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Call-Eckdaten
Programmierte biologische Abbaufähigkeit biobasierter Materialien und Produkte, validiert in spezifischen Umgebungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-5
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden es den biobasierten Industrien in der Union ermöglichen, zur Verbesserung der europäischen industriellen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit sowie zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren beizutragen. Die Projektergebnisse werden dazu beitragen, biobasierte Lösungen mit geringeren Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser und Luftqualität, Biodiversität und Klima im Einklang mit den EGD-Zielen, der EU-Kreislaufwirtschaft und den EU-Aktionsplänen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung zu liefern.
Call-Ziele
Die Menge an Abfällen, die in der offenen Umwelt verstreut sind und die Verschmutzung durch Schadstoffe verursachen, die aus solchen Abfallströmen freigesetzt werden, wie z. B. aus Plastikmüll, hat das Niveau eines globalen Notfalls erreicht, insbesondere die Boden- und Wasserqualität sowie die Artenvielfalt in Land- und Meeresumgebungen. Die insgesamt geringe Wiederverwertung vieler Abfallströme, einschließlich gesammelter Kunststoffabfälle, ist ebenfalls Teil einer solchen globalen Umweltverschmutzung. Die biologische Abbaubarkeit von Materialien und Produkten für gezielte Anwendungen kann im Falle eines sicheren und nachhaltigen biologischen Abbaus in offenen Umgebungen oder unter kontrollierten Bedingungen, z. B. in Kompostierungsanlagen und anaeroben Fermentern, praktikable Lösungen am Ende der Lebensdauer bieten.
Um biologisch abbaubare biobasierte Lösungen zu liefern, die die globalen Verschmutzungsprobleme effektiv angehen, sollten Vorschläge folgende Aspekte beinhalten:
- Analyse der Fälle unkontrollierter Abfallverschmutzung in der offenen Umwelt, insbesondere von Kunststoffabfällen, die zur Verschmutzung durch Nano- und Mikroplastik und andere von Makrokunststoffen freigesetzte Verunreinigungen führen, und der entsprechenden sicheren Bio-Anwendungen, bei denen der biologische Abbau in offenen Umgebungen sichere und nachhaltige Optionen am Ende der Lebensdauer ermöglichen könnte, z. B. in humanitären Kontexten, in denen Abfallmanagementsysteme für Sammlung, Sortierung und Recycling nicht möglich sind.
- Ausgewählte Anwendungen für biologisch abbaubare Materialien und Produkte ohne Einzelverwendung/Einmalgebrauch auf Biobasis. Diese Anwendungen sollten Materialien und Produkte umfassen, die in offenen Umgebungen in diesen Fällen unkontrollierter Abfallverunreinigung, wie sie im vorherigen Punkt behandelt wurde, biologisch abbaubar sind, und/oder andere Gegenstände, die durch ihre biologische Abbaubarkeit einige ökologische Vorteile mit sich bringen können beispielsweise wenn Produkte und Materialien während ihrer Verwendung durch Lebensmittel oder andere organische Stoffe kontaminiert sind,
- Entwicklung von Fertigungstechnologien solcher biobasierten Materialien und Produkte mit gezielten Leistungen: i) Verringerung des CO2-Fußabdrucks (basierend auf der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Zunahme des CO2-Abbaus) und Umweltauswirkungen der Produktionsprozesse; ii) Verbesserte Verlängerung der zirkulären Lebensdauer durch vorausschauende Wartung, Eignung zur sicheren Wiederverwendung und Wiederverwendung, Recycling und programmierte Integrität/biologische Abbaubarkeit in bestimmten Umgebungen, je nach Anwendung, entweder in kontrollierten Umgebungen (z. B. aerobe Vergärung in Kompostierungsanlagen, anaerobe Vergärung zur Erzeugung von Biogas) und in offenen Umgebungen, einschließlich in extremen Umgebungen in Bezug auf physikalische Bedingungen; iii) sicherer biologischer Abbau in den spezifischen Umgebungen wie in Punkt ii), insbesondere unter Berücksichtigung der Öko-Toxizität und Auswirkungen auf natürliche Ökosysteme durch biologisch abbaubare Materialien und deren Zusatzstoffe und andere Bestandteile;
- Nutzung innovativer und adaptierter bestehender KI-basierter und anderer digitaler Lösungen zur Optimierung des Kreislauflebenszyklus von Produkten und zu deren ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit;
- Validierung von Tests der biologischen Abbaubarkeit von biobasierten Materialien, die für spezifische Anwendungen sowohl in kontrollierten als auch in offenen Umgebungen, z. B. Boden und Wasser, unter physikalischen/ chemischen Bedingungen einschließlich extremer Bedingungen entwickelt wurden. Die Tests sollten die Überwachung des Zeitrahmens des teilweisen bis vollständigen biologischen Abbaus und der Umweltauswirkungen im Falle des biologischen Abbaus in offenen Umgebungen, einschließlich der Ökotoxizität und etwaiger Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, umfassen
- Einblicke in die Entwicklung von Informations- und Kennzeichnungssystemen, um die Benutzer*innen über die am besten geeigneten Anwendungen und die richtigen Verwendungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für die Materialien und Produkte im Rahmen des Geltungsbereichs zu informieren. Transparente Informationen sollten darauf abzielen, die gesellschaftliche Akzeptanz biobasierter Innovationen zu verbessern und Verbraucher und Kunden dabei zu unterstützen, verantwortungsvolle und fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Informationen sollten die Bewertung der Risiken und Umweltauswirkungen, auch auf Ökosysteme, aus einer unkontrollierten Entsorgung und aus der Vermüllung in die offene Umwelt umfassen;
- Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Machbarkeit der Herstellung der Materialien und Produkte innerhalb des Anwendungsbereichs.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen mit den Ergebnissen vergangener und laufender EU-finanzierter Projekte suchen und diese nutzen, unter anderem im Rahmen des auf Kreislaufwirtschaft basierenden gemeinsamen Unternehmens Europa, der Partnerschaft Prozesse 4 für Planeten und anderer europäischer Partnerschaften von Horizon Europe.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevanten Fachwissens, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Die Integration der Gender-Dimension (Geschlechts- und Geschlechteranalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte ist dabei keine zwingende Voraussetzung.
Um die erwarteten Ergebnisse dieses Themas zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Kreislaufgestaltung biobasierter Technologien und Produkte: Verringerung der Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser und Luftqualität, Biodiversität und Klima, Erhöhung der Haltbarkeit und Eignung von Produkten zur sicheren Wiederverwendung und Wiederverwertung, Sie ermöglichen ein hochwertiges Recycling und eine biologische Abbaubarkeit.
- Innovative Herstellungsprozesse zur Programmierung des sicheren biologischen Abbaus biobasierter Materialien und Produkte entsprechend den Umweltbedingungen und dem Zeitrahmen für spezifische Anwendungen.
- Information und Kennzeichnung von biobasierten Materialien und Produkten mit biologischer Abbaubarkeit für spezifische Anwendungen und End-of-Life-Optionen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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