Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Von Silos zu Diversität - kleine biobasierte Demonstrationspiloten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-02-6-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema unterstützt die Bioökonomie-Strategie und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), indem neue Geschäftsmodelle für den grünen Wandel im Einklang mit den europäischen Green-Deal-Zielen gefördert werden.
Call-Ziele
Das derzeitige Wirtschaftssystem basiert auf einem intensiven Verbrauch fossiler Brennstoffe in einer Weise, die die Zukunft des Planeten aufgrund der schwerwiegenden Folgen des Klimawandels stark beeinträchtigt. Europas zukünftiges Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze müssen zunehmend von Innovationen in nachhaltigen Produkten auf der Grundlage nachwachsender Rohstoffe und im Einklang mit den Klima- und Biodiversitätszielen ausgehen. Dieses Thema befasst sich mit innovativen Geschäftsmodellen und Technologieoptionen in Primärproduktionssektoren, um das Potenzial der Bioökonomie im ländlichen Raum zu erschließen und ungenutzte Biomasse, insbesondere Nebenströme aus der Land- und Forstwirtschaft, effizient zu nutzen, für hochwertige Anwendungen in kleinen biobasierten Demonstrationspiloten.
Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die wirtschaftlich tragfähige Verwertung von lokal ungenutzten Rohstoffen wie Nebenprodukten, Reststoffen und Abfällen aus Land und Vieh.
- Aufzeigen geeigneter Verfahren und Technologien zur Herstellung hochwertiger biobasierter Materialien und Produkte unter ländlichen Bedingungen mit aktiver Rolle der Primärproduzent*innen (Landwirt*innen und Förster*innen) in den Wertschöpfungsketten.
- Aufbau bestehender Lebensmittel-, Futtermittel- oder Bioenergie-Wertschöpfungsketten zur weiteren Stärkung ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit durch synergistische Verflechtungen und im Einklang mit dem Kaskadenprinzip.
- Verbesserung des Wissens über die quantitativen und qualitativen Anforderungen, Ernte, Logistik, Vorbehandlung (z. B. mechanisch, thermisch) und Umwandlung des Ausgangsmaterials.
- Sicherstellung, dass die biobasierten Materialien und Produkte den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen.
- Bewertung der ökologischen und sozioökonomischen Leistung der demonstrierten Wertschöpfungsketten.
- Aufzeigen der wirtschaftlichen Machbarkeit der Suche nach Zugang zu ausreichenden Mengen an Rohstoffen, die für dieSchaffung neuer Lieferketten und Nachweis dafür, dass die betreffenden Rohstoffströme auf Flächen erzeugt werden, die für die Lebensmittelproduktion ungeeignet sind oder unzureichend genutzte Rückstände aus der Agrar- und Lebensmittelindustrie darstellen.
- Enge Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und Schaffung einer gemeinsamen Stakeholder-Plattform zur Förderung von Best-Practice-Beispielen für Primärproduzenten und KMU auf nationaler und EU-Ebene.
Eine enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Projekten aus dem Thema HORIZON-CL6-2021-CIRCBIO-01-08 wird dringend empfohlen.
Die Vorschläge wenden das Konzept des Multi-Akteurs-Ansatzes an und gewährleisten eine angemessene Beteiligung der Primärerzeuger*innen und anderer in ländlichen Gebieten tätiger Stakeholder.
Die Vorschläge können finanzielle Unterstützung für Dritte beinhalten, z. B. für Primärproduzent*innen, akademische Forschende, Start-ups, KMU und andere multidisziplinäre Stakeholder, um beispielsweise entwickelte Anwendungen zu entwickeln, zu testen oder zu validieren. Konsortien müssen den Auswahlprozess der Organisationen definieren, für die finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Maximal 20 % der EU-Mittel können diesem Zweck zugewiesen werden.
Es wird empfohlen, Regionen einzubeziehen, in denen Pilotanlagen und Demonstrationsstandorte fehlen oder unterrepräsentiert sind.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Demonstration replizierbarer und skalierbarer, innovativer bioökonomieorientierter Produktions- und Geschäftsmodelle unter aktiver Beteiligung von Primärproduzent*innen.
- Verbesserung des Wissens und des Bewusstseins über die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Technologieoptionen zur besseren Verwertung von ungenutzter Biomasse, Reststoffen und Abfallströmen aus der Land- und Forstwirtschaft.
- Verbesserte Innovationskapazitäten und Erweiterung des Produktportfolios in Primärproduktionsbereichen und KMU.
- Entwicklung neuer Materialien, Produkte und Dienstleistungen mit deutlich geringeren Umweltauswirkungen und höherem Wert.
- Klimaneutraler Flächensektor bis 2035 und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050.
- Diversifizierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen (ökologische und konventionelle Landwirtschaft).
- Schaffung einer Stakeholder-Plattform, um Best-Practice-Beispiele auszutauschen und neue Geschäftsmodelle in den primären Produktionssektoren zu fördern.
- Förderung bioökonomiebezogener Eingriffe in die neue GAP und Beratung und technische Leitlinien für die Mitgliedstaaten.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Begünstigte können Dritte finanziell unterstützen. Die Unterstützung Dritter kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag für jeden Dritten beträgt 60.000 Euro.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren