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Call-Eckdaten
Regionale Innovationsökosysteme zur Förderung der Transformation des Ernährungssystems
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-2
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal, der Strategie "From Farm to Fork" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, den Prioritäten von "Lebensmittel 2030" und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 wird der erfolgreiche Vorschlag zur Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme in der EU beitragen, indem er die Einführung innovativer Governance-Modelle unterstützt, um insbesondere besser informierte Entscheidungsprozesse, soziales Engagement und Innovation zu erreichen. Erfolgreiche Vorschläge werden den Wissensaustausch, die Interaktion und die Festlegung von Prioritäten in Form einer Beschleunigungsagenda zwischen allen relevanten Stakeholdern der Lebensmittelsysteme, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Industrieclustern, Start-ups, Universitäten/Forschungszentren, Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, fördern.
Call-Ziele
Die Zusammenarbeit zwischen den Innovationsstakeholdern in ganz Europa ist notwendig, um die innovativen Lösungen zu beschleunigen und zu beherrschen, die für die Umgestaltung des Lebensmittelsystems und die Umsetzung nachhaltiger Lösungen erforderlich sind. Innovationsökosysteme sind an vielen Orten in Europa zu finden, aber zu wenige Orte können als regionale Innovationsökosysteme angesehen werden. Außerdem sind Stärke und Tiefe der Verbindungen, des Informationsflusses und des Wissenstransfers innerhalb der Innovationsökosysteme und zwischen den Stakeholdern sehr unterschiedlich.
Starke und gut vernetzte Stakeholder der Lebensmittelsysteme, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Industriecluster, Start-ups, Universitäten/Forschungszentren, Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, haben das Potenzial, zu Innovationsökosystemen zu werden, die die Koordinierung und das Engagement mehrerer Stakeholder erleichtern, um einen wirksamen Aktionsrahmen zur Unterstützung des Übergangs zum Lebensmittelsystem in der EU und den assoziierten Ländern zu schaffen. Der Rahmen soll die Bündelung von Ressourcen, die Koordinierung von Anstrengungen und die Erleichterung und Förderung des Multi-Akteurs-Ansatzes ermöglichen. Einschlägige Kapazitäten zur kurz-, mittel- und langfristigen Förderung der notwendigen F&I werden entwickelt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Ziel liegt, den ökologischen Lebensmittelsektor zu fördern.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Stärkung bestehender Innovationsökosysteme, um ihren Anwendungsbereich zu erweitern und einen "Lebensmittelsystemansatz" zu verfolgen, der die Co-Benefits von Food 2030 (Ernährung, öffentliche Gesundheit, Klima, Kreislaufwirtschaft und Gemeinschaften) erfüllt, indem (a) ein Vierfach-Helix-Modell anwenden (das die vier Hauptakteure des Innovationssystems vollständig einbezieht: kleine und mittlere Unternehmen und Industriecluster, Universitäten/Forschungszentren, Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft) und (b) Lösungen anbieten, die regionale Stakeholder und ihre regionalen Innovationsökosysteme durch eine Beschleunigungsagenda stärken.
- Ausarbeitung einer Beschleunigungsagenda in Verbindung mit bestehenden Forschungs- und Innovationsagenden, die auf gemeinsame Ziele und überregionale Zusammenarbeit ausgerichtet sind, insbesondere durch die Ermittlung und Schaffung von Verbindungen zu Regionen mit Prioritäten, die für nachhaltige Lebensmittelsysteme relevant sind und in ihren lokalen Strategien für intelligente Spezialisierung genannt werden, sowie zu einschlägigen Partnerschaften und Plattformen für intelligente Spezialisierung (wie der thematischen Plattform für intelligente Spezialisierung auf dem Gebiet der Landwirtschaft).
- Bereitstellung technischer Unterstützung, Förderung des "gegenseitigen Lernens" und Stimulierung "neuer" Innovationsökosysteme in Teilen Europas, die weniger gut integriert sind, z. B. mit den Zielen der thematischen BIOEAST-Arbeitsgruppe für Lebensmittelsysteme (z. B. als Katalysator für künftige Überlegungen und Diskussionen auf regionaler Ebene über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Wandels der Lebensmittelsysteme).
- Untersuchen, wie der bestehende Ansatz der verantwortungsvollen Forschung und Innovation (RRI) regionalen Stakeholdern helfen kann, relevante Ziele vom Erzeuger bis zum Verbraucher umzusetzen, insbesondere für gesellschaftlich relevante Marktlösungen, die zu Zielen der öffentlichen Gesundheit und zu Umweltunternehmen beitragen, so dass sie zum "EU-Verhaltenskodex für eine verantwortungsvolle Lebensmittelwirtschaft und -vermarktungspraxis" beitragen.
- Eine systemische Sichtweise einnehmen, um die um die europäischen Lebensmittelsysteme herum aufgebauten Unternehmen bei der Innovation und Zusammenarbeit zu unterstützen und dadurch Lösungen von regionaler Bedeutung vorzuschlagen.
- Identifizierung und Erleichterung von Synergien mit anderen Finanzierungs- und Kapazitätsaufbauinstrumenten, um Fortschritte entlang der gesamten Innovationspipeline zu ermöglichen, einschließlich der interregionalen Innovationsinvestitionen (I3), einem neuen Finanzierungsinstrument im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteur-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Industrieclustern, Start-ups, Hochschulen/Forschungszentren, Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie anderen relevanten Stakeholdern der Wertschöpfungskette gewährleisten.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen des Arbeitsprogramms 2018-2020 und 2021-2022, nämlich CE-FNR-07-2020, finanziert werden: "FOOD 2030 - Empowering cities as agents of food system transformation" und HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-07 "Regional governance models in the bioeconomy".
Eine Zusammenarbeit und Ergänzung mit der Europäischen Partnerschaft für "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Menschen, Pflanzen und Klima" ist erwünscht. Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten, da es die vierfache Helix zur Bereitstellung innovativer, lokal basierter und von unten nach oben gerichteter Lösungen beinhaltet, die die Bürger*innen einbeziehen und zu Verhaltensänderungen führen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Kohärente unternehmensorientierte Analyse von FuI-Engpässen und Chancen für den Übergang der europäischen Lebensmittelsysteme im Einklang mit den Zielen der Strategie für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere um zum Ziel von 25 % Bio-Lebensmitteln beizutragen.
- Verbesserte Koordinierung der bestehenden europäischen und nationalen Plattformen mit regionalen Akteuren der Innovationsökosysteme auf EU-Ebene.
- Stärkung der europäischen Regionen (NUTS-2-Ebene) und ihrer regionalen Stakeholder.
- Beitrag zum Agrarsektor zur Gabelung der Ziele und der Ernährungsprioritäten 2030: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften (z.B. die Bedürfnisse, Werte und Erwartungen der Gesellschaft auf verantwortungsvolle und ethische Weise zu erfüllen).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
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