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Call-Eckdaten
Fortgeschrittene Digitalisierung und Modellierung unter Verwendung von Betriebs- und anderen Daten zur Unterstützung des emissionsfreien Schiffsverkehrs (ZEWT-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-15
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 7.700.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten eine Plattform für integrierte digitale Zwillinge für umweltfreundliche Schiffe entwickeln, die die Umweltleistung von Schiffen verbessern.
Call-Ziele
Der Stand der Technik bei Digitalen Zwillingen (DT) für die Schifffahrt ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass der Schwerpunkt auf bestimmten, begrenzten Aspekten des Entwurfs oder des Betriebs eines Schiffes auf der Grundlage numerischer Simulationen liegt. Integrierte DTs für umweltfreundliche Schiffe, die einen integrierten Ansatz verfolgen, um Entwurf und Betrieb zu kombinieren, um die Effizienz zu verbessern und die Emissionen zu reduzieren, werden nicht ausreichend behandelt. Darüber hinaus werden Aspekte der offenen (Software-)Architektur, der Datenstandards, der Sicherheitsgarantien und der Datenhoheit der Dateneigentümer ebenfalls nicht umfassend behandelt. Zwar wurden einige Fortschritte bei der Datenintegration für verschiedene Anwendungen erzielt, doch fehlt es nach wie vor an einer umfassenden globalen Integration von Daten.
Diese höheren Integrationsstufen zwischen verschiedenen Funktionen eines integrierten grünen Schiffs DT (z. B. während des Entwurfs und des Betriebs von Transportmitteln auf dem Wasser) erfordern sowohl komplexe Multiphysiksimulationen als auch eine fortgeschrittene Datenorganisation. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer höheren Berechnungseffizienz, um den künftigen Anforderungen an die Genauigkeit gerecht zu werden, und die Integration der digitalen Darstellung geeigneter Technologien für die Umwandlung von Schiffen in "grüne Schiffe" innerhalb eines integrierten grünen DT, das die Umweltleistung der Schiffe verbessern soll.
Integrierte Umweltverträglichkeitsprüfungen für Schiffe müssen während des gesamten Lebenszyklus eines Schiffes anwendbar sein, vom ersten Entwurf über den detaillierten Entwurf, die Konstruktion und Produktion, den Betrieb, die Nachrüstung bis hin zum Ende des Lebenszyklus. Um ein integriertes DT für umweltfreundliche Schiffe bestmöglich zu nutzen, sollte es die Optimierung im Hinblick auf eine verbesserte Energieeffizienz und einen geringeren ökologischen Fußabdruck während des gesamten Lebenszyklus des Schiffes ermöglichen. Dies erfordert eine gründliche Berücksichtigung potenzieller Betriebsbedingungen sowie möglicher künftiger gesetzlicher Änderungen. Das Green Vessel DT wird eine Schlüsselrolle bei der Konstruktion und dem Betrieb zukünftiger emissionsfreier oder emissionsarmer Schiffe sowie bei deren Nachhaltigkeits-Upgrades über die gesamte Lebensdauer spielen. Durch die Erfassung aller relevanten Daten, die sich auf die betriebliche Umweltleistung auswirken, wird es die Grundlage für die Entscheidungsunterstützung bei der betrieblichen (KI-gestützten) Optimierung, für die Erwägung des Einsatzes von z. B. Antriebsänderungen, Nachrüstungen, alternativen Kraftstoffoptionen, der Verwendung von Lösungen für erneuerbare Energien) und der vorausschauenden Wartung bilden.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle der folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung eines integrierten grünen digitalen Zwillings.
- Optimale Nutzung verfügbarer (Simulations-)Konzepte und Berücksichtigung aller relevanten Lebenszyklusaspekte, einschließlich der Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
- Einbeziehung aller relevanten Aspekte der physikalischen Simulation, des Entwurfs und der Betriebsplanung und -optimierung sowie der Datenorganisation und -speicherung, wobei auch reale Daten aus Überwachung und Messungen einbezogen werden.
- Sicherstellen, dass das System anpassungsfähig ist, um alle potenziell relevanten Nachrüstungen zu berücksichtigen, die erforderlich sind, um künftige Vorschriften und Änderungen des Betriebsprofils sowohl während des ursprünglichen Entwurfs als auch während des gesamten Lebenszyklus der Schiffe zu erfüllen.
- Bewertung der Umweltleistung durch überprüfbare KPIs.
- Optimierung der Schiffsausrüstung unter Betriebsbedingungen, um die beste ökologische und wirtschaftliche Lösung für einen bestimmten Transport auf dem Wasser zu bieten.
- Verwendung offener Standards, Bibliotheken und Werkzeuge zur Schaffung allgemeiner und wiederverwendbarer Lösungen, die für eine breite Palette von Wasserfahrzeugen anwendbar sind.
- Gewährleistung der Interoperabilität von Datenmodellen, Klärung der Eigentumsrechte an Daten und der Integrität von Datensätzen sowie Gewährleistung der Sicherheit vor Cyber- und physischen Bedrohungen.
- Testen und demonstrieren Sie das entwickelte digitale Zwillingsmodell in Fallstudien an mindestens zwei verschiedenen Schiffstypen, um die dadurch erzielte verbesserte Umweltleistung und Effizienz zu quantifizieren.
Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte ein solides Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie umfassen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, in denen die möglichen Finanzierungsquellen angegeben sind, die potenziell genutzt werden können.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektleistungen und -ergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Entwicklung und Demonstration einer Plattform für Integrated Green Vessel Digital Twins, die eine Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung von Schiffen während ihres gesamten Lebenszyklus bietet.
- Verbesserte Umweltleistung durch überprüfbare KPIs.
- Nachgewiesene Anwendbarkeit der Plattform auf eine Vielzahl von Schiffsoperationen während der gesamten Lebensdauer der Schiffe durch den Einsatz von modellbasierter Systemtechnik, Simulation und Hardware-in-the-Loop-Ansätzen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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