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Call-Eckdaten
I3 Aufbau von Kapazitäten
Förderprogramm
Interregionale Innovationsinvestitionen
Call Nummer
I3-2023-CAP2b
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
15.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 13.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel des I3 Aktionsbereichs 2b ist der Aufbau von Kapazitäten in weniger entwickelten Regionen zur Entwicklung und Stärkung ihrer regionalen Innovationsökosysteme und Wertschöpfungsketten durch koordinierte und miteinander verknüpfte Investitionen in mehreren Regionen.
Call-Ziele
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die Fähigkeit von Behörden und Innovationsmittlern (z. B. Clustern) zu verbessern, Unternehmen bei der Identifizierung von Investitionsportfolios auf interregionaler Ebene zu unterstützen, z. B. durch die Bewältigung der brennenden Herausforderungen der EU und die Förderung von Deep-Tech-Lösungen.
Regionen mit Entwicklungsrückstand und andere Kategorien von Regionen (z. B. EU-Regionen in äußerster Randlage oder Regionen mit besonderen Herausforderungen) sind mit anderen Herausforderungen und Hindernissen im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Verbreitung von Innovationen konfrontiert und haben häufig Schwierigkeiten beim Aufbau eines innovationsfreundlichen institutionellen und rechtlichen Umfelds.
Darüber hinaus wird ihr Innovationspotenzial durch den Mangel an interregionalen Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungs- und Technologieorganisationen (RTOs), Investoren und Industrieexperten weiter eingeschränkt. Das Fehlen maßgeschneiderter, unterstützender politischer Maßnahmen und Vorschriften, die auf die Bedürfnisse dieser Regionen zugeschnitten sind, schafft Hindernisse für die Schaffung eines günstigen Umfelds für Innovation und interregionale Zusammenarbeit.
Darüber hinaus haben die Innovationsakteure in den weniger entwickelten Regionen oft Schwierigkeiten bei der Entwicklung eines Business Case oder eine unzureichende technologische Reife ihrer Geschäftsidee.
Dementsprechend sollen die Kernaktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die bestehende Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten in weniger entwickelten Regionen ergänzen, damit ihre interregionalen Ökosysteme diese Herausforderungen bewältigen können.
Ziel dieser Maßnahme ist der Aufbau von Kapazitäten für eine erfolgreiche Teilnahme an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Ausrichtungen 1 oder 2a, die Verbesserung der interregionalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Ermittlung und den Austausch bewährter Verfahren und die Erprobung neuer Ansätze. Dies wird auch Behörden und Agenturen dabei helfen, langfristig faktengestützte und gezielte politische Maßnahmen zu konzipieren.
Projekte können einen Mehrwert bieten, wenn es darum geht, die Beteiligung von EU-Regionen in äußerster Randlage zu fördern und auf ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen. Dieser Mehrwert wird bei der Bewertung der I3-Projektvorschläge gebührend berücksichtigt. Projekte können auch dann einen Mehrwert bieten, wenn sie Regionen mit besonderen Herausforderungen unterstützen, z. B. mit Schwierigkeiten, Talente zu halten und anzuziehen.
Spezifische Ziele
Die Vorschläge müssen Projekte vorstellen, die dazu beitragen, interregionale Innovationsprojekte in gemeinsamen intelligenten Spezialisierungsbereichen zu schaffen und auszubauen. Die Vorschläge müssen darauf abzielen, den Validierungsprozess von Investitionsideen durch verbesserte Kenntnisse der Geschäfts- und Investitionsplanung zu erleichtern. Die Projekte sollen Lücken und Geschäftsmöglichkeiten zur Stärkung von Wertschöpfungsketten oder zum Aufbau neuer Wertschöpfungsketten ermitteln und angehen. Dabei sollte der Schwerpunkt auf dem Aufbau konkreter Kapazitäten im Bereich der Geschäfts- und Investitionsplanung liegen, die Unternehmen in einer bestimmten Wertschöpfungskette einbeziehen, die einen klaren Weg für die Entwicklung einer Anwendung des Aktionsbereichs 2a I3 vorsehen.
Die Vorschläge sollten die aktive Beteiligung von Unternehmen und der Zivilgesellschaft neben öffentlichen Verwaltungen und anderen Quadruple-Helix-Akteuren fördern.
