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Call-Eckdaten
Entwicklung von EU-Beratungsnetzwerken für nachhaltige Viehhaltungssysteme
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-13
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, des Aktionsplans für den ökologischen Landbau, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Strategien "From Farm to Fork" und zur biologischen Vielfalt sowie der Ziele und Vorgaben der Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe wird sich der erfolgreiche Vorschlag auf den EU-weiten Austausch von Berater*innen konzentrieren, um die Schaffung und den Austausch von Wissen, den Aufbau von Kapazitäten und die Demonstration innovativer Lösungen zu beschleunigen und dabei zu helfen, diese in die Praxis umzusetzen, was die notwendigen Umstellungen beschleunigt. Wissens- und Innovationssysteme in der Landwirtschaft (AKIS), in denen Berater*innen eine zentrale Rolle spielen, sind wichtige Triebkräfte für die Beschleunigung der Innovation und der Übernahme von Forschungsergebnissen durch die Landwirt*innen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten folgende Aktivitäten umfassen:
- Berater*innen, die über ein breites und umfassendes Netzwerk von Landwirten in allen EU-Mitgliedstaaten verfügen, in einem EU-Beratungsnetzwerk für nachhaltige Tierhaltungssysteme, einschließlich Anbautechniken, die eine nachhaltige Tierproduktion unterstützen, zu verbinden mit dem Ziel, Erfahrungen darüber auszutauschen, wie die Probleme am besten angegangen werden können, aufbauend auf den Ergebnissen der EIP-AGRI-Fokusgruppen und -Workshops sowie der thematischen Netzwerke von Horizont 2020 im Zusammenhang mit nachhaltigen Viehhaltungssystemen.
- Austausch wirksamer und neuartiger Ansätze im EU-Beratungsnetzwerk zu Nutztiersystemen, die in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht klimafreundlich und nachhaltig sind.
- Lücken zu aufkommenden Beratungsthemen über die klassische sektorale Beratung hinaus schließen, was insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Berater*innen in ihr AKIS zu integrieren, nützlich ist und die einen viel breiteren Anwendungsbereich als in der Vergangenheit abdecken müssen.
- Allgemeine Unterstützung in Bezug auf Wissensschaffung, Organisation und Austausch.
- Berücksichtigen Sie Kosten-Nutzen-Elemente stark. Sammeln und dokumentieren Sie diesbezüglich gute Beispiele, indem Sie sich mit Landwirt*innen, Zwischenhändler*innen und Verbraucher*innen in den Mitgliedstaaten in Verbindung setzen, um finanzielle Aspekte und lokale Bedingungen berücksichtigen zu können. Wählen Sie die besten Praktiken aus, lernen Sie die wichtigsten Erfolgsfaktoren und möglichen Quick Wins kennen und stellen Sie sie für die (lokale) Ausbeutung zur Verfügung, um finanzielle Win-Wins für Produzent*innen, Bürger*innen und zwischengeschaltete Stakeholder sicherzustellen.
- Integrieren Sie die Berater*innen des EU-Netzwerks für nachhaltige Tierhaltungssysteme so weit wie möglich in ihr MS AKIS. Als Innovationsvermittler sollten sie innovative Projekte zum ökologischen Landbau in EIP Operational Groups fördern. Sie sollten praktische Schulungen für Landwirt*innen und lokale Berater*innen durchführen, nationale thematische Netzwerke und Lernnetzwerke zu diesem Thema leiten, Aktionspläne erstellen und umsetzen, um die Tierhaltungssysteme nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten und neue Landwirte oder Betriebe an der Schnittstelle zwischen den Generationen zu inspirieren, eine Verbindung zur Bildung herstellen und eine breite Kommunikation sicherstellen, Peer-to-Peer-Beratung unterstützen, Demonstrationen auf den Betrieben und Demofilme entwickeln, die über soziale Medien weit verbreitet werden, und spezifische Back-Office-Unterstützung für allgemeine Berater*innen innerhalb der nationalen/regionalen AKIS bereitstellen.
- Untersuchen Sie, ob die Aktivitäten des EU-Beratungsnetzwerks für nachhaltige Viehhaltungssysteme auf der Ebene einer Reihe von Mitgliedstaaten im Rahmen eines kooperativen Formats ausgeweitet werden können. Wo immer möglich, digitale Beratungsinstrumente für die gemeinsame Nutzung in der gesamten EU entwickeln. Bestimmen Sie, ob gemeinsame Werkzeuge geschaffen werden können, um die Umsetzung der Erkenntnisse aus diesem Projekt zu fördern.
