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Call-Eckdaten
Projektentwicklungshilfe der Circular Cities and Regions Initiative (CCRI-PDA)
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-1
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag wird die Bereitstellung von Lösungen zur Umsetzung des Europäischen Green Deal, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) und der Biowirtschaftsstrategie unterstützen. Das Thema wird den Übergang zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen und gerechten Kreislaufwirtschaft in allen Regionen Europas auf lokaler und regionaler Ebene unterstützen.
Call-Ziele
Der CCRI-PDA-Dienst richtet sich an öffentliche und private Projektträger wie lokale und regionale Behörden oder ihre Gruppierungen, öffentliche/private Infrastrukturbetreiber und -einrichtungen, Versorgungsunternehmen und Dienstleistungen, Industrie (einschließlich KMU).
Der Zweck des CCRI-PDA besteht darin, Projektträger bei der Entwicklung ihrer Vorschläge für die Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen, indem das technische, wirtschaftliche und rechtliche Fachwissen zusammengeführt wird.
Das CCRI-PDA sollte Unterstützung für die Tätigkeiten bieten, die zur Vorbereitung und Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionsprojekte erforderlich sind, wie z. B. Machbarkeitsstudien, Interessenträger und Mobilisierung der Gemeinschaft, Geschäftspläne und Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren oder Einrichtung eines spezifischen Finanzierungssystems/Financial Engineering.
Das CCRI-PDA sollte sich auf Aktivitäten konzentrieren, die darauf abzielen, die Zirkularität in Produktwertschöpfungsketten zu erhöhen, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft auf lokaler und/oder regionaler Ebene relevant sind. Die an den einzelnen CCRI-PDA-Diensten beteiligten Wirtschaftszweige und Investitionsvorschläge sollten klar spezifiziert und entsprechend den Bedürfnissen, Ressourcen und Potenzialen der lokalen und/oder regionalen Kreislaufwirtschaft ausgewählt werden. Diese Auswahl sollte klar begründet und erklärt werden.
Idealerweise sollten die vorgeschlagenen Investitionen vor dem Ende des Projekts eingeleitet werden, was bedeutet, dass Vorschläge zu Verträgen mit Investoren für Investitionen in der Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene führen sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge greifbare Schaufenster bieten, die eine weitere Marktreplikation auslösen.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge auch ein Beispiel/Schaufenster enthalten, um die Zirkularität in bestimmten Sektoren(en) auf lokaler und regionaler Ebene und/oder in der Höhe der erwarteten Investitionen und Hebelfaktoren zu erhöhen.
Darüber hinaus sollten alle Vorschläge ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen und einen klaren Aktionsplan enthalten, um potenziellen Replikatoren in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Erfahrungen und Ergebnisse zu vermitteln.
Der CCRI-PDA konzentriert sich auf kleine und mittlere Investitionen in der Kreislaufwirtschaft von bis zu 20 Mio. EUR (für einen einzelnen Vorschlag oder ein Portfolio von Vorschlägen).
Der EU-Beitrag pro Vorschlag sollte 10 % der entsprechenden Investitionen nicht übersteigen.
Die Vorschläge sollten das Budget für die erforderliche Projektentwicklungshilfe auf der Grundlage des zu erwartenden Investitionsportfolios rechtfertigen. Dazu gehören die Höhe der zu erwartenden Investitionen und die jeweiligen zu erreichenden Hebelfaktoren.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge Synergien und Komplementaritäten mit anderen EU-Finanzierungssystemen für Projekte der Kreislaufwirtschaft sicherstellen. Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle Beweise, Informationen und Projektergebnisse über die CCRI-Website (einschließlich Geschäftsmodelle und andere Studien) zugänglich sind.
Die Integration der Gender-Dimension (Geschlechts- und Geschlechteranalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte ist dabei keine zwingende Voraussetzung.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte der Circular Cities and Regions Initiative (CCRI-PDA) sind Teil der Umsetzung der Circular Cities and Regions Initiative (CCRI) der Europäischen Kommission. Sie werden in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem CCRI Coordination and Support Office (CCRI-CSO) durchgeführt.
Investor*innen und Kreditgeber*innen müssen mehr Vertrauen in Investitionsprojekte im Bereich der Kreislaufwirtschaft gewinnen, die nach wie vor als riskant gelten. Ein europäischer Mehrwert kann beispielsweise dadurch erzielt werden, dass Projekte Innovationen auf den Markt bringen, die Finanzierungslösungen zur Minimierung der Transaktionskosten und zur Einbeziehung der privaten Finanzgemeinschaft betreffen. Ein europäischer Mehrwert könnte auch dort erzielt werden, wo Projekte nachweislich rechtliche, administrative und andere Marktchancen und Herausforderungen für innovative und nachhaltige Investitionsprogramme der Kreislaufwirtschaft adressieren.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Lieferung einer Reihe von nachhaltigen Kreislaufwirtschaftsprojekten;
- Einführung innovativer Finanzierungslösungen/-programme auf lokaler und regionaler Ebene in ganz Europa.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Vorschläge und ihre zirkulären systemischen Lösungen müssen Teil der Demonstrationsprojekte zur Umsetzung der Circular Cities and Regions Initiative (CCRI) der Europäischen Kommission sein. Das heißt:
- Die Vorschläge müssen mit dem CCRI und seinem Koordinierungs- und Unterstützungsbüro zusammenarbeiten, indem Wissen und Erfahrungen, die während der Durchführung des Projekts entwickelt wurden, mit dieser Initiative geteilt werden; diese müssen in den Arbeitsplan aufgenommen werden;
- Vorschläge müssen an den Veranstaltungen des CCRI teilnehmen; diese müssen in den Arbeitsplan aufgenommen werden; Antragstellende müssen diese Verpflichtungen ausdrücklich in den Arbeitsplan ihres Vorschlags integrieren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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