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Call-Eckdaten
Digitale Informationssysteme für biobasierte Produkte
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-6
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden die biobasierte Industrie und die Befähiger des digitalen Übergangs in der Union unterstützen, zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren beizutragen. Die Ergebnisse der Projekte werden dazu beitragen, biobasierte Lösungen mit geringeren Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser und Luftqualität, Biodiversität und Klima im Einklang mit den EGD-Zielen, dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und seiner nachhaltigen Produktinitiative zu liefern die EU-Initiative für nachhaltige Produkte und den Vorschlag für die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte sowie die EU-Datenstrategie.
Call-Ziele
Eine effektive Kreislaufwirtschaft braucht verbesserte Informationen über Stoffströme, die in allen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden. Informationen und Daten zu Produkten und Dienstleistungen sind Schlüsselfaktoren, um die Nachhaltigkeit ihrer Produktion zu verbessern und die Leistungsanforderungen und Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen. Der Austausch von Daten auf zugängliche und einfache Weise, gemäß den FAIR-Prinzipien, um eine einfache Verarbeitung zu ermöglichen, kann der Gesellschaft Informationen zurückgeben und die Einbeziehung wirtschaftlicher Aktivitäten erleichtern. Digitale Technologien können die Reisen von Produkten, Komponenten und Materialien verfolgen und berichten und die daraus resultierenden Daten sicher zugänglich machen.
Die nachhaltige Produktinitiative des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die EU-Datenstrategie enthalten Leitlinien für den Aufbau von Daten- und Systemarchitekturen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft von Produkten, unter anderem.
Um das Potenzial der Digitalisierung für die Ziele der EU-Kreislaufwirtschaft in den biobasierten Sektoren zu nutzen, sollte der Vorschlag folgende Aspekte beinhalten:
- Design-Lösungen für die Digitalisierung von Informationen aus biobasierten Produkten und deren Wertschöpfungsketten, z.B. KI-basierte, wie digitale Reisepässe, Tagging und Wasserzeichen usw. und ermöglichen deren Nutzung;
- Spezialisierung der Informationen aus biobasierten Produkten auf Auswirkungen auf das Klima , basierend auf Schätzungen von Kohlenstoffemissionen und Kohlenstoffabbau, Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser und Luftqualität und Biodiversität, End-of-Life-Optionen, Sicherheitskontrolle, technische Leistungen, vorausschauende Wartung und programmierte Integrität/biologischer Abbau, unter anderem;
- Gestaltung der Informationen aus biobasierten Produkten, um die Anpassung der gesellschaftlichen Bereitschaft an die Akzeptanz und die Aufnahme von Innovationen durch die Gesellschaft zu verbessern. Die Informationen sollten für Kunden und Verbraucher leicht zugänglich sein und sie bei verantwortungsvollen und informierten Entscheidungen unterstützen;
- Unterstützung der Harmonisierung und Interoperabilität der digitalen Informationsformate;
- Biobasierten Industrien die Teilnahme am europäischen Datenraum für intelligente Kreislaufanwendungen ermöglichen;
- Gestaltung der Schnittstellen zwischen den digitalen Informationen aus biobasierten Produkten und anderen Anwendungen digitaler Technologien zur Gewährleistung der Interoperabilität in der Union.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen mit den Ergebnissen vergangener und laufender von der EU finanzierter Projekte suchen und diese nutzen, auch im Rahmen des gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevanter Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Darüber hinaus sollte der Zusammenhang zwischen der Digitalisierung und der Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften gegenüber Störungen wie der COVID-19-Krise Teil der gesellschaftlichen Folgenabschätzung sein.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu folgenden Ergebnissen beitragen:
- Mobilisierung des Potenzials der Digitalisierung biobasierter Sektoren für effiziente, nachhaltige und klimaneutrale Produktionsprozesse und transparente Informationen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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