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Call-Eckdaten
Thematische Netzwerke zur Sammlung und zum Austausch von praxistauglichem Wissen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-11
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deals, der EU-Klimapolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Ziele der Strategie "From Farm to Fork" werden sich die erfolgreichen Vorschläge auf den Wissensaustausch in einer leicht verständlichen Sprache konzentrieren, die auf Land- und Forstwirt*innen ausgerichtet ist. Sie werden dem Bedürfnis der Primärerzeuger*innen nach unparteiischem und maßgeschneidertem Wissen über die Bewirtschaftungsentscheidungen im Zusammenhang mit ihren Bedürfnissen, Herausforderungen und Möglichkeiten Rechnung tragen. Sie werden auch die Innovation und die Übernahme der Ergebnisse beschleunigen und sind der Schlüssel zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. Sie werden zu effektiven Wissens- und Innovationssystemen in der Landwirtschaft (AKIS) beitragen und damit einen Mehrwert für das Wissen und die Kosteneffizienz innovativer Praktiken und Techniken in und zwischen den Sektoren der Primärproduktion, der Lebensmittel- und der Bioökonomie schaffen und zu besser informierten und engagierten Interessengruppen und Nutzer*innen der Projektergebnisse führen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten folgende Aktivitäten umfassen:
- Bewältigung der dringendsten Bedürfnisse von Landwirt*innen und/oder Förster*innen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, einschließlich derjenigen, die für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel relevant sind, durch Zusammenfassen, Teilen und Präsentieren - in einer Sprache, die leicht zu verstehen ist und sich an Landwirt*innen und Förster*innen richtet - die bestehenden Best Practices und Forschungsergebnisse, die bereit sind, in die Praxis umgesetzt zu werden, aber nicht ausreichend bekannt sind oder von Praktikern verwendet werden. Die spezifischen Ziele der Netzwerke können unter der Voraussetzung gewählt werden, dass sie Biodiversitätsfragen angehen.
- Das Netzwerk sollte mindestens folgende Aspekte abdecken:
- reize von Landwirt*innen und Förster*innen , die biologische Vielfalt auf Farmen/Wäldern oder über Farmen/Wälder hinweg auf gemeinschaftliche Weise zu verbessern
- o EU-Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in land- und forstwirtschaftlichen Gebieten (Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie).
- Erstellung einer umfassenden Beschreibung des Stands der derzeitigen Bewirtschaftungsmethoden zur biologischen Vielfalt, einschließlich derjenigen, die für den Klimaschutz oder die Anpassung relevant sind, um den Mehrwert des Vorschlags und die Relevanz des Themas zu erläutern.
- Die Vorschläge sollten sich auf die Kosten/Nutzen-Aspekte der gesammelten und zusammengefassten Praktiken konzentrieren und klären, wie das Projekt Doppelarbeit mit laufenden oder abgeschlossenen Projekten und Netzwerken vermeidet.
- Liefern Sie ein umfangreiches Sortiment an nützlichem, anwendbarem und ansprechendem Endnutzermaterial für Landwirt*innen und Förster*innen . Diese Informationen sollten leicht zugänglich und verständlich sein und wo immer möglich audiovisuelles Material verwenden, einschließlich Materialien, die der allgemeinen und beruflichen Bildung dienen;
- Dieses Material sollte in die bestehenden Verbreitungskanäle einfließen, die von Landwirt*innen und Förster*innen in ihren Ländern am häufigsten konsultiert werden.
- Der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI) sollten so viele "Praxiszusammenfassungen" im gemeinsamen EIP-AGRI-Format wie möglich sowie andere Materialien zur Verfügung gestellt werden sowie für nationale/regionale/lokale AKIS-Kanäle und das EU-weite interaktive Wissensreservoir (HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-24);
- Neben den Angaben zu den operativen EIP-Gruppen, deren Beteiligung, wo immer möglich und für die biologische Vielfalt relevant, dringend empfohlen wird, Ferner wird erläutert, wie weitere Synergien mit künftigen EIP-Einsatzgruppen und interaktiven Innovationsgruppen, die im Rahmen des EIP-AGRI tätig sind, geschaffen werden können.
- Die Vorschläge müssen den 'Multi-Akteurs-Ansatz' mit einem Konsortium umsetzen, das auf einer ausgewogenen Mischung von Stakeholdern mit komplementärem Wissen basiert, das klar auf Landwirt*innen / Förster*innen , Bauerngruppen/Bäuerinnengruppen und Berater*innen aufbaut; und für mindestens 3 Jahre laufen.
- Um das Wissen der betroffenen Landwirt*innen /Förster*innen besser zu erreichen und zu erfassen, können die Netzwerke eine 'Querdüngung' durch Teilnetze organisieren, die beispielsweise eine Region, eine Sprache oder ein Produktionssystem abdecken.
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Erwartete Ergebnisse
Trotz der fortgesetzten Finanzierung wissenschaftlicher Projekte werden neue Erkenntnisse, innovative Ideen und Methoden aus der Praxis nicht geteilt und übernommen. Oft sind die Forschungsergebnisse nicht in die land- und forstwirtschaftliche Praxis integriert. Vorschläge, die auf EU-Ebene zur Behebung dieser Situation tätig werden, sind von wesentlicher Bedeutung, da nationale und sektorale AKISs nicht ausreichend miteinander verbunden und organisiert sind, um der Herausforderung einer Intensivierung der thematischen Zusammenarbeit zwischen Forscher*innen, Berater*innen und Landwirt*innen/Förster*innen in vollem Umfang gerecht zu werden. Dieser Wissensaustausch fördert eine wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft und schafft Vertrauen zwischen den wichtigsten AKIS-Stakeholdern.
Die Projektergebnisse sollen zu folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unterstützung der Umsetzung des Querschnittsziels der Modernisierung des Sektors durch die Förderung und den Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum und die Förderung ihrer Umsetzung sowie des europäischen Green Deal und der Ziele für die Aufteilung der landwirtschaftlichen Betriebe.
- Sammlung und Verbreitung von leicht zugänglichem praxisorientiertem Wissen zu dem gewählten Themenbereich, insbesondere der vorhandenen Best Practices und Forschungsergebnisse, die zur Umsetzung bereit sind.
- Pflege des praktischen Wissens für die langfristige - über den Projektzeitraum hinaus - insbesondere durch die Verwendung der wichtigsten vertrauenswürdigen Verbreitungskanäle, die Landwirt*innen/ Förster*innen am häufigsten konsultieren.
- Verstärkter Fluss von praktischen Informationen zwischen Landwirten/Förstern in der EU in geografisch ausgewogener Weise, was zu Spillovers führt und die Unterschiede zwischen den Gebieten berücksichtigt.
- Höhere Benutzerakzeptanz der gesammelten Lösungen und eine intensivere Verbreitung des vorhandenen Wissens durch die Verbindung von Stakeholdern, Richtlinien, Projekten und Instrumenten zur Beschleunigung von Innovationen und zur Förderung der schnelleren und breiteren Schaffung und Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
min. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
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