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Call-Eckdaten
Straßen, Schienen-Straßen-Terminals und multimodale Logistikplattformen - Studien, Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer)
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2022-CORECOEN-ROADS-WORKS
Termine
Öffnung
13.09.2022
Deadline
18.01.2023 17:00
Förderquote
85 %
Budget des Calls
€ 2.000.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Straßeninfrastrukturprojekten, Bahn-Straßen-Terminals und multimodalen Logistikplattformen in der Nähe (ca. 20-30 km) des Kernnetzes des TEN-V.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten an Straßen, Schienen-Straßen-Terminals und multimodalen Logistikplattformen im Zusammenhang mit:
- im Voraus festgelegte Straßenverbindungen gemäß Teil III Abschnitt 1 des Anhangs der CEF-Verordnung, insbesondere grenzüberschreitende Verbindungen im Kernnetz;
- Komponenten des Kernstraßennetzes, die in Mitgliedstaaten liegen, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben, wie in Teil III Abschnitt 3 des Anhangs der CEF-Verordnung festgelegt;
- Verbesserung der Straßenverbindungen zu See- und Binnenhäfen und Eisenbahn-Straßen-Terminals gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, sofern die Projekte einen erheblichen Engpass beheben;
- Bau oder Modernisierung von Bahn-Straßen-Terminals gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, Umschlagplätzen für den kombinierten Verkehr und anderen öffentlich zugänglichen multimodalen Logistikplattformen, die sich auf dem TEN-V-Netz oder in dessen Nähe befinden, einschließlich Verbindungs- oder Anschlussgleisen, Stromanschlüssen, Lkw-Wartebereichen, Anpassungen für 740 m lange Züge, umweltfreundlicher Umschlagausrüstung für intermodale Ladeeinheiten, die mit einem emissionsfreien Kraftstoff (z. B. Strom, Wasserstoff) betrieben werden, einschließlich spezieller Ausrüstung für rollende Landstraßen und den Transport von Sattelanhängern auf der Schiene, sowie IKT-Ausrüstung und -Anwendungen.
Gebäude, Lager- und Abstellanlagen werden nicht gefördert. Projekte, die Straßen betreffen, müssen mit der Richtlinie (EU) 2019/1936 (Richtlinie 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 1)) und der Richtlinie (EU) 2004/54/EG (Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz (ABl. L 167 vom 30.4.2004, S. 39-91)) in Einklang stehen.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer i) der CEF-Verordnung können Projekte, die das Kernnetz betreffen, damit zusammenhängende Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts ausmachen und sind als separates Arbeitspaket vorzulegen.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen allen Betreibern auf nichtdiskriminierender Basis zugänglich sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
Studien: max. 2-3 Jahre; Arbeiten: max. 4-5 Jahre (jedenfalls Enddatum nicht später als der 31.12.2027)
Zusätzliche Informationen
Das vorläufige Budget der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Zusammenhang mit dem Kernnetz - Finanzrahmen für Kohäsionsländer (CEF-T-2022-CORECOEN) beträgt EUR 2.000.000.000.
Abhängig von den eingegangenen Vorschlägen und den Ergebnissen der Bewertung behält sich die Europäische Kommission das Recht vor:
- die im Arbeitsprogramm 2021-2027 vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um das vorläufige Budget der Aufforderung zu überschreiten, oder;
- nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder sie auf die Themen der Aufforderung umzuverteilen.
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Vollständiger Bericht über die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und Vorlage für den KNA-Cashflow - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) von über EUR 10.000.000.
- vereinfachter KNA-Rechner - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) unter EUR 10.000.000
- Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CEF-T-2022-CORECOENCall Document CEF-T-2022-CORECOEN(523kB)
Kontakt
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