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Call-Eckdaten
Systemische Kreislauflösungen für einen nachhaltigen Tourismus
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-4
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Vorschläge zirkuläre systemische Lösungen auf der Ebene von Städten und Regionen implementieren und demonstrieren und mehrere Sektoren umfassen, die Dienstleistungen für Besucher*innen und Bewohner*innen anbieten, wie Gastfreundschaft, Transport, Kultur, Attraktionen, naturbasierte Aktivitäten.
Call-Ziele
Der Tourismus kann große Mengen an Energie, Wasser und Plastik verbrauchen, was die Umweltqualität von Destinationen und Ökosystemen beeinträchtigt und das Leben der Bewohner beeinträchtigt. Der zirkuläre Tourismus sollte Abfall- und Wassermanagement, Batterien und Fahrzeuge, Elektronik und IKT, Verpackungen, Kunststoffe, Bau und Gebäude, THG-Emissionen der lokalen und Langstreckenmobilität, Unterkünfte und Lebensmitteldienstleistungen berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten mindestens einen dieser oben genannten Bereiche betreffen.
Die Komplexität des touristischen Ökosystems liegt in der Tatsache, dass die Industrie stark mit mehreren Schlüsselressourcen- und Rohstoffketten verbunden ist und von diesen abhängt. Reise- und Tourismusstakeholder können sowohl als Ermöglicher von Zirkularität in einem breiteren wirtschaftlichen Kontext fungieren als auch gleichzeitig von Zirkularitätsmodellen in anderen industriellen Ökosystemen profitieren. Die Vorschläge sollten neue und zirkuläre Geschäftsmodelle und technologische Lösungen entwickeln und aufzeigen, um die Art und Weise, wie der Tourismus funktioniert, zu verändern und Unternehmen und Destinationen nachhaltig zu machen. Dazu gehört die Entwicklung systemischer Ansätze, die das Verhalten der Verbraucher*innen, ob Besucher*innen oder Bürger*innen, in Richtung Zirkularität lenken und sie an zirkulären Praktiken beteiligen.
Die implementierten zirkulären systemischen Lösungen sollten wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen des Übergangs zum zirkulären Tourismus berücksichtigen und Komponenten aus Wissenschaft, Technologie, Verhalten und Governance umfassen. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die relevanten Stakeholder einbeziehen, darunter öffentliche Verwaltungen, Destinationsmanagementorganisationen, private Dienste und Branchen, Bürger*innen (Einwohner*innen und Besucher*innen )Nichtregierungsorganisationen und neue Arten von Stakeholdern, die aus kollaborativen Wirtschaftsplattformen hervorgehen.
Bei der Entwicklung systemischer Lösungen müssen die Kosten für den Übergang von den bestehenden Modellen zu den neuen Modellen berücksichtigt und Zielkonflikte und Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer Implementierung und Demonstration analysiert werden. Da das touristische Ökosystem hauptsächlich aus kleinen Akteuren, Kleinst- und KMU-Unternehmen besteht, sollten systemische Lösungen auf der Ebene von Städten und Regionen innovative und kollaborative Wege entwickeln und testen, um gemeinsame Ziele, Ziele und Prozesse zu schaffen. Auch die Implementierung von Technologien wie KI, Robotik, IoT und Blockchain könnte kontextsensitiv betrachtet werden. Die Vorschläge sollten jedoch auch einfache, kostengünstige und Low-Tech-Lösungen untersuchen. Die Projekte sollten die vorgefundenen Hindernisse und Treiber analysieren und den lokalen Behörden klare und präzise Empfehlungen zur Verbesserung des zirkulären Tourismus geben. Jede zirkuläre systemische Lösung sollte soziale, wirtschaftliche und ökologische externe Effekte berücksichtigen und zum Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften beitragen und gleichzeitig das Kreislaufverhalten der Besucher*innen verbessern.
Die implementierten zirkulären systemischen Lösungen und ihre Geschäftsmodelle sollten ein hohes Replizier- und Skalierbarkeitspotential aufweisen, um zum allgemeinen Übergang des Tourismus zu nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Praktiken beizutragen. Es wird erwartet, dass die ausgewählten Vorschläge während ihrer Umsetzung und bis zum Ende ihres Lebenszyklus klare und umfassende Leitlinien für die angenommenen zirkulären systemischen Lösungen, einschließlich ihrer Stärken und Schwächen, vorbereiten und teilen hauptsächlich für den Einsatz von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Sektor.
In Bezug auf die territorialen Aspekte aller vorgeschlagenen Lösungen sollten die Vorschläge einen Beitrag zu den Zielen leisten und mit den Diensten der Circular Cities and Regions Initiative (CCRI) der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Gemeinsame Aktivitäten mit CCRI-Projekten werden gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Ein erfolgreicher Vorschlag wird zu den folgenden Zielauswirkungen beitragen: i) Beschleunigung der regionalen, ländlichen, lokalen/städtischen und verbraucherorientierten Übergänge, ii) Verbesserung der industriellen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit der europäischen Industrie, und iii) Verbesserung der Verbraucher*innen- und Bürger*innenvorteile.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verbreitung von zirkulären Tourismusdienstleistungen, bei denen die Verwendung von Schadstoffen und die Erzeugung von Abfällen minimiert und die Nutzung von Energie, Land und Wasser effizient ist;
- Einsatz von replizierbaren systemischen Lösungen für Städte und Regionen, in denen die Zirkularität im Dienstleistungsdesign verankert ist, sei es für die Nutzung durch Einwohner*innen oder Besucher*innen, unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse des Gebiets (städtisch, ländlich, peripher);
- Verstärkte zirkuläre, schadstofffreie und klimaneutrale Praktiken bei Anbieter*innen und Nutzer*innen von touristischen Dienstleistungen und aktive Beteiligung der Nutzer*innen an zirkulären systemischen Lösungen;
- Einsatz innovativer Lösungen und neuer, erschwinglicher Technologien (einschließlich digitaler Technologien wie KI, Robotik, IoT und Blockchain), die die Transformation in Richtung Zirkularität für alle Stakeholder auf verschiedenen systemischen Ebenen unterstützen;
- Schaffung von Arbeitsplätzen, die die Zirkularität für verschiedene Sektoren erleichtern und denen dienen, die in Städten und Regionen leben oder diese besuchen;
- Übernahme, Replikation und Sichtbarkeit von zirkulären systemischen Lösungen für nachhaltigen Tourismus, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deal, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, beitragen, Bioökonomiestrategie, Industriestrategie und EU-Agenda für den Tourismus auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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