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Call-Eckdaten
Thematische Netzwerke des ökologischen Landbaus zur Sammlung und zum Austausch von praxistauglichem Wissen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-10
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden die Ziele des Europäischen Green Deal, einschließlich des Klimawandels, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Strategie "From Farm to Fork" unterstützen, insbesondere das Ziel, bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ökologisch zu bewirtschaften. Dieses Thema befasst sich mit dem Bedarf der Erzeuger*innen des ökologischen Landbaus an unparteiischen und maßgeschneiderten Kenntnissen über die Bewirtschaftungsentscheidungen im Zusammenhang mit ihren Bedürfnissen, Herausforderungen und Chancen, die sie erleben. Erfolgreiche Vorschläge werden die Innovation und die Übernahme von Ergebnissen beschleunigen und zu effektiven Wissens- und Innovationssystemen in der Landwirtschaft (AKIS) beitragen.
Call-Ziele
Transformative Veränderungen, wie sie von der Farm-to-Fork-Strategie und dem European Green Deal gefordert werden, sind dynamische und komplexe Prozesse. Dies gilt insbesondere für den ökologischen Landbau, der im Vergleich zu herkömmlichen Methoden wissensintensiver ist. Dieses Thema zielt darauf ab, die Erreichung des Ziels der Farm-to-Fork-Strategie zu unterstützen, bis 2030 mindestens 25% der landwirtschaftlichen Flächen der EU im ökologischen Landbau zu bewirtschaften, für die der Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Landwirten sowie zwischen der EU und den assoziierten Ländern von grundlegender Bedeutung ist wie sie im Aktionsplan für die Entwicklung des ökologischen Landbaus anerkannt wird. In dieser Hinsicht zielt es auch darauf ab, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, einschließlich der Aufnahme von Kohlenstoffanbau. Trotz der fortgesetzten Finanzierung wissenschaftlicher Projekte, die sich speziell mit den Herausforderungen des ökologischen Landbaus befassen, sind die Forschungsergebnisse nicht ausreichend in die landwirtschaftliche Praxis integriert. Daher werden neues Wissen und innovative Ideen nicht ausreichend mit Biobauern und -bäuerinnen geteilt und von ihnen angenommen. Darüber hinaus sind die nationalen und sektoralen AKISs unzureichend vernetzt und organisiert, um der Herausforderung der Intensivierung der thematischen Zusammenarbeit zwischen Forscher*innen, Berater*innen und Landwirt*innen/Förster*innen in vollem Umfang gerecht zu werden. Der Wissensaustausch kann eine wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Landwirtschaft fördern.
Die Vorschläge sollten sich auf den Wissensaustausch konzentrieren, der den dringendsten Bedürfnissen von Biobauern und -bäuerinnen, die an der Pflanzenproduktion und/oder Tierhaltung beteiligt sind, gerecht wird, um unparteiisches und maßgeschneidertes Wissen über die Managemententscheidungen im Zusammenhang mit den Bedürfnissen zu erhalten Herausforderungen oder Chancen, die sie in ihrem spezifischen Kontext erleben. Die spezifischen Unterthemen des Netzwerks sollten von unten nach oben gewählt werden. Die Vorschläge sollten sich auf die Kosten/Nutzen-Aspekte der identifizierten Praktiken konzentrieren. Endnutzermaterial für Landwirte sollte Umstellungs- und Geschäftspläne enthalten. Die Unterschiede zwischen den Ländern/Regionen/Gebieten sollten gebührend berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang sollten Vorschläge folgende Aspekte beinhalten:
- Umfassende Beschreibung des verfügbaren Wissensstands über ökologische Anbaupraktiken zum gewählten Thema und begründen Sie den Mehrwert und die Relevanz des Themas und erklären Sie, wie Doppelarbeit mit laufenden oder abgeschlossenen Projekten und Netzwerken vermieden wird.
