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Programm-Eckdaten
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Der Cluster "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" unterstützt die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU in den Bereichen Sicherheit, Cybersicherheit und Katastrophenschutz. Ziel ist es, neues Wissen und Innovationen bereitzustellen, die den Einsatzkräften und Managern helfen, kriminelle Aktivitäten, terroristische Bedrohungen, Cyber-Bedrohungen sowie Krisen und Katastrophen zu bewältigen und zu verhindern. |
Programm-Ziele | Dieses Cluster reagiert auf die Herausforderungen, die sich aus anhaltenden Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Cyberkriminalität, sowie aus Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen ergeben. Handlungsfelder
Ziel 1: Besserer Schutz der EU und ihrer Bürger vor Kriminalität und Terrorismus Das Ziel dieses Ziels ist eine bessere Prävention, Untersuchung und Abschwächung der Auswirkungen von Kriminalität, einschließlich neuer/entstehender krimineller Vorgehensweisen (z. B. unter Ausnutzung der Digitalisierung und anderer Technologien). Ein solcher Ansatz muss auf einer tieferen Kenntnis der menschlichen und sozialen Aspekte relevanter gesellschaftlicher Herausforderungen wie sexuelle Ausbeutung von Kindern, gewalttätige Radikalisierung, Menschenhandel, Desinformation und Fake News, Korruption und Cyberkriminalität, einschließlich der Unterstützung der Opfer, beruhen. Ziel 2: Wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen Dieses Ziel bezieht sich unter anderem auf die Ziele der Strategie für die Sicherheitsunion [[KOM(2020) 795 endgültig]] sowie auf die Grenzverwaltung und die Sicherheitsdimension des Neuen Pakts zu Migration und Asyl [[KOM(2020) 609 endgültig]]. Somit zielen die Themen dieses Ziels darauf ab, starke europäische Land-, Luft- und Seeaußengrenzen zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Ziels werden Kenntnisse und Technologien entwickelt, die von anderen Instrumenten wie dem Fonds für integriertes Grenzmanagement aufgegriffen werden können, um die Nutzung der Forschungsergebnisse und die endgültige Bereitstellung der erforderlichen Instrumente für Sicherheitsexperten zu ermöglichen. Ziel 3: Widerstandsfähige Infrastruktur Die Bereitschaft und der Schutz von Infrastrukturen ist ein technologisch komplexer Bereich, der von verschiedenen globalen Entwicklungen beeinflusst wird und daher durch gezielte Sicherheitsforschung unterstützt werden muss. Dieses Ziel zielt darauf ab, den Schutz europäischer Infrastrukturen durch einschlägige Projekte zu unterstützen und öffentliche und private Akteure in die Lage zu versetzen, aktuelle und neue Herausforderungen zu bewältigen. Ziel 4: Erhöhte Cybersicherheit Digitale Störungen, insbesondere durch böswillige Cyber-Aktivitäten, bedrohen nicht nur unsere Volkswirtschaften, sondern auch unsere Lebensweise, unsere Freiheiten und Werte und versuchen sogar, den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Demokratie in Europa zu untergraben. Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Bereich der Cybersicherheit werden ein Europa unterstützen, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist, indem sie digitale Innovationen ermöglichen und unterstützen und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre, die Sicherheit und die ethischen Standards in hohem Maße wahren. Ziel 5: Eine katastrophenresistente Gesellschaft für Europa Dieses Ziel unterstützt die Umsetzung internationaler politischer Rahmenwerke (z. B. des Sendai-Rahmens für die Verringerung des Katastrophenrisikos, des Pariser Übereinkommens, der Ziele für nachhaltige Entwicklung), der EU-Politik für das Katastrophenrisikomanagement zur Bekämpfung natürlicher und vom Menschen verursachter (unfallbedingter oder vorsätzlicher) Bedrohungen, der Prioritäten des Europäischen Green Deal, einschließlich der neuen EU-Klimaanpassungsstrategie, sowie der Strategie der Sicherheitsunion und der Agenda zur Terrorismusbekämpfung. Ziel 6: Verstärkte Sicherheitsforschung und Innovation Die SSRI-Destination wurde so konzipiert, dass sie allen erwarteten Auswirkungen von Cluster 3 gleichermaßen dient. Während die anderen Ziele dieses Clusters Forschungs- und Innovationsaktivitäten anbieten, um Lösungen für spezifische Sicherheitsbedrohungen oder Fähigkeitsanforderungen zu entwickeln, wird das SSRI-Ziel mit Instrumenten dazu beitragen, diese und andere Entwicklungen näher an den Markt zu bringen. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen im Rahmen des Ziels 1 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategieplans Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "Kriminalität und Terrorismus werden unter Wahrung der Grundrechte wirksamer bekämpft [...] dank wirksamerer Prävention, Vorsorge und Reaktion, eines besseren Verständnisses der damit verbundenen menschlichen, gesellschaftlichen und technologischen Aspekte und der Entwicklung modernster Fähigkeiten für die Polizeibehörden [...], einschließlich Maßnahmen gegen Cyberkriminalität." Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:
