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Kurzbeschreibung | Der Kohäsionsfonds unterstützt Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen (BNE) unter 90 % des EU-27-Durchschnitts, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU zu stärken. |
Programm-Ziele | Aus dem Kohäsionsfonds werden Investitionen in den Bereich Umwelt und transeuropäische Netze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (TEN-V) gefördert. Für den Zeitraum 2021-2027 betrifft der Kohäsionsfonds Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei und Slowenien. 37 % der Gesamtmittelzuweisungen des Kohäsionsfonds werden voraussichtlich zu den Klimazielen beitragen. Der Kohäsionsfonds finanziert Programme in geteilter Verantwortung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten. Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten entscheiden, welche Projekte finanziert und für die laufende Verwaltung zuständig sind. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Kohäsionsländer, EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
Besondere Fälle Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, Mobilität & Verkehr |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Programm-Dokumente | IMREG Work Programme 2024 (173kB) |
Kontakt | Infocentre and Contacts - EU Regional Policy Website |
Offene Calls
11.10.2023 - 09.01.2024
Informationsmaßnahmen für die EU-Kohäsionspolitik im Jahr 2024
09.10.2024 - 07.01.2025