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Call-Eckdaten
Erhöhung der Verfügbarkeit und Nutzung nicht kontrollierter Betriebsmittel im ökologischen Landbau
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-1-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag sollte das Ziel der "From Farm to Fork"-Strategie unterstützen, den Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch zu vollziehen, insbesondere das Ziel, den ökologischen Landbau in Europa zu fördern und auszubauen, im Einklang mit dem Ziel, dass bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch bewirtschaftet werden. Die Tätigkeiten werden die Umsetzung konkreter Maßnahmen des EU-Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung und der Verordnung (EU) 2018/848 über die Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen unterstützen. Die Tätigkeiten werden auch das Ziel der Strategien "From Farm to Fork" und "Biodiversität" unterstützen, das Risiko und den Einsatz chemischer Pestizide um 50 % und den Einsatz gefährlicherer Pestizide um 50 % zu verringern.
Call-Ziele
Die Förderung der Verwendung nachhaltigerer landwirtschaftlicher Praktiken ist ein politisches Ziel, das im Europäischen Grünen Deal und seinen damit verbundenen Strategien verankert ist. Die Förderung des ökologischen Landbaus, eines der Ziele der Farm to Fork und der EU-Biodiversitätsstrategien, kann erheblich dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, und damit auch zu den Klimazielen beitragen, wie da der ökologische Landbau direkt und wesentlich zur Kohlenstoffspeicherung in Böden und Biomasse beiträgt. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission über die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Ernährungssysteme die Rolle hervorgehoben, die der ökologische Landbau bei der Verringerung der Abhängigkeit der EU von externen Inputs spielen kann, da der ökologische Landbau anerkannt wird unter anderem für die Beschränkung der Verwendung von Vorleistungen aus landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Bio-Gesetzgebung erlaubt die Verwendung bestimmter Produkte mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt und den Boden. Einige dieser Substanzen haben jedoch schädliche Auswirkungen auf terrestrische und aquatische Arten, was die Notwendigkeit erfordert, diese Substanzen entweder durch Produkte oder Methoden mit geringerer Wirkung oder durch resistente Sorten zu ersetzen. Es ist wichtig, weiterhin nach Möglichkeiten zu suchen, wie umstrittene Inputs, die im ökologischen Landbau verwendet werden, schrittweise ersetzt und die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Verwendung von Alternativen zu diesen Produkten erhöht werden können. Dabei sollte den Systemansätzen, die das gesamte landwirtschaftliche System und seine Beziehung zur territorialen und landschaftlichen Ebene berücksichtigen, gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus sind sozial innovative Lösungen erforderlich, um die Bedürfnisse der Landwirt*innen in diesem speziellen Bereich zu erfüllen.
Die Vorschläge sollten wissenschaftlich robuste und transparente Methoden entwickeln, die auf den Ergebnissen früherer Forschungsaktivitäten aufbauen, insbesondere denen, die im Rahmen der Horizon 2020-Ausschreibung 'SFS-08-2017 - Biologische Inputs - umstrittene Inputs im ökologischen Landbau' finanziert werden (Projekte Organic-PLUS und RELACS).
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten umfassen:
- Entwicklung, Test und Einsatz alternativer Produkte und Lösungen, einschließlich der Verwendung von Kupferfungiziden, Mineralölen, externen Nährstoffeinträgen (z. B. Gülle aus konventioneller Landwirtschaft, recycelte Nährstoffe) in der ökologischen Pflanzenproduktion, und zum verantwortungsvollen Umgang mit Anthelminthika, Antibiotika und synthetischen Vitaminen, die in der ökologischen Tierhaltung eingesetzt werden.
- Unter den Alternativen sind diejenigen zu berücksichtigen, die biologisch aktive Substanzen (Mikroorganismen und andere natürlich vorkommende Substanzen), wirbellose biologische Bekämpfungsmittel, (mikro-)biologische Mittel zur Bodenverbesserung oder Anbautechniken enthalten, und die Berücksichtigung effektiver funktionaler Biodiversitätssysteme.
- Aufbauend auf bestehenden Demonstrationsstandorten und Experimenten, sofern verfügbar und relevant, werden die Alternativen und gegebenenfalls deren Kombinationen getestet.
- Weiterentwicklung von Toolboxen, Strategien und Technologien zur Minimierung oder Abschaffung des Einsatzes umstrittener Inputs im ökologischen Landbau.
- Nachweis der Sicherheit der Alternativen im Einklang mit dem EU-Rechtsrahmen im Zusammenhang mit ihrem Inverkehrbringen und Generierung von Daten zur Registrierung der Alternativen.
