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Call-Eckdaten
Europäische Kooperationsprojekte mittlerer Größe
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2024-COOP-2
Termine
Öffnung
19.10.2023
Deadline
23.01.2024 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 35.838.015,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Aktion Europäische Kooperationsprojekte werden Projekte unterstützt, an denen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors jeder Größe, einschließlich Kleinst- und Kleinorganisationen, aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, um sektorale oder sektorübergreifende Aktivitäten durchzuführen.
Call-Ziele
Die Aktion ist im politischen Rahmen des Kulturbereichs des Programms Kreatives Europa und seiner Querschnittsthemen (Inklusion und Vielfalt, insbesondere Geschlechtergerechtigkeit sowie Ökologisierung des Kreativen Europas) verankert. Europäische Kooperationsprojekte sollen auch zur Umsetzung neuer EU-Initiativen wie dem Neuen Europäischen Bauhaus beitragen.
Europäische Kooperationsprojekte stehen allen Kultur- und Kreativbereichen offen. In Anbetracht der Tatsache, dass mit dieser Aktion die Ziele des Programmbereichs Kultur verfolgt werden sollen, sind Projekte, an denen ausschließlich Organisationen aus dem audiovisuellen Sektor und Projekte mit exklusiven audiovisuellen Inhalten beteiligt sind, nicht für die Finanzierung im Rahmen des Programms vorgesehen.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge eine klare Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit darstellen, da sie im Mittelpunkt der europäischen Kooperationsprojekte stehen
Thema CREA-CULT-2024-COOP-2 - Mittlere Projekte:
- Das Konsortium besteht aus mindestens 5 Einheiten aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern.
- Der maximale EU-Zuschuss beträgt 1.000.000 Euro pro Projekt.
- Der Fördersatz beträgt maximal 70%
Mittelgroße Projekte, eine Neuheit des Programms 2021-2027 Creative Europe, haben ihre Qualität bereits in den eingegangenen Anträgen und den Ergebnissen der ersten Jahre der Programmumsetzung bewiesen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion Europäische Kooperationsprojekte fördert die transnationale Zusammenarbeit und den Austausch zwischen im Kulturbereich tätigen Organisationen, um die europäische Dimension des Schaffens und der Verbreitung europäischer künstlerischer Inhalte zu stärken und die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung neuer und innovativer Verfahren zu fördern.
Im Rahmen dieser Aktion werden voraussichtlich mindestens 130 Projekte unterstützt.
Erwartete Ergebnisse
Projekte, die zu einem der folgenden Ziele beitragen, werden unterstützt:
- Ziel 1 - Transnationale Kreation und Zirkulation: Stärkung der transnationalen Kreation und Zirkulation europäischer Werke und Künstler;
Die transnationale Schaffung und Verbreitung ist wichtig für die Förderung von Kooperationen, die Steigerung der Reichweite und in vielen Fällen notwendig für die Lebensfähigkeit und Entwicklung von kulturellen Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen. Koproduktion ist auch ein Werkzeug, um Kreativität zu stimulieren, Ressourcen zu teilen und die transnationale Verbreitung von Inhalten und die Zirkulation von Künstler*innen zu erleichtern. Die Projekte werden den neuen Kontext wie Gesundheits- oder Umweltbelange berücksichtigen und innovative (digitale) Wege der Produktion und Verbreitung von Inhalten integrieren.
- Ziel 2 - Innovation: Verbesserung der Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors zur Förderung von Talenten, zur Innovation, zum Wohlstand und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum.
Innovation im weiteren Sinne ist notwendig für die Entwicklung des Kultur- und Kreativsektors und seiner Wettbewerbsfähigkeit. Innovationen können technologischer und künstlerischer Natur sein; sie können die gemeinsame Schaffung und Produktion innovativer europäischer Werke und deren Verbreitung an ein breites und vielfältiges Publikum umfassen. Zu den Innovationen gehören auch die Entwicklung und Erprobung neuer Praktiken oder Modelle sowie der Transfer und die Verbreitung innovativer Praktiken aus fortgeschritteneren europäischen Regionen oder Sektoren oder Disziplinen in andere Regionen Europas.
