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Call-Eckdaten
Mikrobiom für Geschmack und Textur in der organoleptischen Ernährungsumstellung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-9
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag sollte mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch" und den Prioritäten von Food 2030 für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 in Einklang stehen. Es wird Innovationen unterstützen, um Fortschritte im Bereich der Mikroorganismen für eine sicherere, gesündere und umweltfreundlichere Lebensmittelindustrie zu fördern. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme geleistet werden, um gemeinsame Vorteile für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, die Ernährungsumstellung, eine nachhaltige, gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel, die Verringerung der Lebensmittelarmut und die Stärkung von Gemeinschaften sowie florierende Unternehmen zu erzielen.
Call-Ziele
Die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes zur Realisierung des vollen Potenzials der Mikrobiom-Innovation muss die bioinformatische Vorhersage von Geruch und Geschmack von Mikroben entwickeln, um neue Nuancen und Aromen zu schaffen.
Die Vorschläge sollen Folgendes adressieren:
- Entwicklung und Pilotierung von Innovationen zur Bereitstellung neuer Präzisionsfermentations/ Nachfermentationstechniken zur Förderung der Ernährungsumstellung durch Verbesserung der organoleptischen Eigenschaften (Geruch, Textur, Farbe, Geschmack).
- Entwicklung neuer mikrobieller Biomassen, die eine Quelle für Mikro- und Makronährstoffe für den Menschen sein können.
- Nachweis der Sicherheit des entwickelten Ansatzes in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Rechtsrahmen im Zusammenhang mit seinem Inverkehrbringen.
- Herstellung von Lebensmitteln mit höherer Ernährungsqualität und Potenzial für positive Auswirkungen auf das menschliche Mikrobiom.
- Bewerten Sie die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Produkte.
- Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Hochschulen, Forschungs- und Technologieorganisationen, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Start-ups), Restaurants, Lebensmittelunternehmen und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette sicherstellen.
- Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen des Internationalen Bioökonomie-Forums nachdrücklich gefördert.
- Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit anderen Projekten zusammenarbeiten werden, die unter diesem Thema und anderen relevanten Themen finanziert werden. Sie sollten an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops, Fokusgruppen oder Social Labs teilnehmen sowie gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten organisieren und Potenzial für eine Skalierung aufzeigen. Die Antragsteller sollten das notwendige Budget planen, um diese Aktivitäten zu decken.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Anwendbare Geschäftslösungen in neuen Präzisionsfermentations/ Nachfermentationstechniken;
- Entwicklung der bioinformatischen Vorhersage von Geruch, Textur, Farbe und Geschmack von Mikroben, um neue Nuancen und Aromen in Zusammenarbeit mit Köchen/ Restaurants zu schaffen;
- Neue, verbesserte und demonstrierte mikrobielle Fermentationen, um Milch-, Fisch- oder Fleischaromen und -texturen für pflanzliche Lebensmittel und Zutaten zu erhalten sowie die geschmacks- und texturverstärkenden Eigenschaften von fermentiertem Gemüse zu nutzen;
- Erläutern Sie klar und deutlich, wie der Vorschlag für jede der Prioritäten von Food 2030 gemeinsame Vorteile bringen wird: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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