- Einbeziehung aller 27 EU-Mitgliedstaaten in das EU-Beratungsnetzwerk unter Verwendung lokaler AKIS-Verbindungen, die die nationalen/regionalen Zusammenhänge genauer interpretieren können, um die besten Lösungen für diesen Mitgliedstaat oder diese Region zu entwickeln. Nutzen Sie die Unterstützung der Wissens- und Innovationsexpert*innen der SCAR-AKIS Strategic Working Group der Mitgliedstaaten, um die Projektstrategie und den Fortschritt in den verschiedenen Phasen der beiden Projekte zu diskutieren.
- Projekte sollten mindestens 5 Jahre laufen. Sie müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen, wobei die Mehrheit der Partner*innen Berater*innen mit häufiger Felderfahrung sind.
- Bereitstellung aller Ergebnisse und Materialien für die Europäische Innovationspartnerschaft 'Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit' (EIP-AGRI), einschließlich im gemeinsamen Format 'Praxiszusammenfassung' für die EU-weite Verbreitung, sowie für nationale/regionale/lokale AKIS-Kanäle und für die EU-EUBreites interaktives Wissensreservoir (HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-24) in den gewünschten Formaten.
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Erwartete Ergebnisse
Transformative Veränderungen wie die im Rahmen des Europäischen Grünen Deals erforderlichen Veränderungen sind dynamische Prozesse, die eine angemessene Steuerung der AKIS-Stakeholder erfordern. Berater*innen sind wichtige Stakeholder, die eine starke Orientierung bieten und einen großen Einfluss auf die Entscheidungen der Produzenten haben. Eine Neuheit in den GAP-Plänen für die Zeit nach 2020 besteht darin, dass Berater*innen jetzt in das AKIS der Mitgliedstaaten integriert werden müssen und dass der Umfang ihrer Maßnahmen viel breiter geworden ist. Sie müssen in der Lage sein, wirtschaftliche, ökologische und soziale Bereiche abzudecken sowie über Wissenschaft und Innovation auf dem Laufenden zu sein. Sie sollten in der Lage sein, dieses Wissen in Chancen zu übersetzen und dieses Wissen an spezifische lokale Gegebenheiten anzupassen. Im Mittelpunkt dieses Themas steht die wichtige Rolle, die Berater*innen in Bezug auf die Förderung nachhaltiger Nutztiersysteme in der Zukunft spielen können.
Die Projektergebnisse sollen zu folgenden Ergebnissen beitragen:
- Fortschritte bei den dringendsten politischen Zielen im Zusammenhang mit Cluster 6 sowie dem Europäischen Grünen Deal und insbesondere der neuen GAP im Hinblick auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Tierhaltung, Sensibilisierung und Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen im Zusammenhang mit nachhaltigen Viehhaltungssystemen, einschließlich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel;
- Unterstützung des Querschnittsziels der GAP zur Modernisierung des Sektors durch Förderung und Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum und Förderung ihrer Aufnahme;
- Entwicklung einer Interaktion mit regionalen politischen Entscheidungsträger*innen und eines potenziellen EU-Netzwerks zur Erörterung institutioneller Herausforderungen in Bezug auf Fragen der nachhaltigen Tierhaltung, wie Engpässe, Lock-ins, politische Trägheit, mehrdeutige Vorschriften, Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten und Machtungleichgewichte;
- Herstellung von unterstützenden Dienstleistungen und Materialien, einschließlich Wissensnetzwerken und Peer-to-Peer-Beratung, Meisterklassen, Beratungsmodulen, Kommunikations- und Bildungsmaterialien, effektiven Geschäftsmodellen usw., um die Skalierung nachhaltiger Viehhaltungssysteme zu erleichtern;
- Beschleunigung der Einführung, Verbreitung und Umsetzung innovativer Lösungen im Zusammenhang mit nachhaltigen Tierhaltungssystemen, insbesondere durch:
- Schaffung eines Mehrwerts durch eine bessere Verknüpfung von Forschung, Bildung, Berater*innen und landwirtschaftlicher Praxis und Förderung einer breiteren Nutzung des verfügbaren Wissens in der gesamten EU;
- Lernen von Innovationsstakeholdern und -projekten, was zu einem schnelleren Austausch und zur Umsetzung von einsatzbereiten innovativen Lösungen führt, diese an Praktiker*innen verbreitet und die Wissenschaft über den Forschungsbedarf der Praxis informiert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
min. 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
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