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Programm-Eckdaten
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Übergeordnetes Programm | LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik |
Link zum Programm | cinea.ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Teilprogramm "Natur und biologische Vielfalt" zielt auf den Schutz und die Wiederherstellung der europäischen Natur sowie auf die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt ab. Daher wird das Teilprogramm LIFE-Natur und biologische Vielfalt weiterhin Naturschutzprojekte finanzieren, insbesondere in den Bereichen biologische Vielfalt, Lebensräume und Arten. Es wird Projekte unterstützen, die zur Umsetzung der EU-Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie und insbesondere zur Entwicklung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes sowie der IAS-Verordnung beitragen, und es wird die Verwirklichung der Ziele der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 unterstützen, die Teil des Green Deal der EU ist. |
Programm-Ziele | Das Teilprogramm "Natur und biologische Vielfalt" hat zum Ziel:
LIFE ist seit 1992 ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie und war maßgeblich und in einigen Fällen entscheidend für die Errichtung des Natura 2000-Netzwerks. Der Fitness-Check der Naturschutzrichtlinien, der Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft sowie die EU-Biodiversitätsstrategie für 20309 unterstreichen die Notwendigkeit, die Mittel für Natur und biologische Vielfalt zu erhöhen. Das Teilprogramm Natur und biologische Vielfalt wird einen Beitrag zu den Zielen der Europäischen Union für den Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung des Naturkapitals in den Meeres-, Süßwasser- und Landökosystemen der Union leisten, wie sie im Übereinkommen über die biologische Vielfalt, der Berner Konvention, festgelegt sind. Insbesondere wird es zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der EU-Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten sowie der relevanten Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und der europäischen Strategie für Regionen in äußerster Randlage beitragen. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Das Teilprogramm für Natur und biologische Vielfalt wird hauptsächlich durch die folgenden Arten von Maßnahmen umgesetzt:
Die oben genannten Arten von Maßnahmen können umfassen:
Die oben genannten Maßnahmen zielen unter anderem auf die Umsetzung der EU-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie und der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten, die Umkehrung des Rückgangs von Bestäubern, die Wiederherstellung von degradierten und kohlenstoffreichen Ökosystemen und die Verbesserung der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit von Wäldern. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in dem Abkommen vorgesehen ist). |
Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Programm-Dokumente | LIFE Multiannual Work Programme 2021-2024 - DE (904kB) Verordnung (EU) 2021/783 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (884kB) LIFE Multiannual Work Programme 2021-2024 - EN (953kB) Regulation 2021/783 establishing a Programme for the Environment and Climate Action (LIFE) (904kB) |
Kontakt | European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE Website LIFE Programme NCPs Website |
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