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Call-Eckdaten
Erhöhung der Zirkularität in elektronischen Wertschöpfungsketten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-02-3-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten in großem Maßstab innovative Lösungen und Designs für mehr Qualität, Ungiftigkeit und Haltbarkeit von Sekundärmaterialien und einen erhöhten Anteil an Sekundärmaterialien in neuen Produkten demonstrieren und einsetzen.
Call-Ziele
Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Action Plan, CEAP) hebt die Elektronik einschließlich der Ausrüstung für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) als einen der vier besonders wichtigen Material- und Produktströme hinsichtlich ihres Kreislaufpotenzials und ihres ökologischen Fußabdrucks hervor. Die zirkulären Defizite für diese Ströme sind hauptsächlich auf folgende Ursachen zurückzuführen: mangelndes Vertrauen in Sekundärrohstoffe; mangelnde Kontrolle über Lieferketten; fehlender Fokus auf Materialeffizienz und Design für Zirkularität; nicht nachhaltige Produktlebenszeiten; fehlende Reparaturdienstleistungen; Preislücke zwischen Primär- und Sekundärmaterial; Mangel an Sekundärmaterialmärkten; unzureichende Sammel- und Sortiersysteme; unzureichende und unvorhersehbare Eingangsqualität für das Recycling; unzureichende Informationen über Qualität und Quantität der Materialien einschließlich des Wissens über mögliche Mikroplastikverschmutzungen und besorgniserregende Stoffe, der mangelnden Kommunikation entlang des Lebenszyklus zwischen Herstellern und Recyclern sowie der mangelnden Beteiligung und Befähigung der Bürger*innen, die umweltbewusste Einkäufe ermöglichen würden.
Die Vorschläge sollten die im CEAP festgelegten Prioritäten berücksichtigen, wonach "Elektro- und Elektronikgeräte weiterhin einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme in der EU sind, mit aktuellen jährlichen Wachstumsraten von 2%. Es wird geschätzt, dass in der EU weniger als 40 % des Elektroschrotts recycelt werden. Wert geht verloren, wenn voll- oder teilfunktionsfähige Produkte weggeworfen werden, weil sie nicht reparierbar sind."
Die Vorschläge sollten erhöhte Verwertungs-, Recycling- und Upcycling-Raten und eine höhere Aufnahme von Sekundärmaterialien für hochwertige Anwendungen aufzeigen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die erhöhte Zirkularität kritischer Rohstoffe gelegt werden. Die Vorschläge sollten auch zirkuläre Geschäftspraktiken aufzeigen, insbesondere bei der Übernahme von Reparatur- und Wiederverwendung, Wiederaufbereitung, Produkt-Service-Systemen und während der gesamten Lebensdauer von Produkten oder Dienstleistungen. Um dies zu erreichen, müssen Zielgröße, Wirtschaftlichkeit, Kosteneffizienz und gesellschaftliche Akzeptanz adressiert werden. Um die Hindernisse für diesen Übergang abzubauen, ist es wichtig, dass die Vorschläge die verschiedenen Perspektiven aller relevanten Akteure, z.B. Hersteller, Einzelhändler, Verbraucher und zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs), einbeziehen und adressieren. Die Projekte sollten den Einsatz digitaler Lösungen (einschließlich Technologien wie KI, Robotik, IoT und Blockchain) berücksichtigen und ihre Vorteile für eine erhöhte Zirkularität aufzeigen sowie mögliche Zielkonflikte analysieren und angehen. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, Rückverfolgbarkeitslösungen zur Unterstützung der jüngsten politischen Entwicklungen umzusetzen, z. B. in Bezug auf den digitalen Produktpass. Die Projekte sollten auch dazu beitragen, harmonisierte und robuste Methoden zur Bewertung der Menge des recycelten Gehalts in sektoralen Produkten zu entwickeln, was für eine zukünftige Überprüfung der grünen Angaben durch Behörden und Verbraucherorganisationen von entscheidender Bedeutung ist. Die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sollten unter Berücksichtigung des Lebenszyklus als Produkt-, Organisations- und Verbrauchsfußabdruck unter Verwendung der von der Europäischen Kommission entwickelten Methoden bewertet werden (Product Environmental Footprint, PEF, sollte für die Bewertung der Umweltauswirkungen verwendet werden) und durch Kalkulationsmethoden; relevante Daten sollten in die Europäische Plattform für Ökobilanzen eingespeist werden Einhaltung der spezifischen Anforderungen an den Environmental Footprint. Die funktionale Leistung von Technologien und Sekundärmaterialien kann im Rahmen des EU-Umwelttechnologienachweises (ETV) bewertet werden. Alle Projektergebnisse sollten möglichst mit quantitativen Indikatoren und Zielen validiert werden.
Die Projekte sollten auch Schulungsmaterialien entwickeln, um die Arbeitnehmer*innen in dieser Berufsgruppe mit den richtigen Fähigkeiten auszustatten, um die entwickelten neuen Technologien einzusetzen. Die Vorschläge sollten die Entwicklung von Lernressourcen für die aktuelle und zukünftige Generation von Mitarbeitern*innen berücksichtigen, mit der Möglichkeit, sie in bestehende Lehrpläne und Module für Bachelor- und Lifelong-Learning-Programme zu integrieren. Die Projekte sollten Beiträge zu einschlägigen Standards oder bewährten Verfahren liefern.
Die Vorschläge sollten auf laufenden Projekten aufbauen, die im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa finanziert werden, und Clusteraktivitäten mit diesen vorsehen. Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der sozio-technischen Schnittstelle liegt und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziale Eigenverantwortung oder Marktakzeptanz erfordert.
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Erwartete Ergebnisse
Ein erfolgreicher Vorschlag wird zu folgenden Auswirkungen auf die Destination beitragen: i) Verbesserung der industriellen Nachhaltigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Unabhängigkeit von Ressourcen in Europa und ii) Verbesserung des Nutzens für Verbraucher*innen und Bürger*innen.
Die Ergebnisse der Vorschläge sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verstärkter Einsatz und nachgewiesene Vorteile fortschrittlicher digitaler Lösungen (z. B. durch KI, Robotik, IoT und Blockchain) in Kreislaufunternehmen, einschließlich Abfallwirtschaft und Recycling;
- Entstehung neuer Wertschöpfungsketten unter Verwendung von Upcycling und/oder recycelten Ressourcen;
- Erhöhte Upcycling- und Recyclingraten für die anvisierten Materialströme;
- Verstärkte Aufnahme von Recyclingmaterial und Upcycling zu neuen höherwertigen Produkten;
- Steigerung der Ressourceneffizienz entlang und über Wertschöpfungsketten hinweg, was zu einer messbaren Reduzierung der Treibhausgasemissionen und anderer Umweltbelastungen und zu einer Zunahme des Kohlenstoffabbaus führt;
- Verstärkte Verbreitung neuer zirkulärer Geschäftspraktiken, insbesondere bei der Übernahme von Reparatur, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung, aber auch Praktiken, die Teil der Sharing Economy sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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