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Call-Eckdaten
Neue Kreislauflösungen und dezentrale Ansätze für die Wasser- und Abwasserwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-02-4-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Maßnahmen in diesem Bereich sollten effiziente und nachhaltige dezentrale und verteilte Ansätze und Technologien für eine klimaneutrale und schadstofffreie Wasserversorgung und Abwasserbehandlung zur Optimierung der zirkulären und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen weiterentwickeln einschließlich integrierter Regenwassermanagementsysteme zur Förderung des Wassermanagements vor Ort und nicht im Abwasserkanal.
Call-Ziele
Mit einem sich schnell verändernden städtischen, peri-städtischen und ländlichen Umfeld, zunehmender Überflutung und Verschmutzung der Wasserressourcen und um die Vorteile der Kreislaufwirtschaft zu nutzen, Die Anpassung an den Klimawandel und die Unterstützung der Umsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserpolitik erfordern innovative Ansätze und Technologien. Solche innovativen Ansätze sollten über das zentrale Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hinausgehen, indem sie das Gesamtkonzept der Zirkularität und Nachhaltigkeit in Bezug auf wirtschaftliche Machbarkeit, soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz, technische und institutionelle Anwendbarkeit ermöglichen Umweltschutz und Rückgewinnung von Ressourcen.
Darüber hinaus hat die aktuelle COVID19-Pandemie die wesentliche Rolle einer sicher verwalteten Wasserversorgung hervorgehoben, Hygiene- und Hygienedienste zur Vorbeugung von Krankheiten und zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten und eine gute Gelegenheit zur Überarbeitung der bisher umgesetzten Strategien und eine nachhaltigere Gesellschaft aufzubauen, die den Grundbedürfnissen wie Wasser und sanitären Einrichtungen für alle gerecht wird.
Dezentrale Wasser- und Abwassersysteme können eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung eines solchen innovativen Ansatzes spielen und haben das Potenzial für eine nachhaltige Umstellung des Wasserversorgungs- und Abwassersektors, indem sie Abwasser in der Nähe seiner Quelle behandeln. Die vollständige und angemessene Nutzung dieser Systeme erfordert jedoch weitere Entwicklungen, um wirtschaftlich bezahlbar, ökologisch nachhaltig und sozial akzeptiert zu werden. Darüber hinaus sollte die Integration zwischen zentralen und lokalen, dezentralen und/oder semi-dezentralen Lösungen weiter untersucht werden.
Die Auswirkungen reduzierter Abwasserströme, konzentrierter Abwässer und Klärschlammeinleitungen aus dezentralen Systemen auf die Kanalinfrastruktur sollten besser bewertet werden. Es sollte ein gründlicher Vergleich der gesamten ökologischen und wirtschaftlichen Leistung der laufenden dezentralen Wasser- und Abwassersysteme unter verschiedenen geografischen und klimatischen Bedingungen und deren Potenzial für Klimaschutz und Anpassung durchgeführt werden um zu beurteilen, unter welchen Bedingungen dezentrale Systeme besser abschneiden als zentralisierte und dabei zu helfen, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um verschiedene regulatorische und technologische Hindernisse im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Ansätze zu überwinden. Neue städtische Sanitärmodelle auf der Grundlage dezentraler und integrierter Ansätze, die kommunale organische Abfälle und Abwässer als Quelle für die Rückgewinnung und das Recycling von Materialien wie organischen Stoffen und Nährstoffen betrachten, die in den organischen Anteil an Siedlungsabfällen enthalten sind, und Abwasserströme, könnte auch in Betracht gezogen werden.
Die Integration dezentraler und zentralisierter Systeme für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist insbesondere in hoch urbanisierten Gebieten erforderlich, in denen derzeit zentralisierte Systeme verwendet werden, um bessere Wasserdienstleistungen bereitzustellen, indem beispielsweise die Notwendigkeit, einen steigenden Wasserbedarf und neue Qualitätsstandards auf wirtschaftliche und nachhaltige Weise zu erfüllen, einschließlich Energieeffizienz und Produktion. In diesem Zusammenhang sollte diese Aktion folgende Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung eines übergreifenden Rahmens für die Risikoanalyse und -optimierung für den integrierten Entwurf und Betrieb mehrerer Wasserversorgungssysteme, um die Anwendung digitaler Technologien und Lösungen zu verbessern.
