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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Der Cluster "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" unterstützt die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU in den Bereichen Sicherheit, Cybersicherheit und Katastrophenschutz. Ziel ist es, neues Wissen und Innovationen bereitzustellen, die den Einsatzkräften und Managern helfen, kriminelle Aktivitäten, terroristische Bedrohungen, Cyber-Bedrohungen sowie Krisen und Katastrophen zu bewältigen und zu verhindern.

Programm-Ziele

Dieses Cluster reagiert auf die Herausforderungen, die sich aus anhaltenden Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Cyberkriminalität, sowie aus Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen ergeben.

Handlungsfelder

  • Katastrophenresistente Gesellschaften;
  • Schutz und Sicherheit;
  • Cybersicherheit.

Ziel 1: Besserer Schutz der EU und ihrer Bürger vor Kriminalität und Terrorismus

Das Ziel dieses Ziels ist eine bessere Prävention, Untersuchung und Abschwächung der Auswirkungen von Kriminalität, einschließlich neuer/entstehender krimineller Vorgehensweisen (z. B. unter Ausnutzung der Digitalisierung und anderer Technologien). Ein solcher Ansatz muss auf einer tieferen Kenntnis der menschlichen und sozialen Aspekte relevanter gesellschaftlicher Herausforderungen wie sexuelle Ausbeutung von Kindern, gewalttätige Radikalisierung, Menschenhandel, Desinformation und Fake News, Korruption und Cyberkriminalität, einschließlich der Unterstützung der Opfer, beruhen.

Ziel 2: Wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen

Dieses Ziel bezieht sich unter anderem auf die Ziele der Strategie für die Sicherheitsunion [[KOM(2020) 795 endgültig]] sowie auf die Grenzverwaltung und die Sicherheitsdimension des Neuen Pakts zu Migration und Asyl [[KOM(2020) 609 endgültig]]. Somit zielen die Themen dieses Ziels darauf ab, starke europäische Land-, Luft- und Seeaußengrenzen zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Ziels werden Kenntnisse und Technologien entwickelt, die von anderen Instrumenten wie dem Fonds für integriertes Grenzmanagement aufgegriffen werden können, um die Nutzung der Forschungsergebnisse und die endgültige Bereitstellung der erforderlichen Instrumente für Sicherheitsexperten zu ermöglichen.

Ziel 3: Widerstandsfähige Infrastruktur

Die Bereitschaft und der Schutz von Infrastrukturen ist ein technologisch komplexer Bereich, der von verschiedenen globalen Entwicklungen beeinflusst wird und daher durch gezielte Sicherheitsforschung unterstützt werden muss. Dieses Ziel zielt darauf ab, den Schutz europäischer Infrastrukturen durch einschlägige Projekte zu unterstützen und öffentliche und private Akteure in die Lage zu versetzen, aktuelle und neue Herausforderungen zu bewältigen.

Ziel 4: Erhöhte Cybersicherheit

Digitale Störungen, insbesondere durch böswillige Cyber-Aktivitäten, bedrohen nicht nur unsere Volkswirtschaften, sondern auch unsere Lebensweise, unsere Freiheiten und Werte und versuchen sogar, den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Demokratie in Europa zu untergraben. Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Bereich der Cybersicherheit werden ein Europa unterstützen, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist, indem sie digitale Innovationen ermöglichen und unterstützen und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre, die Sicherheit und die ethischen Standards in hohem Maße wahren.

Ziel 5: Eine katastrophenresistente Gesellschaft für Europa

Dieses Ziel unterstützt die Umsetzung internationaler politischer Rahmenwerke (z. B. des Sendai-Rahmens für die Verringerung des Katastrophenrisikos, des Pariser Übereinkommens, der Ziele für nachhaltige Entwicklung), der EU-Politik für das Katastrophenrisikomanagement zur Bekämpfung natürlicher und vom Menschen verursachter (unfallbedingter oder vorsätzlicher) Bedrohungen, der Prioritäten des Europäischen Green Deal, einschließlich der neuen EU-Klimaanpassungsstrategie, sowie der Strategie der Sicherheitsunion und der Agenda zur Terrorismusbekämpfung.

Ziel 6: Verstärkte Sicherheitsforschung und Innovation

Die SSRI-Destination wurde so konzipiert, dass sie allen erwarteten Auswirkungen von Cluster 3 gleichermaßen dient. Während die anderen Ziele dieses Clusters Forschungs- und Innovationsaktivitäten anbieten, um Lösungen für spezifische Sicherheitsbedrohungen oder Fähigkeitsanforderungen zu entwickeln, wird das SSRI-Ziel mit Instrumenten dazu beitragen, diese und andere Entwicklungen näher an den Markt zu bringen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Vorschläge für Themen im Rahmen des Ziels 1 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategieplans Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "Kriminalität und Terrorismus werden unter Wahrung der Grundrechte wirksamer bekämpft [...] dank wirksamerer Prävention, Vorsorge und Reaktion, eines besseren Verständnisses der damit verbundenen menschlichen, gesellschaftlichen und technologischen Aspekte und der Entwicklung modernster Fähigkeiten für die Polizeibehörden [...], einschließlich Maßnahmen gegen Cyberkriminalität."

Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:

  • Moderne Informationsanalyse für Polizeibehörden, die es ihnen ermöglicht, effizient gegen Kriminelle und Terrorist*innen vorzugehen, die neue Technologien nutzen;
  • Verbesserte Forensik und rechtmäßige Beweiserhebung, wodurch die Möglichkeiten zur Ergreifung von Kriminellen und Terroristen und deren Überführung vor Gericht verbessert werden;
  • Verbesserte Prävention, Aufdeckung und Abschreckung von gesellschaftlichen Problemen im Zusammenhang mit verschiedenen Formen der Kriminalität, einschließlich Cyberkriminalität und Terrorismus, wie z. B. Radikalisierung, häusliche und sexuelle Gewalt oder jugendliche Straftäter;
  • Erhöhte Sicherheit der Bürger*innen vor Terrorismus, auch in öffentlichen Räumen (unter Wahrung ihrer Qualität und Offenheit);
  • Verbesserte nachrichtendienstliche Erkenntnisse und verstärkte Prävention, Aufdeckung und Abschreckung verschiedener Formen der organisierten Kriminalität;
  • Mehr Sicherheit im Cyberspace für die Bürger*innen , insbesondere für Kinder, durch eine solide Prävention, Aufdeckung und Schutz vor cyberkriminellen Aktivitäten.

Um die Ziele dieses Ziels zu erreichen, wurden zusätzliche Bedingungen für die Förderfähigkeit festgelegt. Sie beziehen sich auf die aktive Beteiligung von einschlägigen Sicherheitsexperten oder Endnutzern.

Projekte, die im Rahmen dieses Ziels finanziert werden, sind aufgefordert, eng mit anderen von der Europäischen Kommission geleiteten oder finanzierten Initiativen in den relevanten Bereichen zusammenzuarbeiten, wie z. B. den im Rahmen der H2020-Arbeitsprogramme für sichere Gesellschaften finanzierten Netzwerken von Praktikern, den im Rahmen des Horizon Europe Cluster 3-Arbeitsprogramms finanzierten Wissensnetzwerken für Sicherheitsforschung und -innovation (Ziel "Gestärkte Sicherheitsforschung und -innovation") oder der Community of Users for Secure, Safe and Resilient Societies (künftige CERIS - Community of European Research and Innovation for Security).

Vorschläge für Themen im Rahmen von Ziel 2 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategieplans von Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "Legale Passagiere und Sendungen reisen leichter in die EU, während illegaler Handel, Schmuggel, Piraterie, terroristische und andere kriminelle Handlungen aufgrund eines verbesserten Managements der Luft-, Land- und Seegrenzen und der maritimen Sicherheit einschließlich besserer Kenntnisse über soziale Faktoren verhindert werden."

Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:

  • Verbesserte Sicherheit der Land- und Luftgrenzen der EU sowie der Seegrenzen und der maritimen Umwelt, Infrastrukturen und Aktivitäten vor Unfällen, Naturkatastrophen und Sicherheitsherausforderungen wie illegalem Handel, Piraterie und potenziellen Terroranschlägen, Cyber- und hybriden Bedrohungen;
  • Bessere Erfahrungen beim Grenzübertritt für Reisende und Mitarbeiter*innen der Grenzbehörden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Sicherheit und Überwachung der Bewegungen über die Luft-, Land- und Seeaußengrenzen der EU, Unterstützung des Schengen-Raums, Verringerung des illegalen Personen- und Warenverkehrs über diese Grenzen und Schutz der Grundrechte von Reisenden;
  • Verbesserung der Sicherheit des Zolls und der Lieferkette durch bessere Vorbeugung, Aufdeckung, Abschreckung und Bekämpfung illegaler Aktivitäten im Zusammenhang mit den Warenströmen an den EU-Außengrenzen und in der Lieferkette sowie durch Minimierung der Unterbrechung der Handelsströme.

Vorschläge für Themen im Rahmen von Ziel 3 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategieplans Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "[...] die Widerstandsfähigkeit und Autonomie physischer und digitaler Infrastrukturen wird gestärkt und wichtige gesellschaftliche Funktionen werden gewährleistet, dank leistungsfähigerer Vorbeugung, Bereitschaft und Reaktion, eines besseren Verständnisses der damit verbundenen menschlichen, gesellschaftlichen und technologischen Aspekte und der Entwicklung modernster Fähigkeiten für [...] Infrastrukturbetreiber [...]".

Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:

  • Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit großer, miteinander verbundener Systeminfrastrukturen im Falle komplexer Angriffe, Pandemien oder natürlicher und vom Menschen verursachter Katastrophen;
  • Verbesserte Systeme zum Schutz der Infrastrukturen ermöglichen eine rasche, wirksame, sichere und unbedenkliche Reaktion auf komplexe Bedrohungen und Herausforderungen ohne wesentliches menschliches Eingreifen und eine bessere Risikoeinschätzung, wodurch die Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie der europäischen Infrastrukturen gewährleistet wird;
  • Der Schutz widerstandsfähiger und sicherer intelligenter Städte beruht auf den Erkenntnissen, die beim Schutz kritischer Infrastrukturen und Systeme gewonnen wurden, die sich durch zunehmende Komplexität auszeichnen.

Vorschläge für Themen im Rahmen von Ziel 4 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, der zu den folgenden Auswirkungen des Strategieplans 2021-2024 beiträgt: "Erhöhte Cybersicherheit und ein sichereres Online-Umfeld durch die Entwicklung und den wirksamen Einsatz der Fähigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich der digitalen Technologien, die den Schutz von Daten und Netzen unterstützen, die technologische Souveränität in diesem Bereich anstreben und gleichzeitig die Privatsphäre und andere Grundrechte achten; dies sollte zu sicheren Diensten, Prozessen und Produkten sowie zu robusten digitalen Infrastrukturen beitragen, die in der Lage sind, Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen zu widerstehen und sie abzuwehren".

Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:

  • Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten der EU und der Souveränität der Europäischen Union im Bereich der digitalen Technologien
  • Widerstandsfähigere digitale Infrastrukturen, Systeme und Prozesse
  • Erhöhte Sicherheit von Software, Hardware und Lieferketten
  • Gesicherte bahnbrechende Technologien
  • Intelligente und quantifizierbare Sicherheitsgarantie und -zertifizierung für die gesamte EU
  • Verstärkte Sensibilisierung und ein gemeinsames Management und eine gemeinsame Kultur der Cybersicherheit

Vorschläge für Themen unter Ziel 5 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des strategischen Plans von Horizont Europa 2021-2024 beizutragen:

"Verluste durch Naturkatastrophen, Unfälle und vom Menschen verursachte Katastrophen werden durch eine verstärkte Katastrophenrisikominderung auf der Grundlage von Präventivmaßnahmen, eine bessere Vorbereitung und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft und ein verbessertes Katastrophenrisikomanagement auf systemische Weise verringert."

Konkret sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:

  • Verbessertes Verständnis, Wissen und Situationsbewusstsein der Bürger*innen in Bezug auf katastrophenbedingte Risiken, die zum Handeln befähigt werden, wodurch die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesellschaft erhöht wird;
  • Effizientere sektor-, disziplinen- und grenzübergreifende Koordinierung des Katastrophenrisikomanagementzyklus (von der Prävention über die Vorsorge bis hin zur Schadensbegrenzung, Reaktion und Erholung) von der internationalen bis zur lokalen Ebene.
  • Verbesserter Wissensaustausch und Koordinierung in Bezug auf die Standardisierung im Bereich des Krisenmanagements und CBRN-E.
  • Stärkung der Kapazitäten von Ersthelfern in allen operativen Phasen im Zusammenhang mit (natürlichen und vom Menschen verursachten) Katastrophen, damit sie ihre Einsätze besser vorbereiten können, Zugang zu einem besseren Situationsbewusstsein haben, über Mittel verfügen, um schneller, sicherer und effizienter auf Ereignisse zu reagieren, und effektiver mit der Identifizierung, Sichtung und Versorgung von Opfern fortfahren können.

Vorschläge für Themen unter Ziel 6 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden Wirkungen beizutragen:

  • Eine effektivere und effizientere faktengestützte Entwicklung der zivilen Sicherheitskapazitäten der EU auf der Grundlage eines stärkeren, systematischeren und analyseintensiveren Sicherheitsforschungs- und Innovationszyklus;
  • Eine verstärkte Industrialisierung, Kommerzialisierung, Übernahme und Einführung erfolgreicher Ergebnisse der Sicherheitsforschung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der sicherheitstechnischen und industriellen Basis der EU und gewährleistet die Versorgungssicherheit mit EU-Produkten in kritischen Sicherheitsbereichen;
  • F&I-gestütztes Wissen und Mehrwert in bereichsübergreifenden Angelegenheiten reduziert sektorspezifische Vorurteile und durchbricht thematische Silos, die die Verbreitung gemeinsamer Sicherheitslösungen behindern.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderÜberseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Internationale Organisation,  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder: Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Justiz, Sicherheit & Schutz,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Horizon Europe Cluster 3 Work Programme 2023-2025 (1404kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website