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Call-Eckdaten
Entwicklung technischer und wirtschaftlicher Lösungen zur Optimierung der Kreislauffähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Batterie-Wertschöpfungskette (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D2-01-03
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten dazu beitragen, die strategische Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zu verringern, indem sie einen zirkulären Ansatz für die Herstellung und die Ressourceneffizienz fortschrittlicher Batterien und der damit verbundenen Wertschöpfungsketten fördern.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten mindestens zwei der drei Themenbereiche (Geschäftsmodelle, branchenübergreifende Instrumente, nachhaltiges Design) abdecken und insgesamt mindestens drei Aufzählungspunkte enthalten:
- Geschäftsmodelle
- Definition von Bewertungsansätzen für nachhaltige Geschäftsmodelle, einschließlich des Wertangebots, der Wertschöpfung und -erbringung sowie der Werterfassung unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte. Diese Aktivität wird die Analyse von Best-Practice-Beispielen für nachhaltige Geschäftsmodelle beinhalten.
- Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmethoden für die technische, wirtschaftliche und ökologische Bewertung von Lebenszyklusoptionen: Nachrüstung, zweites Leben und Recycling.
- Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und sozialen Innovationen, die eine nachhaltige Mobilisierung von Ressourcen fördern.
- Entwicklung von Geschäftsmethoden zur Lösung offener Fragen, wie z. B. der Haftung, für verschiedene Anwendungen.
- Branchenübergreifende Instrumente
- Quantitative Methoden und Werkzeuge, die es ermöglichen zu verstehen, ob Recycling oder Second Life die bevorzugte nachhaltige Option ist und auf welcher Ebene (Pack, Zelle, Elektrode, Material) Recycling eingesetzt werden sollte.
- Optimierung von Design und Betrieb mit Hilfe von LCA. Unter Verwendung hochwertiger Daten, Untersuchung von Kompromissen zwischen i) den Auswirkungen in der Herstellungsphase, ii) der Auslegung auf Langlebigkeit, iii) dem Energieverbrauch, iv) anderen funktionalen Aspekten wie optimale Dimensionierung, Hybridisierung, Elektronikmanagement, Wärmemanagement.
- Entwicklung eines zentralen Dateninformationssystems und einer Datenbank (Nutzende von Ressourcen können sehen, wer welche Art und Menge von Batteriesystemen anbietet) und eines Prototyps eines europaweiten Informationssystems für Unfallfahrzeuge und ihre verfügbaren Batteriesysteme zur Wiederverwendung.
- Nachhaltiges Design
- Innovationen in der Batteriekonstruktion und -architektur auf allen Ebenen (System, Pack, Zelle), die die Demontage und das Recycling am Ende der Lebensdauer unterstützen. Diese könnten die Wahl von Materialien und Montagemethoden umfassen und sollten die Leistung nicht beeinträchtigen.
- Entwicklung innovativer Materialien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Batterien durch nachhaltige Prozesse, die giftige/gefährliche Lösungsmittel vermeiden und kontrollierte Umgebungen erfordern.
- Erforschung und Entwicklung von Batterien aus recycelten Materialien und vollständig recycelbar.
Die Zusammenarbeit mit komplementären Projekten, die speziell im Arbeitsprogramm von Cluster 5 und insbesondere im Ziel "Eine wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Batterie-Wertschöpfungskette" gestartet wurden, ist erforderlich. Beispiele für gemeinsame Aktivitäten sind der Informationsaustausch, die Förderung von Ergebnissen auf thematischen transnationalen Veranstaltungen, Konferenzen und offenen Webinaren.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, Kommerzialisierung und Einführung enthalten (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan).
Die Projekte können mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2022-D2-01-08 zusammenarbeiten und/oder zu diesen beitragen.
Die Vorschläge könnten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, deren Beitrag darin bestehen könnte, einen zusätzlichen Nutzen in Bezug auf verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit von Batterien zu erbringen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Eine stärkere, widerstandsfähigere und wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaftsbasis, die für den umweltfreundlichen und digitalen Wandel gerüstet ist, indem sie die strategische Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen durch die Förderung eines Kreislaufkonzepts für die Herstellung und Ressourceneffizienz verringert.
- Förderung von zirkulärem und nachhaltigem Design und Geschäftspraktiken in Bezug auf fortschrittliche Batterien und damit verbundene Wertschöpfungsketten.
- Verbesserung der Lebenszyklus-Nachhaltigkeitsleistung von in der EU hergestellten Batterien, sowohl im Hinblick auf die Verringerung der Umweltauswirkungen als auch auf die Maximierung des sozioökonomischen Nutzens, einschließlich verstärkter Kreislaufverfahren.
- Stärkung der strategischen Unabhängigkeit Europas im Hinblick auf Batterierohstoffe, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Maximierung des sozioökonomischen Nutzens auf EU-Ebene und darüber hinaus.
- Unterstützung der Erreichung der EU-Ziele für die Recyclingeffizienz bis 2030 und darüber hinaus.
Der Beitrag zu den folgenden Ergebnissen ist fakultativ und hängt vom Umfang des Projekts ab:
- Ermöglichung von Instrumenten und bewährten Verfahren für mehrere Industriesektoren, um die Ambitionen der europäischen Industrie und die globale Führungsrolle über Batterien hinaus zu verbessern.
- Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Batterien und ihren Werkstoffen/Komponenten durch die Förderung materialeffizienterer Konstruktionen, die eine längere Lebensdauer von Werkstoffen/Komponenten ermöglichen, die Verbesserung der Wiederaufbereitung mit Mehrwert, die Aufarbeitung (einschließlich austauschbarer Batteriesysteme), die Reparatur und das Recycling und letztlich die Senkung der Kosten für die Verwendung von Sekundärwerkstoffen/Komponenten in Batterien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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