- Aufzeigen des Potenzials der Integration von dezentralen mit zentralen Systemen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in verschiedenen Bereichen und Skalen (z. B. Distriktebene, Städte, Flusseinzugsgebiet), um die potenziellen Vorteile/ Nachteile zu bewerten, Stärkung der Beteiligung und des Engagements der Öffentlichkeit und öffentlich-privater Partnerschaften.
- Behebung potenzieller regulatorischer, finanzieller und sozioökonomischer Engpässe im Hinblick auf die Förderung langfristiger leistungsorientierter Geschäftsmodelle in öffentlich-privaten Partnerschaften für dezentrale und/oder integrierte dezentrale und zentralisierte Systeme.
Diese Aktion sollte relevante Forschende, Technologieanbieter*innen, Wasserversorger*innen, Unternehmensvertreter*innen, Investor*innen, politische Entscheidungsträger*innen und andere Wassernutzer*innen und Bürger*innen zusammenbringen. Die aktive Teilnahme und das Engagement verschiedener Interessengruppen sollte sich auf die gesamte Projektentwicklung und -umsetzung erstrecken, um Leistung und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die endgültige Wirkung zu maximieren.
Um die potenziellen Vorteile der Umsetzung dieser dezentralen Ansätze für die politischen Entscheidungsträger zu stärken, sollten ihre sozialen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Ansiedlung der Bevölkerung in dezentralen Gebieten, aufgezeigt werden.
Die Einbeziehung einschlägiger Sozial-und Geisteswissenschaften-Expertise wäre auch erforderlich, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Lösungen auch gesellschaftlich akzeptiert werden.
Dezentrale Ansätze für Wasser- und Abwassersysteme bieten Entwicklungs- und Schwellenländern erhebliche Möglichkeiten, neue Alternativen und nachhaltigere Ansätze für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu entwickeln und die Umsetzung der damit verbundenen SDGs zu unterstützen. Die internationale Zusammenarbeit wird daher nachdrücklich gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Zur Unterstützung des Europäischen Grünen Deals und der EU-Wasserpolitik werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, eine nachhaltige und zirkuläre Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen sowie die Vermeidung und Beseitigung von Verschmutzung zu erreichen Ziel sind insbesondere die Sektoren 'Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie', die den Übergang zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen, gerechten und sauberen Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage eines verbesserten Wissens und Verständnisses der Wissenschaft beschleunigen.
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Demonstration der Vorteile dezentraler Ansätze für die Wasser- und Abwasserbehandlung in verschiedenen geografischen, Schaffung eines Rahmens für Entscheidungen, der den politischen Entscheidungsträger*innen helfen soll, zu erkennen, wo ein dezentraler Ansatz den größten Nutzen in Bezug auf die zentralisierten Bedingungen bringen kann, und wie sie ihre Integration besser gestalten können.
- Verbesserung der Co-Design- und Co-Creation-Prozesse und Synergien zwischen allen relevanten Akteuren und Verbesserung des öffentlichen Engagements, um die Marktakzeptanz dezentraler und/oder semi-dezentraler Lösungen zu beschleunigen.
- Ein verstärkter systemischer Kreislaufwirtschaftsansatz entlang des Wasserkreislaufs durch Prozessintegration, um die Wasserverschmutzung, den Wasserverbrauch und den ökologischen Fußabdruck (einschließlich Energieverbrauch) von Wasseraktivitäten zu minimieren und die Wassersicherheit zu gewährleisten.
- Unterstützung der Umsetzung der relevanten politischen Bedürfnisse der EU (z. B. Wasser- und Meerespolitik, Regulierung der Wasserwiederverwendung, Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, Aktionsplan zur Null-Verschmutzung der EU und Strategie für Nachhaltigkeit in der Chemie).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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