Vorgeschlagene Maßnahmen können mit "Out-of-the-Box"-Ansätzen experimentieren, um validierte Lösungen und Beispiele für bewährte Verfahren zu liefern, die die Fähigkeit zur Beteiligung an interregionalen Innovationsprozessen erhöhen.
Die Projekte werden ermutigt, dafür zu sorgen, dass das erworbene Wissen und die Fähigkeiten in der Region repliziert und verankert werden können, um eine kontinuierliche Unterstützung nach dem Ende des Projekts zu gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Als Ergebnis der Projekte des Aktionsbereichs 2b wird erwartet, dass die Kapazität der weniger entwickelten Regionen erhöht wird. Insbesondere wird erwartet, dass die regionalen Innovationsökosysteme ihre Fähigkeit stärken, konkrete interregionale Innovationsinvestitionen innerhalb der EU-Wertschöpfungsketten zu tätigen, und dass sie in der Lage sind, über die Projektlaufzeit hinaus andere Finanzierungsinstrumente zu nutzen. Es wird erwartet, dass die beteiligten KMU nach Abschluss des Projekts besser in der Lage sein werden, private Investitionen anzuziehen.
Erwartete Ergebnisse
Vorrang haben Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten und zur Pilotierung von Investitionsprojekten im Zusammenhang mit dem grünen und digitalen Wandel und der intelligenten Fertigung, einschließlich Deep-Tech-Innovationen, z. B. (nicht vollständige Liste):
- Schaffung und Stärkung eines interregionalen innovativen und widerstandsfähigen Ökosystems (z. B. durch Befähigung zur Steuerung des Innovationsökosystems);
- Engagement von Unternehmen und Identifizierung einer Pipeline von Investitionsprojekten,
- Erhöhung der Investitionsbereitschaft und der Kapazität zur Erstellung interregionaler Geschäfts- und Investitionspläne;
- Sondierung des Einsatzes technischer Hilfe aus den Mainstream-Programmen, um die lokalen Ökosysteme intern zu strukturieren und zu stärken (Ermittlung spezifischer Herausforderungen zur Bewältigung der Fragmentierung, Ermittlung des Innovationspotenzials, Aufbau und Belebung von Ökosystemen, Einbeziehung von Unternehmen, Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen auf der Grundlage ermittelter bewährter Verfahren), um die Kapazitäten zur Vernetzung der lokalen Ökosysteme auf interregionaler Ebene zu entwickeln;
- Verbindung weniger entwickelter Regionen mit anderen Ökosystemen (Stärkung der Verbindungen zu einschlägigen Plattformen und EU-Netzen, Mobilisierung des Ökosystems im Rahmen von S3-Partnerschaften) und Integration in EU-Wertschöpfungsketten;
- Aufbau von Kapazitäten zum Verständnis von Wertschöpfungsketten und deren Umsetzung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- bestehend aus mindestens 2 unabhängigen Rechtspersonen, die 2 verschiedene regionale Ökosysteme aus 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vertreten
- mindestens 1 "weiter entwickelte Region" eines EU-Mitgliedstaates vertreten
- umfassen Innovationsakteure wie öffentliche Verwaltungen, Forschung und Hochschulen, Industrie und Endnutzer
- müssen Innovationsvermittler mit einer Dachfunktion umfassen (z. B. Cluster, die Unternehmen, Universitäten, RTOs vertreten), um die Vertretung der Quadrupelhelix-Akteure aus weniger entwickelten Regionen zu maximieren
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat aus einer "weniger entwickelten Region" haben und entweder eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck, eine Organisation eines Mitgliedstaats, die unter indirekter Leitung handelt, oder eine internationale Organisation sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem I3-Instrument assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Ausnahmefinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Unterstützungsschreiben (obligatorisch, Anerkennungsschreiben der für die regionale Strategie der intelligenten Spezialisierung (S3) zuständigen Behörde des MS). Das Unterstützungsschreiben ist für jedes regionale Innovationsökosystem auf der entsprechenden NUTS-Ebene (NUTS-Ebene I, II oder III) erforderlich, je nach dem Kontext des jeweiligen Mitgliedstaats und/oder der jeweiligen Region, und es ist für alle Mitglieder des I3-Projektkonsortiums erforderlich.
Die Vorschläge sind auf maximal 60 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
I3-2023-CAP2b Call documentI3-2023-CAP2b Call document(748kB)
Kontakt
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