- Zusammenfassen, teilen und präsentieren Sie - in einer Sprache, die leicht zu verstehen ist und sich an Landwirt*innen richtet - die bestehenden Best Practices und Forschungsergebnisse, die bereit sind, in die Praxis umgesetzt zu werden.
- Liefern Sie ein umfangreiches Sortiment an nützlichem, anwendbarem und ansprechendem Material für Biobauern und -bäuerinnen. Dieses Material sollte leicht zugänglich und verständlich sein und wo immer möglich audiovisuelles Material verwenden, einschließlich Materialien für die allgemeine und berufliche Bildung. Das Material sollte in bestehende Verbreitungskanäle einfließen, die von den Landwirt*innen in den verschiedenen Ländern am häufigsten konsultiert werden.
- Bereitstellung von "Praxiszusammenfassungen" im gemeinsamen EIP-AGRI-Format sowie anderen Arten von Materialien für die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI) 'Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit', sowie für nationale/regionale/lokale AKIS-Kanäle und die EU-EUBreites interaktives Wissensreservoir (HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-24).
- Zusätzlich zu den Angaben zu den operativen EIP-Gruppen, die dringend empfohlen werden, wenn möglich und für den ökologischen Landbau relevant zu sein, Ferner wird erläutert, wie weitere Synergien mit künftigen EIP-Einsatzgruppen und interaktiven Innovationsgruppen, die im Rahmen des EIP-AGRI tätig sind, geschaffen werden können.
- Sicherstellung der langfristigen - über den Projektzeitraum hinaus - Verfügbarkeit des gesammelten Praxiswissens.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen, mit einem Konsortium, das auf einer ausgewogenen Mischung von Akteuren mit komplementärem Wissen basiert, das eindeutig auf Biobauern und -bäuerinnen, Bauerngruppen/Bäuerinnengruppen und Berater*innen aufbaut, und sollte mindestens 3 Jahre laufen. Die Vorschläge können eine Querdüngung durch Teilnetze organisieren, die beispielsweise eine Region, eine Sprache oder ein Produktionssystem abdecken, um das Wissen der betroffenen Landwirt*innen besser zu erreichen und zu erfassen und kontextspezifische Herausforderungen anzugehen. Die Ergebnisse sollten weit über die Gemeinschaft des ökologischen Landbaus hinaus verbreitet werden und auch Landwirt*innen erreichen, die an Carbon Farming, Low-Input-Landwirtschaft, Kreislauflandwirtschaft oder Agrarökologie beteiligt sind.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie Synergien mit den Aktivitäten sicherstellen, die von Projekten durchgeführt werden, die unter dem Thema HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-20 ausgewählt wurden: 'Entwicklung eines EU-Beratungsnetzwerks für den ökologischen Landbau', HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-1-two-stage: 'Erhöhung der Verfügbarkeit und Nutzung nicht-kritischer Inputs im ökologischen Landbau', und HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-3: 'Verbesserung der Erträge in ökologischen Anbausystemen' in diesem Arbeitsprogramm.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unterstützung der Umsetzung des Querschnittsziels der GAP zur Modernisierung des Sektors durch Förderung und Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum und Förderung ihrer Aufnahme, sowie die Ziele des Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Produktion im Zusammenhang mit der Förderung bewährter Verfahren und Synergien mit EIP-AGRI-Projekten, der Verbesserung des Wissensaustauschs und der Stärkung von AKIS;
- Sammlung, Verteilung und Verbreitung von leicht zugänglichem praxisorientiertem Wissen über den ökologischen Landbau, insbesondere der bestehenden Best Practices und Forschungsergebnisse, die zur Umsetzung bereit sind;
- Verstärkter Informationsfluss zwischen Landwirten in der EU und assoziierten Ländern in geografisch ausgewogener Weise;
- Höhere Benutzerakzeptanz der gesammelten Lösungen und eine intensivere Verbreitung des vorhandenen Wissens.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
min. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
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