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Call-Eckdaten
Paneuropäische kulturelle Einheiten
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2024-PECE
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
31.01.2024 17:00
Förderquote
40%
Budget des Calls
€ 7.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion unterstützt Projekte, die von kulturellen Einrichtungen - im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Orchestern - vorgeschlagen werden, deren Ziel es ist, jungen Musiker*innen mit großem Potenzial Ausbildung, berufliche Entwicklung und Aufführungsmöglichkeiten zu bieten.
Call-Ziele
Die konkreten Ziele dieser Aktion sind:
- Unterstützung der Professionalisierung junger Musiker*innen, indem sie ihnen Möglichkeiten zur Karriereentwicklung auf hohem Niveau durch Rekrutierung, Ausbildung und Tournee- und Auftrittsmöglichkeiten bieten.
- Förderung der künstlerischen Exzellenz der Jugendorchesteraufführung.
- Unterstützung der Aktivitäten von Organisationen und Künstler*innen, die als Fördernde und Botschafter*innen der EU-Werte auftreten.
Die Projekte sollten sich mit den Querschnittsthemen (i) Inklusion und Vielfalt, insbesondere Geschlechterbalance, und (ii) Ökologisierung von Kreativem Europa befassen.
Die Projekte sollten auch die folgenden spezifischen Call-Prioritäten berücksichtigen:
- Künstler*innen und Kulturschaffende: Stärkung des Kultur- und Kreativsektors.
Darüber hinaus werden die antragstellenden Organisationen aufgefordert, sich mit den folgenden wichtigen Prioritäten des Creative Europe zu befassen:
- Kultur für die Menschen: Stärkung der kulturellen Teilhabe und der Rolle der Kultur in der Gesellschaft.
- Kultur für co-kreative Partnerschaften: Stärkung der kulturellen Dimension der EU-Außenbeziehungen.
- Kultur für die digitale Transformation: Helfen Sie den europäischen Kultur- und Kreativsektoren, die neuen Technologien voll zu nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Die Vorschläge sollten eine vollständige Bedarfsanalyse enthalten und aufzeigen, wie die oben genannten Prioritäten und Querschnittsthemen angegangen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Aktion wird voraussichtlich 3 bis 5 Projekte unterstützen.
Diese Projekte werden folgende Aspekte fördern:
- Entwicklung der Karrieren junger Musiker*innen, die Staatsangehörige/Einwohner*innen von mindestens 20 Ländern sein müssen, die am Creative Europe Programm teilnehmen.
- Die Vielfalt der Kultur und der europäischen Musikgenres widerspiegeln.
- Förderung der Teilnahme und des Zugangs neuer und junger Zuhörer*innen zur Kultur, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, Orchestermusik hautnah zu erleben, indem sie an traditionellen und innovativen Formaten zwischen künstlerischer Exzellenz und sozialem Engagement arbeiten.
Schließlich sollten diese Projekte dazu beitragen, Aktivitäten zur Festigung der Rolle von Orchestern und Künstler*innen als Fördernde und Botschafter*innen der Werte der Europäischen Union zu entwickeln. Unter Beachtung der Verdienste, die auf der Bewertung der Vergabekriterien beruhen, wird die Bewertungskommission sicherstellen, dass das Portfolio der ausgewählten Projekte vielfältig ist und sowohl geografisch als auch zwischen den Musikgenres ausgewogen ist.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten geeignete Maßnahmen enthalten, um das Ziel der Aufforderung zu erreichen und die Themen, Prioritäten und Querschnittsthemen wirksam anzugehen. Sie sollten auch eine fundierte Strategie und konkrete Details zur Entwicklung und Umsetzung solcher Aktivitäten vorlegen.
Diese Aktivitäten sollten umfassen:
- eine angemessene Mischung aus Schulungen, Mentorenprogrammen, Ausbildungstätigkeiten oder Beratung von Musikprofis
Und
- eine angemessene Mischung aus Workshops, Veranstaltungen, Konzerten, Austausch, Koproduktionen, Online- und Offline-Aktivitäten zur Entdeckung der Orchesterwelt für ein vielfältiges Publikum und vor allem junges Publikum.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Die Gastorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Nur Anträge von einzelnen Antragstellern sind zulässig (einzelne Begünstigte).
Für Zuschüsse und Preise ist eine finanzielle Unterstützung Dritter unter folgenden Bedingungen möglich:
- die Aufrufe müssen offen sein, weit verbreitet werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektdauer und der endgültigen rechtlichen Namen und Länder des Empfängers
- die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird in Projekten akzeptiert, die diese Dritten aktiv in die Durchführung des Arbeitsprogramms einbeziehen, indem sie ihnen die Durchführung einiger der vorgesehenen Aktivitäten (in Form eines Zuschusses) übertragen oder in der Zuschüsse und Preise vergeben werden, um die Ziele und Prioritäten des Projekts zu erreichen.
- Der Projektantrag muss klar darlegen, warum finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten bereitstellen, für die eine Drittpartei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Angebotsseitengrenzen und Layout:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist (Verwaltungsinformationen, zusammengefasstes Budget, anrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B, der aus dem Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt und als PDF im System erneut hochgeladen wird
- Teil C direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Obligatorische Anhänge und Belege (zum Hochladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-rechner
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Lebenslauf des künstlerischen Personals
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Der Zuschuss ist ein Pauschalzuschuss.
Call-Dokumente
Call document CREA-CULT-2024-PECECall document CREA-CULT-2024-PECE(791kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
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