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Call-Eckdaten
Thematisches Netzwerk zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug durch Umsetzung von Forschung und Innovation in die Praxis
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-3
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der Farm-to-Fork-Strategie werden die erfolgreichen Vorschläge zu mehr Authentizität, Rückverfolgbarkeit und Transparenz in Lebensmittelsystemen beitragen. Eine der Prioritäten der Strategie ist die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug entlang der Lebensmittelversorgungskette. Die erfolgreichen Vorschläge sollten daher Fortschritte bei der Verhinderung von Lebensmittelbetrug erleichtern, indem Erkenntnisse aus Forschung und Innovation in praktische Anwendungen umgesetzt werden.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollen zur Schaffung eines thematischen Netzwerks im Bereich Lebensmittelbetrug beitragen, das alle folgenden Aktivitäten umfasst:
- Entwicklung einer Praxisgemeinschaft zur Förderung des Wissensaustauschs zwischen Endnutzer*innen und Forschungs- und Innovationsökosystemen, die zusammenarbeiten und bestehende Praktiken des Lebensmittelbetrugs abbilden. Traditionelle und lokale Lebensmittel sollten in dieser Gemeinschaft der Praxis berücksichtigt werden;
- Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und sicherstellen, dass akademische und Forschungs-Technologie-Organisationen in angemessener Weise mit den Endnutzer*innen (amtliche Kontrollbehörden, Lebensmittelunternehmen, industrielle Cluster usw.) und anderen relevanten Akteuren der Lebensmittelkette zusammenarbeiten;
- Erstellung einer umfassenden Beschreibung des Stands neuer Kenntnisse, Praktiken, Verfahren, Systeme und Technologien zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug (einschließlich nicht nur Technologien zur Erkennung, sondern auch präventiver Ansätze). Die Vorschläge sollten auf bestehenden und neuen verfügbaren Kenntnissen und Trends, Daten und Modellen (einschließlich Big-Data-Tools und/oder künstlicher Intelligenz bei Lebensmittelbetrug) aufbauen. Die Vorschläge sollten sich auf die Kosten/Nutzen-Aspekte der gesammelten Praktiken und Innovationen konzentrieren und auf vorhandenem und neuem verfügbarem Wissen, Daten und Modellen aufbauen, die die praktische Umsetzung von Lösungen ermöglichen;
- Erstellung von maßgeschneiderten Kommunikationsmaterialien, die bestehende Best Practices und Innovationen in einer für Endbenutzer*innen leicht verständlichen Sprache zusammenfassen, teilen und präsentieren, die nahe an der Umsetzung in die Praxis liegen, den Endbenutzer*innen jedoch nicht ausreichend bekannt sind;
- Identifizierung und Kartierung möglicher Beziehungen und Synergien mit anderen Netzwerken, Projekten, Initiativen sowie Politik- und Finanzierungsinstrumenten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, die dazu beitragen könnten, Wissen und Ergebnisse zu verbreiten und zu nutzen, was den Mehrwert dieserVerbindungen. Verbreitung über öffentliche Veranstaltungen, Veröffentlichung von Fallstudien, Verbreitungspapieren und -berichten und Schaffung eines Online-Kooperationsraums, der langfristig aktiv bleibt, einschließlich der Verfügbarkeit von Materialien für Aus- und Weiterbildung;
- Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die unter den Themen HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-07, HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-17, HORIZON-CL6-2022-FARM2FORK-01-11 und HORIZON-CL6-2022-01-FARM2FORK-2FORK-2FORK04.
- Die Vorschläge werden zur Zusammenarbeit mit Stakeholdern wie dem Wissenszentrum der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission für Lebensmittelbetrug und -qualität angeregt, das Fachwissen in den Bereichen Lebensmittelwissenschaft, Authentizität und Qualität der in der EU gelieferten Lebensmittel bereitstellt. Die Vorschläge könnten auch die Beteiligung des Europäischen Netzwerks der GVO-Laboratorien (ENGL) vorsehen.
- Eine Vernetzung mit den anderen Datenräumen und insbesondere mit der European Open Science Cloud (EOSC) sollte vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas erstellten Daten FAIR sind (Auffindbar, Zugänglich, Interoperabel und Wiederverwendbar)
- Die Antragsdauer sollte mindestens 3 Jahre betragen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Weitverbreitete Nutzung vorhandener neuer Kenntnisse und innovativer Lösungen durch Endverbraucher*innen/Praktiker*innen (amtliche Kontrollbehörden, Lebensmittelunternehmen usw.) vor Ort, um sicherzustellen, dass Lebensmittelbetrug bekämpft wird;
- Verbesserter Wissensfluss und innovative Lösungen mit den Endnutzern durch dynamischere Interaktionen und neue Kooperationsmethoden zur Verhinderung von Lebensmittelbetrug in der Lebensmittelversorgungskette;
- Bessere Einbeziehung der Bedürfnisse der Endnutzer*innen in die Aktivitäten von Forschungs- und Innovationsgemeinschaften, was zu einer gezielteren und gemeinsamen Forschungsagenda für Lebensmittelbetrug für innovationsgetriebene Forschung führen würde.
- Verbesserte Fähigkeiten und langfristige Verfügbarkeit von Schulungs- und Schulungsmaterialien sowie Online-Communities für Endnutzer*innen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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