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Call-Eckdaten
Erklärbare und robuste KI (KI-Daten- und Robotik-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-HUMAN-01-06
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 9.000.000,00 und € 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, KI-Algorithmen zu entwickeln, die unter einer Vielzahl von Bedingungen sicher und zuverlässig arbeiten und vorhersagen können, wann diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind.
Call-Ziele
Vertrauenswürdige KI-Lösungen müssen robust, sicher und zuverlässig sein, wenn sie unter realen Bedingungen eingesetzt werden, und sie müssen in der Lage sein, angemessene, aussagekräftige und vollständige Erklärungen zu liefern, wenn dies relevant ist, oder Einblicke in die Kausalität zu gewähren, Bedenken hinsichtlich der Fairness zu berücksichtigen, robust zu sein, wenn es um solche Fragen unter realen Bedingungen geht, und gleichzeitig mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen in Europa in Einklang stehen. Fortschritte in diesen Bereichen können dazu beitragen, eine menschenzentrierte KI zu schaffen, die die Bedürfnisse und Werte der europäischen Bürger*innen widerspiegelt und zu einer wirksamen Steuerung von KI-Technologien beiträgt.
Um zu einer robusten und zuverlässigen KI zu gelangen, sind neue Ansätze erforderlich, um Methoden und Lösungen zu entwickeln, die auch unter anderen als den idealen Bedingungen funktionieren, und gleichzeitig ein Bewusstsein dafür zu haben, wann diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind. Um Vertrauenswürdigkeit zu erreichen, sollten KI-Systeme ausreichend transparent sein und in der Lage sein, zu erklären, wie das System zu einer Schlussfolgerung gelangt ist, und zwar so, dass es für Benutzende sinnvoll ist, und gleichzeitig anzugeben, wann die Grenzen des Betriebs erreicht sind.
Ziel ist es, KI-Algorithmen zu entwickeln, die unter einer Vielzahl von Umständen unter realen Bedingungen sicher funktionieren und vorhersagen können, wann diese Betriebsbedingungen nicht mehr gültig sind. Die Forschung sollte darauf abzielen, die Robustheit und Erklärbarkeit für eine Allgemeinheit von Lösungen zu verbessern, während sie zu einem akzeptablen Verlust an Genauigkeit und Effizienz führt und mit bekannter Überprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit. Der Fokus liegt auf der Erweiterung der allgemeinen Anwendbarkeit von Erklärbarkeit und Robustheit von KI-Systemen durch grundlegende KI- und Machine-Learning-Forschung. Zu diesem Zweck können die folgenden Methoden in Betracht gezogen werden, sind aber nicht unbedingt beschränkt auf:
- Dateneffizientes Lernen, Transformatoren, Reinforcement Learning, Federated und Edge-Learning, automatisiertes maschinelles Lernen oder eine Kombination davon für eine verbesserte Robustheit und Erklärbarkeit.
- hybride Ansätze, die Lernen, Wissen und Denken integrieren, modellbasierte Ansätze, neuromorphes Computing oder andere von der Natur inspirierte Ansätze und andere Formen hybrider Kombinationen, die allgemein auf Robustheit und Erklärbarkeit anwendbar sind.
- kontinuierliches Lernen, aktives Lernen, langfristiges Lernen und wie sie helfen können, Robustheit und Erklärbarkeit zu verbessern.
- Multimodales Lernen, Verarbeitung natürlicher Sprache, Spracherkennung und Textverständnis unter Berücksichtigung multikultureller Aspekte zum Zwecke der Erhöhung der betrieblichen Robustheit und der Fähigkeit, alternative Formulierungen zu erklären.
Multidisziplinäre Forschungsaktivitäten sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Die Vorschläge sollten angemessenes Fachwissen in allen relevanten Disziplinen und gegebenenfalls Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) umfassen, einschließlich Gender- und intersektionalem Wissen, um Bedenken in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder andere Vorurteile auszuräumen. etc.
- Es wird erwartet, dass die Vorschläge Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit der Open-Innovation-Herausforderung im Rahmen von HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 zum Thema Erklärbarkeit und Robustheit bereitstellen. Von den an den Vorschlägen beteiligten Forschungsteams wird erwartet, dass sie sich an den jeweiligen Innovation Challenges beteiligen.
- Beitrag dazu, dass KI- und Roboterlösungen die Anforderungen vertrauenswürdiger KI erfüllen, basierend auf der Einhaltung der ethischen Grundsätze, der Grundrechte einschließlich kritischer Aspekte wie Robustheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit im Einklang mit dem europäischen Ansatz für KI. Ethische Prinzipien müssen von Anfang an in Entwicklung und Design übernommen werden.
Es wird erwartet, dass alle Vorschläge Mechanismen zur Bewertung und Demonstration von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen KPIs, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung) enthalten und übertragbare Ergebnisse mit der europäischen FuE-Gemeinschaft teilen durch die KI-on-Demand-Plattform oder die Digital Industrial Platform for Robotics, öffentliche Gemeinschaftsmittel, um die Wiederverwendung von Ergebnissen entweder durch Entwickler oder zur Aufnahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren; Verbesserung der europäischen KI, Daten- und Robotik-Ökosystem durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Kanada und Indien gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu einem der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Robustheit, Leistung und Zuverlässigkeit von KI-Systemen, einschließlich des Bewusstseins für die Grenzen der operativen Robustheit des Systems
- Verbesserte Erklärbarkeit und Rechenschaftspflicht, Transparenz und Autonomie von KI-Systemen, einschließlich des Bewusstseins für die Arbeitsbedingungen des Systems
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 6(807kB)
Kontakt
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