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Call-Eckdaten
Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen zur Verringerung der Umweltauswirkungen und zur Erreichung der Klimaziele bis 2030
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-8
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den europäischen Green-Deal-Prioritäten, der Farm-to-Fork-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Ernährungssystem und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 werden die erfolgreichen Vorschläge FuI zur Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelverschwendung unterstützen. Sie sollten daher einen Beitrag zur Transformation der Ernährungssysteme leisten, um gemeinsame Vorteile für Klima (Klimaschutz und Anpassung), Biodiversität, ökologische Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft, nachhaltigen Nahrungsmittelverbrauch, Verringerung der Nahrungsmittelarmut und Stärkung der Gemeinschaften zu erzielen und florierende Unternehmen.
Call-Ziele
Der Klimawandel und die Umweltzerstörung werden im Europäischen Grünen Deal als die größten Herausforderungen anerkannt. Die Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen könnte zur Minderung und Anpassung an den Klimawandel, zur Verringerung der Umweltverschmutzung, zur Verbesserung der Luftqualität, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt...
Der Klimazielplan für 2030 sieht vor, das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55 % unter das Niveau von 1990 zu senken, anzuheben.
Die Mitgliedstaaten haben integrierte nationale Energie- und Klimapläne (NECPs) vorbereitet, um ihre Ziele für 2030 zu erreichen.
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihres NECP Unterstützung und Fachwissen beigebracht und wird dies auch weiterhin tun, indem sie die vollständige Umsetzung der Pläne unterstützt und ihre Aktualisierung bis 2023 vorbereitet.
Zu den wichtigsten Politikbereichen im Rahmen des Europäischen Grünen Deals gehören auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Farm-to-Fork-Strategie und der EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Bereitstellung zuverlässiger quantitativer Daten für mehrere Mitgliedstaaten/assoziierte Länder zum ökologischen Fußabdruck von Lebensmittelabfällen auf der Grundlage von Ökobilanzen und insbesondere der von der Europäischen Kommission entwickelten Methode des Product Environmental Footprint (PEF).
- Ein besonderer Fokus auf die im PEF-Verfahren identifizierten Wirkungskategorien des Environmental Footprint (EF) ist erforderlich:
- Klimawandel (Schwerpunkt)
- Landnutzung
- Wasserverbrauch
- Ressourceneinsatz
- Andere relevante Kategorien, die bei der Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt helfen könnten.
- Es werden kombinierte Daten für die gesamte Lebensmittelversorgungskette erwartet, aber auch Daten für jede Phase der Lebensmittelversorgungskette, einschließlich eines Schwerpunkts auf Sortierung, Lagerung, Logistik und Abfallbehandlung. Eine detaillierte Analyse für relevante Lebensmittel wird ebenfalls erwartet.
- Insbesondere in Bezug auf die Kategorie Klimawandel sollten Schätzungen über die Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit Lebensmittelabfällen vorgenommen werden. Mögliche Doppelzählungen von vermiedenen Emissionen sollten analysiert werden. Wenn möglich, müssten diese Daten mit den Treibhausgasminderungen verglichen werden, die von den Mitgliedstaaten in den NECPs angenommen werden - um die Messung potenzieller Auswirkungen von Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zur Erreichung der Ziele der NECPs zu ermöglichen.
- Ausarbeitung verschiedener Wege zur Vermeidung/Reduzierung von Lebensmittelabfällen und Bewertung ihres Potenzials zur Anpassung/Minderung des Klimawandels, zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Die Analyse sollte für verschiedene Arten von Interessenträgern durchgeführt werden.
- Bewerten Sie das Potenzial für Rebound-Effekte aufgrund der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung.
- Durchführung von Kartierungsaktivitäten relevanter Emissionsminderungs- und Finanzierungsinstrumente sowie anderer EU-Initiativen, in die die Vermeidung/Verringerung von Lebensmittelabfällen gut integriert werden könnte.
- Festlegung einer Reihe von Empfehlungen zur Integration der Vermeidung/Verringerung von Lebensmittelabfällen in diese Instrumente und Initiativen (einschließlich NECPs).
- Umsetzung des Multi-Akteurs-Ansatzes (siehe Förderbedingungen) durch inter- und transdisziplinäre Forschung unter Einbeziehung einer Vielzahl von Akteuren des Lebensmittelsystems (einschließlich möglicherweise Start-ups im Lebensmittelbereich).
Die Vorschläge sollten auch auf früheren oder laufenden Forschungsprojekten aufbauen und Synergien mit einschlägigen Initiativen sicherstellen. Sie sollten insbesondere auf der Arbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission zur Unterstützung der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung aufbauen und sich an der von der Kommission entwickelten Methode des ökologischen Fußabdrucks orientieren. Die mögliche Beteiligung der GFS am Projekt würde darin bestehen, die in den Projekten gesammelten Daten in einem einheitlichen Rahmen für die Modellierung von Lebensmittelabfällen zu sammeln. Es wird auch sicherstellen, dass der vorgeschlagene Ansatz mit bestehenden Datenbanken für die Bewertung der Umweltauswirkungen kompatibel ist und an die Environmental Footprint-Methode angepasst wird, was dazu beiträgt, die Ergebnisse in politikrelevante Ergebnisse zu übersetzen.
Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit anderen Projekten zusammenarbeiten werden, die unter diesem Thema und anderen relevanten Themen finanziert werden, z. B. durch die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops usw. Ausgewählte Vorschläge zu diesem Thema müssen daher zusammenarbeiten und ihren anfänglichen Arbeitsplan anpassen. Die Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten auch in komplementärer Weise zusammengefasst und koordiniert werden.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Zuverlässige Daten über die Umweltauswirkungen von Lebensmittelabfällen, insbesondere THG-Emissionen;
- Besseres Verständnis der Bemühungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, die die Fortschritte der EU bei der Erreichung der Klimaziele beschleunigen und dazu beitragen werden, die Umweltauswirkungen (einschließlich der biologischen Vielfalt) in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu verringern;
- Integration von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vermeidung/Verringerung von Lebensmittelabfällen in Emissionsminderungsinstrumente, nationale Energie- und Klimapläne und andere relevante EU-Initiativen;
- Beitrag zu den Zielen der Farm to Fork und zu den Prioritäten von Food 2030: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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