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Programm-Eckdaten
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Aktivitäten im Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ richten sich in erster Linie an Forschende und Antragstellende aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie den Künsten. Projekte zu den verschiedenen Themen in diesem Cluster leisten einen innovativen und anwendungsorientierten Beitrag zu wichtigen und zukunftsweisenden Forschungs- und Gesellschaftsfragen in Europa. |
Programm-Ziele | Dieses Cluster zielt darauf ab, die europäischen demokratischen Werte, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, zu stärken, unser kulturelles Erbe zu bewahren und sozioökonomische Veränderungen zu fördern, die zu Integration und Wachstum beitragen. Handlungsfelder
Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance Aktuelle und künftige Entwicklungen erfordern ein neues Denken darüber, wie sich demokratische Institutionen auf allen Ebenen anpassen können. Die wichtigsten Themen, um die es geht, sind größere Vielfalt, globaler Wettbewerb, technologischer Fortschritt und Digitalisierung. Die Erfahrungen der Bürger*innen mit demokratischen Diskursen, Praktiken und Institutionen sind für eine erfolgreiche Anpassung an diese Veränderungen von großer Bedeutung. Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft Für eine integrative Gesellschaft ist ein besseres Verständnis unseres kulturellen Erbes und seiner Wahrnehmung von enormer Bedeutung. In Europa und darüber hinaus ist das kulturelle Erbe eine treibende Kraft der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaft. Es ist auch eine starke Inspirationsquelle für die Kreativ- und Kulturindustrie. Ziel 3: Innovative Forschung zu sozialen und wirtschaftlichen Transformationen Die europäische Gesellschaft befindet sich in einem tiefgreifenden sozioökonomischen und kulturellen Wandel. Globalisierung und technologische Innovation haben diesen Wandel beschleunigt. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen. Um nachhaltiges und integratives Wachstum, die Gleichstellung der Geschlechter und das Wohlergehen der Menschen zu fördern und Ungleichheiten abzubauen, bedarf es einer zukunftsorientierten Politik. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen im Rahmen von Ziel 1 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Wirkungen des Strategieplans von Horizont Europa beizutragen:
Die Durchführung der Forschungstätigkeiten im Rahmen des Ziels wird zur Wiederbelebung und Modernisierung der demokratischen Staatsführung beitragen. Ziel ist es, faktengestützte Innovationen, Strategien und politische Empfehlungen sowie institutionelle Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die politische Teilhabe, den sozialen Dialog, das bürger*innenschaftliche Engagement, die Gleichstellung der Geschlechter und die Einbeziehung aller Bürger*innen fördern. Die Aktivitäten werden auch dazu beitragen, die Transparenz, Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht und Legitimität der öffentlichen Politikgestaltung zu verbessern. Sie werden dazu beitragen, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken, die Freiheitsrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und die Demokratie vor mehrdimensionalen Bedrohungen zu schützen. Reichhaltige historische, kulturelle und philosophische Perspektiven, einschließlich einer vergleichenden Dimension, werden den Rahmen für ein fundiertes Verständnis der gegenwärtigen Entwicklungen bilden und dazu beitragen, künftige Wege aufzuzeigen. Mittel- bis langfristig werden die gewonnenen Erkenntnisse, Daten, wissenschaftlich fundierten Empfehlungen und Innovationen die Entscheidungsfindung in allen für die demokratische Staatsführung relevanten Bereichen verbessern. Da das Ziel direkt auf das Engagement der Bürger*innen und die Herbeiführung eines dauerhaften Wandels abzielt, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Forschungs- und Innovationsmaßnahmen die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern. Gegebenenfalls wird dazu ermutigt, den Prozess, die Kriterien, die Methoden und die Daten im Laufe der Forschung für die Zivilgesellschaft zu öffnen. Vorschläge im Rahmen von Ziel 2 sollten bereichsübergreifend berücksichtigt und gefördert werden, wann immer dies angemessen und anwendbar ist:
Vorschläge für Themen unter Ziel 3 sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden angestrebten Auswirkungen des strategischen Plans von Horizont Europa beizutragen:
Durch faktengestützte Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung von Beschäftigung, Bildung, sozialer Gerechtigkeit und zur Bekämpfung von Ungleichheiten, auch als Reaktion auf die sozioökonomischen Herausforderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, wird ein integratives Wachstum gefördert und Anfälligkeiten werden wirksam verringert. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Internationale Organisation, Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | förderfähige Nicht-EU-Länder:
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Zusatzinformationen
Themen | Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Programm-Dokumente | Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2023-2025 (1503kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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