Innovationsbereiche können eine soziale oder gesellschaftliche Dimension umfassen wie: Publikumsengagement/-entwicklung, Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Angehörige von Minderheiten und Angehörige sozial marginalisierter Gruppen, Bekämpfung des Klimawandels, Digitalisierung usw., sowie der Beitrag der Kultur zur Gesundheit und zum Wohlbefinden, insbesondere der psychischen Gesundheit, angesichts der vorhandenen Erkenntnisse und der anhaltenden psychischen Gesundheitskrise, die insbesondere die Jugend betrifft.
Neben der Auswahl eines der oben genannten Ziele müssen die Projekte mindestens eine (und nicht mehr als zwei) der folgenden Prioritäten umfassen:
- Publikum: Verbesserung des Zugangs, des Engagements und der Beteiligung an Kultur und insbesondere an Inhalten aus anderen Ländern für alle Arten von Zielgruppen;
- Soziale Inklusion: Förderung der gesellschaftlichen Resilienz, einschließlich der wichtigen Rolle der Kultur für Gesundheit und Wohlbefinden (insbesondere psychische Gesundheit) und Verbesserung der sozialen Inklusion in/durch Kultur insbesondere von/für Menschen mit Behinderungen, Angehörige von Minderheiten und Angehörige sozial marginalisierter Gruppen sowie interkultureller Dialog;
- Nachhaltigkeit: Schaffung, Übernahme und Verbreitung umweltfreundlicher Praktiken sowie Sensibilisierung für nachhaltige Entwicklung durch kulturelle Aktivitäten im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und dem Neuen Europäischen Bauhaus;
- Digital: Unterstützung des europäischen Kultur- und Kreativsektors bei der Durchführung oder Beschleunigung ihres digitalen Übergangs und Nutzung der Möglichkeiten und Bewältigung der Herausforderungen, die durch künstliche Intelligenz und andere aufkommende Technologien entstehen (z.B. generative KI, Big Data, virtuelle Welten, Blockchain, NFT, etc.);
- Internationale Dimension: Aufbau von Kapazitäten im europäischen Kultur- und Kreativsektor, einschließlich Basisorganisationen und Mikroorganisationen, um grenzüberschreitend tätig zu sein - in Europa und darüber hinaus - und zur Entwicklung der internationalen Kulturbeziehungen und der globalen Strategie der Union für internationale Beziehungen durch Kultur beizutragen.
- Jährliche Priorität: Unterstützung des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors. Mit dieser Priorität soll eine angemessene Antwort auf die Folgen des Angriffskrieges in der Ukraine mit verheerenden Auswirkungen auf das ukrainische Kulturerbe, auf Kulturorganisationen sowie Künstler*innen geboten werden, die ihr nationales und internationales Publikum nicht erreichen können. Projekte, die sich dieser Priorität widmen, sollten sich darauf konzentrieren, ukrainische Kulturorganisationen und Fachleute (einschließlich Künstler*innen) zu unterstützen, damit sie weiterhin ukrainische Kultur schaffen und präsentieren und/oder die Erholung nach dem Krieg vorbereiten können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Das Programm Kreatives Europa steht kulturellen und kreativen Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und aus Nicht-EU-Ländern offen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, Kandidatenländer/potenzielle Kandidatenländer und Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik an dem Programm teilnehmen.
Weitere Informationen über förderfähige Länder sowie die Leitlinien der einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie hier.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Die Gastorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 5 unabhängigen Einrichtungen aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Für Zuschüsse und Preise ist eine finanzielle Unterstützung Dritter unter folgenden Bedingungen möglich:
- Die Aufrufe müssen offen sein, weit verbreitet werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- Das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektdauer und der endgültigen rechtlichen Namen und Länder der Empfänger
- Die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Finanzielle Unterstützung Dritter wird in Projekten akzeptiert, die beispielsweise die Vergabe von Stipendien (wie Talentförderungsstipendien) nach einer offenen Ausschreibung oder von Preisen nach einem offenen Wettbewerb, an Kulturschaffende/Künstler/Innovatoren an Coproduzieren, innovieren und ihre Kapazitäten ausbauen.
- Ihr Projektantrag muss klar darlegen, warum finanzielle Unterstützung für Dritte benötigt wird, wie sie verwaltet wird und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten bereitstellen, für die eine Drittpartei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen ist (enthält zusätzliche Projektdaten)
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/Rechner
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
Seitenlimit - Teil B: 50 Seiten
Call-Dokumente
CREA-CULT-2024-COOP Call documentCREA-CULT-2024-COOP Call document(773kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
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