Programm-Ziele | Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Eine wettbewerbsfähige Grenzregion
- SO 1.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
- P2: Eine grünere und kohlenstoffarme Grenzregion
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- P3: Eine vernetzte Grenzregion
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilität
- P4: Eine integrative Grenzregion
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- SO 4.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- P5: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 5.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen (Aktionsbereiche A, C, D und gegebenenfalls Aktionsbereich B)
- SO 5.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen von Mensch zu Mensch (Aktionsbereiche A, D und gegebenenfalls Aktionsbereich B)
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Erwartete Ergebnisse | In dem Programm werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):
- P1: Eine wettbewerbsfähige Grenzregion
- SO 1.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
- internes und externes Fachwissen für die gemeinsame Entwicklung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen;
- Aktivitäten zur Einführung bestehender oder neu entwickelter Produkte und Dienstleistungen auf internationalen Märkten: internationale Marktstudien, Teilnahme an Veranstaltungen (Messen, Seminare, Workshops, Konferenzen), Entwicklung oder Verbesserung von Marketinginstrumenten und -materialien, gezielte Online- und Offline-Werbemaßnahmen;
- Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen;
- Organisation von Schulungen und Seminaren zur Verbesserung der Kenntnisse über die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen und den Auftritt auf dem internationalen Markt;
- Kauf von Ausrüstung für die Produkt- oder Dienstleistungsentwicklung, Transport, Verpackung und Lagerung von Produkten, die auf internationaler Ebene vermarktet werden sollen;
- Entwicklung, Kauf und Installation neuer Hardware- und Software-Ausrüstung;
- Erwerb von immateriellen Anlagegütern;
- Entwicklung der Infrastruktur und Bau, Erweiterung, Umstrukturierung, Sanierung oder Modernisierung von Gebäuden für den Betrieb von Ausrüstungen für die gemeinsame Produkt- oder Dienstleistungsentwicklung;
- Beteiligung von Unternehmensförderungs- und FuE-Einrichtungen an der gemeinsamen Innovation von KMU;
- Verwaltung von wettbewerbsfähigen Kooperationsprojekten von KMU.
- P2: Eine grünere und kohlenstoffarme Grenzregion
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Förderung der Renovierungswelle in öffentlichen und privaten Gebäuden in Übereinstimmung mit Energieeffizienzstandards (Fast-Null-Energie-Gebäude);
- Beitrag zur sauberen Energiewende und zur erschwinglichen Nutzung erneuerbarer Energieressourcen (Geothermie, Solarenergie usw.);
- Bekämpfung der Energiearmut von Haushalten;
- Unterstützung intelligenter und innovativer emissionsarmer Technologien;
- Dekarbonisierung der Industrie;
- Digitalisierung im Dienste der ökologischen Nachhaltigkeit;
- Förderung der E-Mobilität als saubere Energielösung für den Verkehr;
- Stärkung des Engagements der Bürger und Befähigung regionaler und lokaler Gemeinschaften zu Energiebewusstsein und nachhaltigem Verhalten im Einklang mit dem EU-Klimapakt.
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystemarer Ansätze
- Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Schutzgebieten bei der grünen Flächennutzung, entlang ökologischer Korridore, um die Verbindung zwischen Lebensräumen zu verbessern, Aufstellung grenzübergreifender Erhaltungsaktionspläne und -maßnahmen, Schutz gefährdeter Arten und Bekämpfung invasiver Arten.
- Zusammenarbeit bei der blauen Flächennutzung: Verbesserung des Zustands von Gewässern, Wiederherstellung natürlicher Lebensräume (Feuchtgebiete, Altarme), Anwendung naturnaher Lösungen und natürlicher Wasserrückhaltemaßnahmen, Schutz einheimischer Arten, Kontrolle und Entfernung invasiver Arten. Gemeinsam entwickelte Maßnahmen, die darauf abzielen, die künftigen Auswirkungen von Hochwasserschutzmaßnahmen zu verstehen und Maßnahmen des Katastrophenmanagements zu ermöglichen, sowie die Umsetzung von Maßnahmen, die zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels beitragen.
