Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Innovative Technologien für schadstofffreie, abfallfreie Bioraffinerien
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-ZEROPOLLUTION-02-2-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
21.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden Forscher und Innovatoren bei der Verbesserung der Umweltleistung und der Zirkularität biobasierter Systeme in industriellen Sektoren unterstützen. Die Projektergebnisse werden dazu beitragen, zirkuläre biobasierte Systeme zu verbessern, die nach planetaren Grenzen arbeiten, fossile Systeme und ihren CO2-Fußabdruck ersetzen, den Klimawandel eindämmen und die Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang industrieller Wertschöpfungsketten schützen, im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und dem Aktionsplan der EU zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung.
Call-Ziele
Die Verschmutzung durch anthropogene Aktivitäten untergräbt die Integrität der Ökosysteme der Erde und beeinträchtigt die natürlichen Ressourcen, die für das menschliche Leben unerlässlich sind, erheblich. Die EU-Bioökonomiestrategie 2030 legt den Umweltschutz auf die Grundlage der Modernisierung der biobasierten Industrie in der Union, um einen vertrauensvollen grünen Übergang der EU-Wirtschaft weg von einem linearen fossilen System zu gewährleisten.
Zur Entwicklung von Lösungen zur Vermeidung und Bekämpfung der Verschmutzung durch biobasierte Industrien sollten Vorschläge folgende Aspekte beinhalten:
- Entwicklung integrierter technischer Lösungen zur Reduzierung der Abgasströme aus biobasierten Prozessen durch innovative Technologien der Extraktion, Rezirkulation, Fraktionierung und Umwandlung solcher Ströme, um die Null-Verschmutzung-Ambition von den Emissionen in Boden, Wasser und Luft zu erreichen. Die in Betracht gezogenen Abgasströme sollten diejenigen umfassen, die in der Regel nicht in den gemeinsamen Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung berücksichtigt werden, wie Heißwasser, Dämpfe, Gerüche usw. Die Verringerung der Auswirkungen auf den Klimawandel, auf der Grundlage der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der damit verbundenen Zunahme des Kohlenstoffabbaus sowie auf der Grundlage der biologischen Vielfalt sollte ebenfalls berücksichtigt werden
- Individueller Ersatz der in den Prozessen verwendeten gefährlichen Stoffe durch sichere biobasierte;
- Gestaltung der Bioraffinerie zur Umwälzung von Prozessströmen wie Prozessluft und Wasser und zur Steigerung der Energieeffizienz einschließlich Wärmerückgewinnung;
- Gestaltung der Bioraffinerie, um Lärmemissionen zu reduzieren;
- Gestaltung der Kreislaufführung aller Prozesse, auch durch Symbiose zwischen Industrieanlagen, um Materialien und Trägerströme zu teilen und zu nutzen, und Berücksichtigung der bereits verfügbaren oder in der Entwicklung befindlichen bewährten Verfahren, einschließlich anderer FuI-Programme der EU, um die Null-Verschwendung Ehrgeiz;
- Entwicklung einer Fallstudie integrierter technischer Lösungen ohne Umweltverschmutzung in einer ausgewählten Bioraffinerie und Gestaltung der Anpassung der Fallstudie an alle Skalen, von groß/mittel bis klein (letztere zeigt potenziell hohe spezifische Umweltauswirkungen);
- Pilotierung und Validierung digitaler Innovationen für biobasierte Prozesse, die das Ziel der Bioraffinerie ohne Umweltverschmutzung und Abfall ermöglichen. Digitale Werkzeuge können Plattformen für den Datenaustausch für das Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten sowie industrielle Symbiosebetriebe zwischen Bioraffinerien, Industriezentren usw. umfassen;
- Entwicklung und Validierung integrierter Überwachungssysteme, die von der Industrie auf der Ebene der Bioraffinerie betrieben werden, zur effektiven Reduzierung von Schadstoffemissionen, die sich auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, den Geräuschpegel und die Abfallproduktion aus Bioraffinerien auswirken.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen mit den Ergebnissen vergangener und laufender EU-finanzierter Projekte suchen und diese nutzen, auch im Rahmen des gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe und anderer Partnerschaften von Horizon Europe.
Die Integration der Gender-Dimension (Geschlechts- und Geschlechteranalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte ist dabei keine zwingende Voraussetzung.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Verbesserte Umweltleistung von biobasierten Prozessen, die sich dem Zero-Waste-Ziel nähern.
- Integrierte Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung in biobasierten Systemen, die auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität sowie den Geräuschpegel abzielen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(1287kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren