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Call-Eckdaten
Industrielle Führung in den Bereichen KI, Daten und Robotik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des grünen Übergangs (KI-Daten- und Robotik-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 4: Digitale und aufkommende Technologien für Wettbewerbsfähigkeit und Fit für den Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-04
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 60.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten den Mehrwert der Integration von KI- und Datentechnologien oder von KI-, Daten- und Robotertechnologien durch groß angelegte Validierungsszenarien aufzeigen, die eine kritische Masse erreichen und die Anwenderindustrie mobilisieren, und gleichzeitig ein hohes Wirkungspotenzial aufweisen, das zu den Zielen des Europäischen Green Deal beiträgt. Zum Beispiel beim Recycling von Elektroauto-Batterien, bei der Reinigung und Überwachung der Ozeane, bei der Stilllegung von Energieinfrastrukturen, bei der Unterstützung des Materialrecyclings, bei der Optimierung der Energienutzung, bei der Minimierung der Ressourcenverschwendung in Wertschöpfungsketten, beispielsweise durch eine bessere Anpassung der Produktion an die Nachfrage usw.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt sollte auf der Gewinnung neuer Nutzerindustrien und/oder dem Aufzeigen neuer Geschäftsmöglichkeiten liegen, um die Einführung von KI, Daten und Robotik in wichtigen Sektoren zu fördern und gegebenenfalls die Einbeziehung von Endnutzer*innen anzuregen, um die technologischen Hindernisse für die Einführung und die Anwendungsfälle für den Einsatz zu definieren.
Die Vorschläge sollten auf die Einbeziehung von KMU und/oder Start-ups abzielen, die durch ihre Beteiligung an groß angelegten Pilotprojekten ein erhebliches Potenzial zur Förderung von Innovationen haben. Der Schwerpunkt liegt auf der Nutzung und Förderung der entstehenden Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen, um ein effektives Ökosystem zu schaffen, das für die Herausforderungen der europäischen KI, Daten und Robotik geeignet ist, sowie auf der Beschleunigung der europäischen F&I durch die strukturelle Einbindung innovativer KMU und Deep-Tech-Start-ups.
Die Vorschläge sollten auf Sektoren und Anwendungsbereiche abzielen, die ein großes Einsatzpotenzial haben und einen maximalen Beitrag zum Green Deal leisten.
Multidisziplinäre Innovationstätigkeiten sollten einen der folgenden Bereiche abdecken:
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen kleinen und großen Unternehmen mit dem Ziel, vorhandene Instrumente, Teilsysteme und Lösungen, die aus anderen Sektoren wiederverwendet werden können, zu nutzen und zu integrieren (wodurch die Skalierbarkeit/Vielseitigkeit nachgewiesen und Größenvorteile ermöglicht werden), um die Ziele des "Green Deal" maßgeblich zu beeinflussen. Der Schwerpunkt liegt auf der Integration von Instrumenten, Teilsystemen und Lösungen in das Pilotprojekt durch die Zuschussempfänger*innen. In diesem Fall wird nicht erwartet, dass die Vorschläge eine finanzielle Unterstützung für Dritte vorsehen.
- Die Entwicklung groß angelegter Pilotprojekte für Schlüsselanwendungen mit erheblichen und skalierbaren Auswirkungen auf die Ziele des Green Deal durch die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen kleinen und großen Unternehmen, die in der Lage sind, zentrale Herausforderungen beim Einsatz von KI, Daten und Robotik zu bewältigen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte: Die Projekte sollten FSTP nutzen, um neuartige technische Vorteile für den Betrieb des Pilotprojekts zu nutzen und dadurch Endnutzer*innen und Dienstleistungsanbieter*innen bei der Bewältigung der Herausforderungen des Green Deal zu unterstützen. Von Dritten wird erwartet, dass sie die Pilotprojekte für die Entwicklung, Erprobung und Validierung innovativer Lösungen mit erheblichen Auswirkungen auf den "Green Deal" nutzen. In den Vorschlägen sollten die erwarteten Beiträge der Hauptbegünstigten und der Dritten klar beschrieben werden, um ihre Kohärenz und Wirkung zu gewährleisten. 40 % der im Vorschlag beantragten EU-Mittel sollten für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden.
Die Vorschläge sollten entweder direkt oder indirekt geeignetes Fachwissen aus anderen relevanten Disziplinen einbeziehen, z. B. aus der Umweltwissenschaft und gegebenenfalls aus den Sozial- und Geisteswissenschaften, insbesondere wenn dies für die Validierung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Systeme und Technologien im Hinblick auf die Ziele des Green Deal relevant ist.
Die Vorschläge sollten ein klares Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung sowie anschaulichen Anwendungsfällen, die einen klar definierten Mehrwert für die Endnutzer*innen belegen) enthalten und dass sie über die KI-on-Demand-Plattform und/oder die digitale Industrieplattform für Robotik sowie über öffentliche Gemeinschaftsressourcen mit der europäischen F&E-Gemeinschaft kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um die Wiederverwendung von Ergebnissen entweder durch Entwicklende oder für die Übernahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren; das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik wird durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren verbessert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen ausschließlich zu einem der beiden folgenden Ergebnisse beitragen:
- Die Entwicklung von Systemen zur Bewältigung großer Herausforderungen unter Verwendung kombinierter Robotik- und KI-Lösungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Ziele des Green Deal haben. Zum Beispiel bei der Verbesserung des Energieverbrauchs in Haushalten oder bei der Sanierung von kontaminierten Böden und Gewässern oder bei der Beschleunigung der Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch automatisierte Abfallvermeidung und Abfallverarbeitung oder Wiederverwendung von Materialien.
- Die Schaffung von Systemen zur Bewältigung groß angelegter Herausforderungen bei der Ressourcenoptimierung unter Verwendung kombinierter KI- und Datenlösungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Ziele des Green Deal haben, wie die Optimierung jeglicher Art von Ressourcen, von der Produktion bis zur Nutzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, um Abfälle zu minimieren oder die Wiederverwendung von Ressourcen zu fördern, oder die Verwendung von KI- und Datenlösungen zur Maximierung der Energieeffizienz und zur Gewährleistung der Energiesicherheit.
Dies wird dazu beitragen
- die Validierung von Lösungen in großem Maßstab durch den Nachweis des Potenzials der Integration dieser Technologien zur Bewältigung von Herausforderungen in industriellen Ökosystemen und zur Entwicklung von Lösungen, die umweltfreundlich sind und zum Green Deal beitragen
- Erzielung und Nutzung bedeutender Fortschritte in Wissenschaft und Technologie, um die wissenschaftliche Exzellenz Europas aufrechtzuerhalten und die Souveränität über diese Schlüsseltechnologien zu gewährleisten, von denen erwartet wird, dass sie sich auf die Gesellschaft auswirken, indem sie zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen mit Auswirkungen auf die Umwelt beitragen.
- Erkundung von Einführungslösungen, die eine effiziente Verbreitung gewährleisten können.
- Förderung des Einsatzes von KI, Daten und Robotik, um den erwarteten wichtigen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit zu nutzen.
Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, auf welches Ergebnis sie sich konzentrieren werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
- Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 3-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
- Um eine ausgewogene Abdeckung des Portfolios zu gewährleisten, werden die Finanzhilfen für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge ihrer Einstufung vergeben, sondern mindestens auch für die beiden bestplatzierten Vorschläge für jedes der beiden erwarteten Ergebnisse (1. die Schaffung von Systemen zur Bewältigung großer Herausforderungen durch kombinierte Robotik-, Daten- und KI-Lösungen, 2. die Schaffung von Systemen zur Bewältigung großer Herausforderungen bei der Ressourcenoptimierung durch kombinierte KI- und Datenlösungen). Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, auf welches Ergebnis sie sich konzentrieren.
- Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die Finanzhilfen für Dritte Robotikkomponenten umfassen können, die hohe Investitionen in die Ausrüstung und/oder einen erheblichen Aufwand für die Integration in einen Anwendungsfall zur Bewältigung von Robotikproblemen erfordern, beträgt der Höchstbetrag, der Dritten gewährt werden kann, 200 000 EUR. 40 % des Budgets für das FSTP im Teilbereich "Entwicklung von Systemen zur Bewältigung groß angelegter Herausforderungen bei der Ressourcenoptimierung durch kombinierte KI- und Datenlösungen".
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4(579kB)
Kontakt
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