Um die Ziele dieses Ziels zu erreichen, wurden zusätzliche Bedingungen für die Förderfähigkeit festgelegt. Sie beziehen sich auf die aktive Beteiligung von einschlägigen Sicherheitsexperten oder Endnutzern. Projekte, die im Rahmen dieses Ziels finanziert werden, sind aufgefordert, eng mit anderen von der Europäischen Kommission geleiteten oder finanzierten Initiativen in den relevanten Bereichen zusammenzuarbeiten, wie z. B. den im Rahmen der H2020-Arbeitsprogramme für sichere Gesellschaften finanzierten Netzwerken von Praktikern, den im Rahmen des Horizon Europe Cluster 3-Arbeitsprogramms finanzierten Wissensnetzwerken für Sicherheitsforschung und -innovation (Ziel "Gestärkte Sicherheitsforschung und -innovation") oder der Community of Users for Secure, Safe and Resilient Societies (künftige CERIS - Community of European Research and Innovation for Security). Vorschläge für Themen im Rahmen von Ziel 2 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategieplans von Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "Legale Passagiere und Sendungen reisen leichter in die EU, während illegaler Handel, Schmuggel, Piraterie, terroristische und andere kriminelle Handlungen aufgrund eines verbesserten Managements der Luft-, Land- und Seegrenzen und der maritimen Sicherheit einschließlich besserer Kenntnisse über soziale Faktoren verhindert werden." Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:
Vorschläge für Themen im Rahmen von Ziel 3 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des Strategieplans Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "[...] die Widerstandsfähigkeit und Autonomie physischer und digitaler Infrastrukturen wird gestärkt und wichtige gesellschaftliche Funktionen werden gewährleistet, dank leistungsfähigerer Vorbeugung, Bereitschaft und Reaktion, eines besseren Verständnisses der damit verbundenen menschlichen, gesellschaftlichen und technologischen Aspekte und der Entwicklung modernster Fähigkeiten für [...] Infrastrukturbetreiber [...]". Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:
Vorschläge für Themen im Rahmen von Ziel 4 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, der zu den folgenden Auswirkungen des Strategieplans 2021-2024 beiträgt: "Erhöhte Cybersicherheit und ein sichereres Online-Umfeld durch die Entwicklung und den wirksamen Einsatz der Fähigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich der digitalen Technologien, die den Schutz von Daten und Netzen unterstützen, die technologische Souveränität in diesem Bereich anstreben und gleichzeitig die Privatsphäre und andere Grundrechte achten; dies sollte zu sicheren Diensten, Prozessen und Produkten sowie zu robusten digitalen Infrastrukturen beitragen, die in der Lage sind, Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen zu widerstehen und sie abzuwehren". Im Einzelnen sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:
Vorschläge für Themen unter Ziel 5 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen des strategischen Plans von Horizont Europa 2021-2024 beizutragen: "Verluste durch Naturkatastrophen, Unfälle und vom Menschen verursachte Katastrophen werden durch eine verstärkte Katastrophenrisikominderung auf der Grundlage von Präventivmaßnahmen, eine bessere Vorbereitung und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft und ein verbessertes Katastrophenrisikomanagement auf systemische Weise verringert." Konkret sollten die Vorschläge zur Erreichung einer oder mehrerer der folgenden Wirkungen beitragen:
Vorschläge für Themen unter Ziel 6 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden Wirkungen beizutragen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | förderfähige Nicht-EU-Länder:
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Zusatzinformationen
Themen | Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Programm-Dokumente | Horizon Europe Cluster 3 Work Programme 2023-2025 (1404kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |