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Call-Eckdaten
Instrumente zur Steigerung der Wirksamkeit der EU-Einfuhrkontrollen für die Pflanzengesundheit
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-3-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag wird die "Vom Bauernhof auf den Tisch"-Strategie für einen Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch unterstützen, insbesondere das Ziel, den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide bis 2030 zu verringern. Die Maßnahmen werden die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen unterstützen.
Call-Ziele
Pflanzengesundheit ist von globaler Bedeutung für Land- und Forstwirtschaft, natürliche Ökosysteme, Ökosystemdienstleistungen und Biodiversität. Die Pflanzengesundheit ist durch Arten gefährdet, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse schädigen, was aufgrund der Globalisierung des Handels und des Klimawandels ein größeres Risiko darstellt, in das Gebiet der Union eingeführt zu werden. Die derzeitige EU-Gesetzgebung zur Pflanzengesundheit zielt auf einen proaktiven Ansatz ab, der einen sicheren Handel gewährleistet und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit der Pflanzen und Wälder in Europa abmildert.
Die Forschungsaktivitäten sollten diese Maßnahmen unterstützen, indem sie zur Entwicklung schnellerer, zuverlässigerer und wirtschaftlicherer innovativer Lösungen und Geräte beitragen, die Pflanzengesundheitsinspektoren an den Grenzen unterstützen können. Technologien wie elektronische Nasen, akustische Geräte, Scanner und tragbare Geräte zur molekularen Identifizierung von Pflanzenschädlingen innerhalb von Stunden/Minuten nach der Probenahme der Probe, oft mit begrenzten Mengen an Pflanzen- oder Pflanzenproduktmaterial, und andere relevante Lösungen, sind im Rahmen dieses Themas enthalten.
Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- schnellere, robustere und innovativere Lösungen zur Erkennung und Identifizierung von Pflanzenschädlingen während der Einfuhrkontrollen liefern;
- Nutzung innovativer Technologien zur Erkennung eines breiteren Spektrums von Pflanzenschädlingen;
- Nachweis des Kostenvorteils der innovativen Lösungen;
- Förderung eines breiteren Einsatzes neuer Erkennungstechnologien für die Pflanzengesundheitsdiagnostik.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen, der eine Reihe von Akteuren umfasst, um sicherzustellen, dass Wissen und Bedürfnisse aus verschiedenen Sektoren wie Forschung, Pflanzengesundheit, Industrie und KMU zusammengeführt werden. Die Vorschläge sollten der Verbreitung an relevante Interessenträger gebührend Rechnung tragen, um die Aufnahme der Ergebnisse zu erleichtern.
Die Vorschläge sollten angeben, wie sie mit anderen im Rahmen dieser und anderer relevanter Themen ausgewählten Vorschlägen zusammenarbeiten möchten, z. B. durch gemeinsame Aktivitäten, Workshops oder gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten. Die Vorschläge sollten die erforderlichen Mittel für diese Tätigkeiten bereitstellen.
Die Integration der Gender-Dimension (Geschlechts- und Geschlechteranalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte ist dabei keine zwingende Voraussetzung.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Verbesserte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von kosteneffizienten und benutzerfreundlichen Instrumenten und Methoden für den Nachweis von Pflanzenschädlingen zur Unterstützung von Pflanzenschutzinspektoren bei Einfuhrkontrollen;
- Steigerung der Wirksamkeit des Nachweises von Pflanzenschädlingen an den Einfuhrstellen durch Verringerung des Zeitaufwands und der Gesamtkosten;
- Förderung des Wissensaustauschs und der Übernahme der innovativen Instrumente;
- Unterstützung von Pflanzenschutzinspektionen und Einfuhrkontrollen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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