Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Agro-pastorale/ Outdoor-Viehhaltungssysteme und Wildtiermanagement
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-1
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten die derzeitigen Bewirtschaftungsansätze für Wildtiere in Agrar-Pastoral/Outdoor-Produktionssystemen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern überprüfen und die Wirksamkeit verschiedener Präventionsmaßnahmen bewerten.
Call-Ziele
Agrarpastorale/Freiland-Tierhaltungssysteme, die eine große Anzahl traditioneller Aktivitäten in Europa umfassen, wie Weidesysteme, Bergtierhaltung, Transhumanz, Silvo-Pastoral und Agroforstsysteme, bieten nicht nur für die Tierproduktion positive Auswirkungen, z. B. bei knappen Futterressourcen oder zum Tierschutz, aber auch zur Erhaltung von Lebensräumen, Kohlenstoffbindung, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Bodenschutz.
Die gestiegene Nachfrage nach natürlichen Ressourcen durch die menschliche Bevölkerung mit der daraus resultierenden Fragmentierung des Lebensraums von Wildtieren, zusammen mit der erhöhten Population von Wildtieren und der Veränderung der Landnutzung haben oft zu Mensch-Tier-Konflikten geführt. Die Interaktionen zwischen Viehzüchter*innen und Wildtieren sind häufiger und verursachen Schäden für beide Seiten mit Konflikten in der Verwaltung der landwirtschaftlichen Systeme und natürlichen Ressourcen.
Der schützenswerte Bestand an Wildtieren nimmt ein weites geografisches Gebiet ein und erstreckt sich über Verwaltungsgrenzen hinweg, und die öffentliche Verwaltung hat Schwierigkeiten bei der Verringerung der Auswirkungen von Wildtieren auf die Tierhaltung. Die Umsetzung eines gemeinsamen und integrierten Ansatzes auf EU-Ebene ist erforderlich, um das Management der Koexistenz von terrestrischen Wildtieren (große Fleischfresser, Huftiere) und agro-pastoralen/ outdoor Nutztiersystemen auf Landschaftsebene zu optimieren.
Folgende Elemente sollten einbezogen werden:
- Überprüfung der derzeitigen Bewirtschaftungsansätze für Wildtiere in Agrar-Pastoral/Outdoor-Produktionssystemen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern und Bewertung der Wirksamkeit verschiedener Präventionsmaßnahmen
- Kartieren Sie die häufigsten Arten von Schäden und die positiven externen Effekte, die von Wildtieren in Bezug auf Vieh und Feldfrüchte in Europa verursacht werden. Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme bewährter Verfahren und Infrastrukturen auf landwirtschaftlicher und regionaler Ebene innerhalb eines umfassenderen Wildtiermanagementansatzes.
- Verbesserung oder Entwicklung von Tools/Technologien zur (Echtzeit-)Datenerfassung und -analyse zur Bewertung, Überwachung und Kontrolle von (Wild-)Tierverhalten und -schäden
- Kosten/Nutzen-Analyse aktueller und neuer landwirtschaftlicher Strategien, die Wildtiere und Viehzucht in verschiedenen Regionen und Ökosystemen erhalten, schützen und verwerten. Sozioökonomische, ökologische, kulturelle und politische Aspekte sollten berücksichtigt werden.
- Bewertung der Perspektiven und Bedürfnisse der Interessentragenden (Landwirt*innen, Jäger*innen,Naturschützer*innen, Öffentlichkeit, politische Entscheidungsträger*innen...) (partizipativer Ansatz) und Verbesserung oder Entwicklung wirksamer Instrumente zur Verringerung von Konflikten zwischen Tierhaltung und Wildtieren. Ermittlung der wirksamsten Maßnahmen zur Schadensminderung und der häufigsten (monetären, nicht monetären) Ausgleichsmechanismen in Europa.
- Der Vorschlag sollte die im Rahmen des LIFE-Programms finanzierten Projekte berücksichtigen und mit einschlägigen EU-Organisationen wie der EU-Plattform für die Koexistenz zwischen Menschen und großen Fleischfressern interagieren und in einen Dialog treten.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung der wichtigsten Akteure gewährleisten, die an der Verwaltung der Wildtier/Nutztier-Interaktion beteiligt sind (z. B. Landwirt*innen, Jäger*innen, Wildbauer*innen und -produzent*innen, landwirtschaftliche Beratungsdienste, Landmanager*innen, Ökologie- und Naturschutzexpert*innen, Tierverhaltenswissenschaftler*innen, Sozialwissenschaftler*innen und andere relevante Akteure).
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
im Einklang mit den Zielen der Farm-to-Fork-Strategie für einen Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Tierhaltungssystemen und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, einschließlich des Erhaltungsstatus bestimmter Lebensräume und Arten, wird der erfolgreiche Vorschlag politischen Entscheidungsträger*innen und anderen Akteur*innen helfen, das Management der Beziehungen zwischen Landwirtschaft und terrestrischen Wildtieren zu überwachen und zu verbessern und so zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ökosystemdienstleistungen beizutragen.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Innovative und nachhaltige Praktiken und Werkzeuge auf Landschaftsebene, um negative Folgen von Interaktionen zwischen Nutztieren und Wildtieren zu verhindern und zu kontrollieren, um Wildtiere und pastorale/Outdoor-Produktionssysteme zu schützen
- Empfehlungen/Politikberatung zur optimalen Bewirtschaftung von Wildtieren und Agrar-Hirtensystemen auf EU-Ebene
- Entscheidungsprozess zu Wildtiermanagement und Landplanung unter Beteiligung relevanter Stakeholder
- Bessere Koordinierung in Europa in Bezug auf Wildtiermanagement-, Überwachungs- und Datenerfassungssysteme
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren