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Call-Eckdaten
Zusammenarbeit zwischen der EU und der Afrikanischen Union im Bereich des Agroforstmanagements zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-10
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag sollte mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch" und den Prioritäten von Food 2030 für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 in Einklang stehen. Es wird Innovationen unterstützen, um Fortschritte im Bereich der Mikroorganismen für eine sicherere, gesündere und umweltfreundlichere Lebensmittelindustrie zu fördern. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme geleistet werden, um gemeinsame Vorteile für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, die Ernährungsumstellung, eine nachhaltige, gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel, die Verringerung der Lebensmittelarmut und die Stärkung von Gemeinschaften sowie florierende Unternehmen zu erzielen.
Call-Ziele
Das Erreichen einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, die sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an den Klimawandel und den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt fördert, ist ein politisches Ziel, das ein Gleichgewicht mit der Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe, der sozioökonomischen Lebensfähigkeit und umfassenderen Nachhaltigkeitszielen bedeutet. Agroforstsysteme umfassen sowohl traditionelle als auch moderne Landnutzungssysteme, bei denen Bäume zusammen mit Nutzpflanzen und/oder tierischen Produktionssystemen in landwirtschaftlichen Umgebungen verwaltet werden. Diese Systeme haben das Potenzial, die Ökosystemleistungen - einschließlich der Kohlenstoffbindung des Bodens, der Wasserretention, des Erosionsschutzes, der Bodennährstoffe, der Bestäubung, der Schädlings- und Seuchenbekämpfung - und der Biodiversität zu erhöhen und gleichzeitig die landwirtschaftliche Produktivität zu verbessern, Rentabilität und Nachhaltigkeit der Einkommen der Landwirte. Die Umsetzung der Agroforstwirtschaft in der EU und der AU muss verstärkt werden, um dieses Potenzial zu maximieren. Das Management von Agroforstsystemen ist entscheidend für ihre positiven Auswirkungen auf Klima und Umwelt sowie für ein Gleichgewicht zwischen Produktivität und Rentabilität für die Landwirte. Dies ist unerlässlich, um die Aufnahme und langfristige Nachhaltigkeit der Agroforstwirtschaft zu fördern.
Die Vorschläge sollten Folgendes beinhalten:
- Identifizierung der am besten geeigneten Pflanzen- und Tierarten und Rassen, die in der Agroforstwirtschaft für verschiedene geografische Regionen in Afrika verwendet werden sollen, um nachhaltige Ökosysteme mit positiven Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften und auf Frauen zu schaffen, wobei nach Modellen gesucht wird, bei denen diese Auswirkungen größer sind. In Vegetationsmanagementsystemen sollten lokale Arten bevorzugt werden, um mögliche unbeabsichtigte Folgen im Zusammenhang mit der Einführung gebietsfremder Arten zu vermeiden;
- Bewertung von lokalen Mehrzweck-Agroforstarten und -rassen mit Nutzen für Lebensmittel, pharmazeutische Zwecke sowie Ökosystemfunktionen für den Boden, die biologische Vielfalt und ihre Funktionen in einem Vegetationsmosaik;
- Bewertung spezifischer agroforstwirtschaftlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Erhaltung/Verbesserung der biologischen Vielfalt;
- Bewertung des Potenzials von Carbon Farming als mögliches zukünftiges Geschäft für Land- und Forstwirte und Analyse seines Potenzials, in einigen Jahrzehnten zur Klimaneutralität beizutragen;
- Ermittlung des strukturellen Bedarfs an agroforstwirtschaftlichen Nutzpflanzen und Tieren in verschiedenen geografischen Regionen Afrikas, einschließlich der Analyse der Produktionsbelastung, Lösungsvorschläge und die Rückverfolgbarkeit aller Schritte in der Produktionskette, um die Wirksamkeit der Lösungen zu messen;
- Unterstützung dieser neuen Wertschöpfungskette durch Wissens- und Kapazitätsaufbau, um effizient, fair und leicht von Landbesitzern und Landwirten übernommen oder nicht aufgegeben zu werden;
- Einrichtung von lokalen agroforstwirtschaftlichen Pilotflächen.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" unter Einbeziehung einer breiten Palette von Akteuren umsetzen, um sicherzustellen, dass Wissen und Bedürfnisse aus verschiedenen Sektoren, wie Forschung, Landwirt*innen/ Förster*innen, Beratungsdienste, zusammengeführt werden.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit anderen Projekten zusammenarbeiten werden, die unter diesem Thema gefördert werden, sowie unter dem Thema HORIZON-CL6-2021-CLIMATE-01-08: 'Agroforstwirtschaft zur Erreichung der Ziele für Klima, Biodiversität und landwirtschaftliche Nachhaltigkeit'.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Verfügbarkeit von qualitativen und quantitativen Daten in Bezug auf den Beitrag der Agroforstwirtschaft zur Anpassung an den Klimawandel, zur Eindämmung der Biodiversität und zur nachhaltigen Landwirtschaft;
- Verbesserung des Managements von Agroforstsystemen (konventionell, agroökologisch und/oder ökologisch), einschließlich agro-pastoraler Systeme, in Afrika;
- Verbesserte Kapazitäten zur Bewertung der sozioökonomischen und ökologischen Leistung der Agroforstwirtschaft im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel;
- Ein gestärktes agroforstwirtschaftliches Innovationsökosystem für eine bessere Akzeptanz der Nutzer*innen und Umsetzung der Agroforstwirtschaft in der Afrikanischen Union (AU).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas sind juristische Personen, die in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union niedergelassen sind, ausnahmsweise für eine Finanzierung durch die Union berechtigt. "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" umfasst Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig.
Die Niederlassungsorte von mindestens zwei dieser juristischen Personen müssen sich in derselben geografischen Region Afrikas befinden (wie von der Afrikanischen Union definiert: https://au.int/en/member_states/countryprofiles2).
Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen Konsortien neben der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens drei unabhängige juristische Personen mit Sitz in Afrika umfassen.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zumArbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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