- Sensibilisierung für die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt, die Wasserqualität und -quantität, Schaffung eines anpassungsfähigen Umfelds für die Umsetzung grüner und blauer Landnutzungspraktiken sowie Förderung klarer Technologien für die Abfallbewirtschaftung zur Unterstützung von Initiativen der Kreislaufwirtschaft bei den lokalen Akteuren.
- P3: Eine vernetzte Grenzregion
- SO 3.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilität
- Ausarbeitung der technischen Dokumentation in Bezug auf das Hauptprojektdesign für die Genehmigung, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dokumente und Pläne, die durch die Gesetze der Partnerländer definiert sind;
- Ausarbeitung der technischen Dokumentation in Form des Ausführungsplans, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dokumente und Pläne, die durch die Gesetzgebung der Partnerländer festgelegt sind;
- Durchführung von Straßenbauarbeiten (neue Infrastruktur oder Ausbau), einschließlich aller damit zusammenhängenden Elemente, die in den technischen Plänen festgelegt sind, in Übereinstimmung mit dem Recht der Partnerländer;
- Einholung der einschlägigen Genehmigungen gemäß den Rechtsvorschriften der Partnerländer.
- P4: Eine integrative Grenzregion
- SO 4.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, einschließlich der Förderung der Belastbarkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Allgemeine öffentliche Bildung und Bildung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, einschließlich der Entwicklung von Soft Skills;
- Offen für alle Bildungseinrichtungen von der Vorschule bis zur Erwachsenenbildung, einschließlich privater Einrichtungen, die als gemeinnützige Organisationen tätig sind;
- Multisektorale und innovative Ansätze bei der Gestaltung und Durchführung von Bildungsprogrammen;
- Infrastrukturentwicklungen sind zulässig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den Projektzielen stehen;
- Ermöglichung der Bereitstellung von Online-Bildungsprogrammen;
- Austausch bewährter Verfahren bei der Bereitstellung von Bildungsangeboten;
- Beitrag zur grünen und digitalen Transformation des Grenzgebiets.
- SO 4.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Entwicklung nachhaltiger touristischer Attraktionen mit klarer touristischer Relevanz, die über das Grenzgebiet hinaus bekannt sind (der Entwicklung eines gemeinsamen Netzwerks von Attraktionen mit nationaler oder internationaler Relevanz, die Besucher von außerhalb des Programmgebiets anziehen, sollte der Vorzug gegeben werden);
- Qualitätsentwicklung des Dienstleistungsangebots im Tourismussektor, was zu einer Steigerung der Besucherzahlen führt;
- Verbesserung der umweltfreundlichen Umgestaltung des Sektors und Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsdienste für den Tourismus (z. B. Rad- und Wanderwege);
- Einrichtung regionaler und gemeinsamer Dienste für das Management von Reisezielen und Werbung über das Grenzgebiet hinaus.
- P5: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 5.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen (Aktionsbereiche A, C, D und ggf. Aktionsbereich B)
- Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse für die Zusammenarbeit von Akteuren der territorialen Governance in verschiedenen Bereichen;
- Bereitstellung von Gelegenheiten für Organisationen zur Erarbeitung von Entwicklungsfragen, die sie gemeinsam auf beiden Seiten der Grenze als relevant für die Zukunft des Grenzgebiets erachten. Zu diesen thematischen Fragen können die folgenden gehören: Arbeitsmarkt, Gesundheit und Sozialfürsorge, Digitalisierung, Verkehr und Mobilität usw.
- SO 5.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen zwischen den Menschen (Aktionsbereiche A, D und ggf. B)
- Zusammenarbeit in Kunst und Kultur;
- Sportveranstaltungen (Turniere, Festivitäten);
- Pflege der Traditionen von Minderheiten, Förderung des Vertrauens und des interkulturellen Dialogs;
- soziale Integration der Jugend und Förderung der Solidarität zwischen den Generationen.
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