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Call-Eckdaten
Aufzeigen, wie Regionen innerhalb sicherer ökologischer und regionaler Stickstoff- und Phosphorgrenzen arbeiten können
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-ZEROPOLLUTION-01-1
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 27.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden allen Akteuren, die in einer bestimmten Region mit Stickstoff- und Phosphoremissionen zu tun haben, eine Reihe von Maßnahmen zur Begrenzung der Stickstoff- und Phosphoremissionen und zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Stickstoff- und Phosphorflüsse innerhalb sicherer ökologischer Grenzen auf regionaler und lokaler Ebene vorlegen und so zur Wiederherstellung der Ökosysteme im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung beitragen.
Call-Ziele
Aufbauend auf den jüngsten Innovationen im Bereich der regionalen N/P-Budgetierung und Quantifizierungsmethoden zur Gewährleistung eines guten Zustands der Luft-, Wasser- und Bodenökosysteme soll diese Innovationsmaßnahme zeigen, wie optimierte N/P-Budgets auf der Grundlage maximal zulässiger N/P-Einträge auf regionaler Ebene bzw. in Flusseinzugsgebieten angewandt werden können und wie die notwendigen systemischen und akteursübergreifenden Übergangspfade geschaffen werden können, um in Zukunft ein nachhaltiges integriertes N/P-Management zu gewährleisten. Es soll aufgezeigt werden, wie N/P-relevante Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Aquakultur, Forstwirtschaft, Industrie, Lebensmittel-/Getränkesektor, Wasserversorgung, Wasser-/Abfallwirtschaft, Bioenergie, fossile Energieerzeugung, Bergbau, Verkehr, unbeabsichtigte Verluste durch Auswaschung und Abfluss von Nährstoffen aus der Landwirtschaft usw.) in einer bestimmten Region die N/P-Emissionen aus ihren Tätigkeiten in Luft, Wasser und Boden begrenzen können, indem sie vorab festgelegte regionale N/P-Budgets einhalten und Praktiken zum N/P-Ausgleich anwenden. N/P-Ausgleichspraktiken umfassen Aktivitäten, die die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit von N/P-relevanten Ressourcen und Dienstleistungen zwischen städtischen/industriellen und ländlichen/küstennahen Umgebungen verbessern und entsprechende Steuerungsmaßnahmen anwenden. Schließlich müssen umfassende Leitlinien entwickelt werden, um bewährte Verfahren und Techniken an alle beteiligten Stakeholder weiterzugeben.
Die Vorschläge sollten folgende Aspekte beinhalten:
- Einführung einer zuverlässigen N/P-Budgetierungsmethode , um den maximal zulässigen N/P-Eintrag auf regionaler Ebene bzw. in Flusseinzugsgebieten zu ermitteln und einen guten Zustand der Luft-, Wasser- und Bodenökosysteme zu gewährleisten. Die N/P-Budgets sollten innerhalb sicherer ökologischer und regionaler Grenzen bleiben, d. h. unter Einhaltung der Grenzwerte für N/P in Luft, Wasser und Boden, wie sie in den bestehenden EU-Rechtsvorschriften festgelegt sind oder auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und dem Vorsorgeprinzip entsprechen.
- Demonstration einzelner oder integrierter regionsspezifischer Praktiken in allen relevanten N/P-Sektoren, die dazu beitragen, die Emissionen von N- und P-Düngemitteln in der Landwirtschaft auszugleichen, die Bodengesundheit zu verbessern, die Eutrophierung und Wasserverschmutzung zu verringern und schädliche Emissionen in die Luft zu begrenzen.
- Aufzeigen, wie innovative Governance-Modelle dazu beitragen können, eine ökologisch verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung, Verwertung und den Austausch von N/P-relevanten Ressourcen, Dienstleistungen und Infrastrukturen zwischen städtischen/industriellen und ländlichen/küstennahen Gebieten zu fördern und gleichzeitig übergreifende EU-Ziele zu erreichen (Strategien "from Farm to Fork" und "biologische Vielfalt").
- Erprobung innovativer Verfahren und Technologien zur Nutzung von Sekundärrohstoffen und zur Herstellung von Düngemitteln auf N- und P-Basis, die aus organischen Abfällen, Abwässern, biologischen Rückständen oder Nebenprodukten gewonnen werden, sowie Förderung lokaler und regionaler Wertschöpfungsketten.
- Anwendung neuartiger Governance-Konzepte und anderer Anreize, die Praktiken zur Begrenzung von N/P-Emissionen unterstützen, und Entwicklung entsprechender Leitlinien und Empfehlungen für alle betroffenen Stakeholder (lokale und regionale Behörden, Gemeinden, Umweltorganisationen, Landwirt*innen und andere Praktiker*innen, Industrie, Zivilgesellschaft usw.), um Verhaltensänderungen und die öffentliche Akzeptanz von zurückgewonnenen Produkten sowie wirksamere Problemlösungsmechanismen zu fördern, wobei regionale Partnerschafts- und Mentorenprogramme ins Auge gefasst werden.
- Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren an alle beteiligten Stakeholder in der EU und den assoziierten Ländern sowie Abgabe von Empfehlungen für die Gestaltung harmonisierter, kohärenter und effizienter regionaler Politiken und Regulierungsinstrumente, die die Beseitigung und Vermeidung von N/P-Verschmutzung erleichtern.
Die Antragstellenden werden ermutigt, sich für jedes Projekt verschiedenen regionalen Clustern anzuschließen und ihre vorgeschlagenen Konsortien zu diversifizieren, indem sie ein breites Spektrum relevanter Interessengruppen einbeziehen, z. B. Primärerzeuger*innen und Praktiker*innen, lokale und regionale Verwaltungen, Gemeinden, verwandte Branchen, Umweltorganisationen, Hochschulen, die Zivilgesellschaft, Bürger*Innen usw.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte enge Verbindungen zur Horizont-Europa-Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" herstellen und Wissen und Informationen austauschen. Insbesondere sollten sie eine Verbindung zu den Aktivitäten der Mission im Rahmen von Ziel 2 - "Verhinderung, Minimierung und Beseitigung der Verschmutzung der Meeres- und Süßwasserumwelt" - und zu den Leuchtturmaktivitäten der Mission im Mittelmeerraum herstellen, die sich auf die Verhinderung, Verringerung und Beseitigung aller Arten von Verschmutzung in Meeres- und Süßwasserökosystemen konzentrieren, einschließlich der Verschmutzung durch überschüssige Nährstoffe (Phosphor und Stickstoff).
Dieses Thema wird Teil der Demonstrationsprojekte zur Umsetzung der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission sein und muss in enger Zusammenarbeit mit ihr durchgeführt werden.
Sozial-und Geisteswissenschaften-Aspekte sollten einbezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Bewährte Verfahren, einschließlich technischer und ordnungspolitischer Lösungen, zur Verringerung der N/P-Emissionen in Wasser, Luft und Boden aus allen emittierenden Sektoren, in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Grenzwerten;
- Nachgewiesene ökologische, wirtschaftliche und verhaltensbezogene Auswirkungen der oben genannten Lösungen zur Begrenzung von N/P-Emissionen bei gleichzeitiger Förderung lokaler und regionaler Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft;
- Umfassende Leitlinien für nachhaltige und kreislauforientierte Praktiken zur Kontrolle regionaler N/P-Ströme auf regionaler Ebene in der EU sowie Empfehlungen für die relevanten Stakeholder (politische Entscheidungsträger*innen, lokale Verwaltungen, Praktiker*innen, Industrie usw.).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(1287kB)
Kontakt
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