Das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
- An dem Antrag müssen mindestens zwei Organisationen beteiligt sein (Antragsteller und Partner sind keine verbundenen Einrichtungen oder assoziierten Partner);
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 100 000 EUR und nicht mehr als 1 000 000 EUR betragen.
- Die Projekte sollten normalerweise zwischen 12 und 24 Monaten dauern.
weitere Förderkriterien
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - muss im Format .xlsx ausgefüllt wieder hochgeladen werden)
- Lebenslauf (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte des Koordinators (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik (Child Protection Policy, CPP), die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt. Im Antrag sollte deutlich angegeben werden, welche(r) Partner direkt mit Kindern/Minderjährigen arbeiten werden.
Seitenbegrenzung - Teil B: 45 Seiten
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Call document CERV-2024-DaphneCall document CERV-2024-Daphne(829kB)
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