- Vertiefung der Analyse und Erstellung von Daten über die Wirksamkeit, Ressourceneffizienz, Klima- und Umweltauswirkungen der entwickelten Alternativen im Vergleich zu den umstrittenen Inputs, die sie ersetzen sollen. Dies sollte eine Analyse der Auswirkungen auf Nichtzielarten und auf die menschliche Gesundheit umfassen.
- Analysieren Sie die Akzeptanz von Landwirt*innen und Verbraucher*innen für die entwickelten Alternativen und betrachten Sie neue Governance-Modelle/ Beziehungen zwischen Stakeholdern der Lebensmittelkette. Dies sollte die Entwicklung von Geschäftsplänen mit Unterstützung von Agrarwissens- und Innovationssystemen (AKIS) und die Bewertung der Interessenträger (Landwirt*innen, Politiker*innen, Forscher*innen, Berater*innen, Unternehmen, Verbraucher*innen usw.) umfassen Perspektiven und Bedarf zur Verbesserung bereits bestehender politischer Instrumente, um den Einsatz umstrittener Inputs zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Alternativen zu erhöhen.
- Einrichtung von Demonstrationsstandorten, die für die Vielfalt der ökologischen Anbausysteme in Europa repräsentativ sind, um partizipative Aktivitäten und den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren unter den Landwirten zu fördern.
- Entwicklung von Schulungspaketen, die sich an Landwirt*innen und andere Stakeholder der Bio-Lebensmittelkette richten, sowie Sensibilisierungsmaßnahmen gegenüber Bürger*innen und Verbraucher*innen, wobei gegebenenfalls bestehende Initiativen berücksichtigt werden.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung der wichtigsten Stakeholder sicherstellen, die an der Suche nach Alternativen zur Verwendung umstrittener Inputs im ökologischen Landbau beteiligt sind (Landwirt*innen, Züchter*innen, Forscher*innen, Berater*innen, Industrie usw.). Die Vorschläge sollten strittige Einträge umfassen, die in einer Reihe von biologisch angebauten Kulturen (In- und Out-Door), sowohl im Ackerbau als auch im mehrjährigen, sowie im ökologischen Viehsektor verwendet werden. Sektoren mit hoher wirtschaftlicher Relevanz in unterschiedlichen pedo-klimatischen Bedingungen und verschiedenen biogeographischen Regionen sollten repräsentativ adressiert werden. Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, und Kohärenz und Synergie mit anderen einschlägigen Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen in Horizon Europe durchgeführt werden unter anderem unter dem Thema HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE: 'Entwicklung eines EU-Beratungsnetzwerks für den ökologischen Landbau', HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE: 'Thematisches Netzwerk für den ökologischen Landbau zur Sammlung und zum Austausch von praxistauglichem Wissen' und die zukünftige Partnerschaft 'Beschleunigung des Übergangs der landwirtschaftlichen Systeme: Reallabore und Forschungsinfrastrukturen der Agrarökologie'.
Um die Vertrauenswürdigkeit, die schnelle und breite Akzeptanz durch die Nutzergemeinschaften zu gewährleisten und die politischen Entscheidungsträger*innen in der EU und auf nationaler Ebene zu unterstützen, sollten Maßnahmen hohe Standards für Transparenz und Offenheit einführen, die über die Ex-post-Dokumentation der Ergebnisse hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen erstrecken Benchmarks, Modelle und Datenqualität während der Projektlaufzeit.
Es werden konkrete Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Rahmen von Echtzeit-Datenfeeds, wobei Workflows untersucht werden, die "FAIR-by-design" bieten können Daten, d.h. Daten, die FAIR aus ihrer Generation sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Erhöhung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Akzeptanz kosteneffizienter Alternativen zu umstrittenen Betriebsmitteln im ökologischen Landbau durch die Landwirt*innen;
- Faire, zuverlässige und umsetzbare Regeln für die Verwendung von Betriebsmitteln im ökologischen Landbau;
- Erhebliche Verringerung der Umweltauswirkungen von Praktiken und der Verwendung von Betriebsmitteln in Systemen des ökologischen Landbaus und Verbesserung der ökologischen Anbau- und Tierproduktion;
- Bereitstellung wissenschaftlicher Unterstützung und Empfehlungen für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von EU-Politiken und -Strategien, die für den ökologischen Landbau relevant sind, insbesondere zur Reduzierung strittiger Inputs sowie zur verstärkten Verwendung alternativer Produkte, Strategien und Lösungen;
- Verstärkte Vernetzung und Wissensaustausch zwischen allen relevanten Akteuren für den ökologischen Landbau, was zu einem gestärkten Forschungs- und Innovationsökosystem für den ökologischen Landbau in Europa beiträgt, das auch die Verbreitung von Forschungsergebnissen an Landwirte unterstützt, die anInput Farming und/oder agroökologische Produktion.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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