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Call-Eckdaten
Gesellschaftliche Wahrnehmungen und Vorteile des ländlichen Lebens und der Arbeitsplätze: Wird COVID 19 einen langfristigen Wandel bewirken?
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-COMMUNITIES-01-2
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag wird zur Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen, gerechten und integrativen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und die Umsetzung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU und ihrer Ziele unterstützen, die die ländlichen Gebiete der EU stärken, bis 2040 und der territorialen Agenda der EU für 2030.
Call-Ziele
Ländliche Gebiete werden oft durch die Herausforderungen beschrieben, mit denen sie konfrontiert sind: Entvölkerung, demografischer Wandel, niedriges Einkommensniveau, eingeschränkter Zugang zu Dienstleistungen, geringe Konnektivität, Unzufriedenheit, die durch das Gefühl, übersehen zu werden, und eingeschränkte Resilienz. Allerdings können ländliche Gebiete Orte der Möglichkeiten sein. Sie sind zum Beispiel ein Schlüssel für die Produktion grüner Energie und für Ökosystemdienstleistungen; sie haben das Potenzial, die Bio- und Kreislaufwirtschaft zu entwickeln; sie sind auch ein integraler Bestandteil des ökologischen und digitalen Wandels; Sie können auch Orte sein, die reich an kulturellem Erbe sind und das Potenzial haben, kulturelle Initiativen zu entwickeln.
Insgesamt gibt es steigende Anforderungen von der Gesellschaft, die den ländlichen Raum unter Druck setzen, und die Covid-19-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, wichtige Dienstleistungen, z. B. die Agrar-Nahrungsmittelproduktion, die ein wichtiger Teil der ländlichen Wirtschaft ist, aktiv zu halten.
Um besser auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des ländlichen Raums zu reagieren und die negativen Trends, die sich auf das Wohlergehen der ländlichen Gemeinschaften auswirken, rückgängig zu machen, ist es wichtig, besser zu verstehen, wie das ländliche Leben von Stadt- und Landbewohnern wahrgenommen wird, und eine neue Erzählung zu erstellen, basierend auf Fakten, die die Möglichkeiten dieser Orte aufzeigen.
Geförderte Projekte sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Soziologie, Verhaltensforschung, Sozialpsychologie, Sozialwissenschaften, Geschichte, Geographie, Kultur, Geschlecht, wirtschaftliche Studien zur gesellschaftlichen Wahrnehmung ländlicher Räume und ländlicher Lebensstile durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gesellschaftliche Wahrnehmung der Landwirtschaft an verschiedenen Orten in Europa;
- Verbesserung des Verständnisses der treibenden Kräfte für die Attraktivität des Lebens auf dem Land und in der Landwirtschaft und der entsprechenden Kritiken und Vorurteile, einschließlich der sozialen Zusammensetzung der Flüsse (z. B. Alter, Geschlecht, Nationalität, wirtschaftlicher Status usw.), einer geografischen Ausgangs und Zielzonen, Unterscheidung zwischen Wahrnehmungen und Fakten, sowohl von der ländlichen als auch von der städtischen Bevölkerung (einschließlich der Wahrnehmung verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren und Praktiken),
- Analyse, wie diese Treiber von COVID 19 betroffen sind und sich kurz- bis langfristig entwickeln werden (2050) (z. B. Wirtschafts- und Handelsentwicklung, neue Arbeitsweisen, multi-lokales Leben und Zweitwohnungen, Null Umweltverschmutzung, Gesundheitsrisiken usw.);
- Analyse von sozialen Beziehungen und möglichen Konflikten zwischen neuen Bevölkerungen und Bewohnern, die mögliche Zersetzung sozialer Segregation oder sozialer Vermischung;
- Identifikation der politischen und finanziellen Folgen für die lokalen Jurisdiktionen sowohl der Neuankömmlinge als auch der Entvölkerung, beispielsweise in Bezug auf die Dimensionierung öffentlicher Infrastrukturen (z. B. Wasseraufbereitung, Abfallwirtschaft), Immobilienmarkt und Wohnungsbau, öffentliche Dienstleistungen usw.
- Analyse von Initiativen, die darauf abzielen, die Wahrnehmung von Stadt- und Landbewohner*innen auf das Leben auf dem Land und in der Landwirtschaft zu verändern und neue Initiativen (z. B. zur Attraktivität des ländlichen Raums für junge Menschen auch über die Landwirtschaft hinaus) in verschiedenen Orten in Europa zu leiten;
- Entwicklung adäquater Strategien zur Abwehr von Bedrohungen und Ergreifen von Chancen mit Weitsicht (z.B. Szenarien, aufbauend auf Trendanalysen und Störfaktoren, schwache Signale)
- Beitrag zu einem positiven Narrativ des Lebens auf dem Land und in der Landwirtschaft auf der Grundlage von Fakten aufzubauen.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) Disziplinen (z. B. Soziologie, Geschichte, Humangeographie Verhaltenswissenschaften, Gender Studies, etc.) umfassen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Verbesserung des Verständnisses der politischen Entscheidungsträger*innen auf verschiedenen Ebenen (auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene) über die Verhaltenstreiber der Lebensstilwahl der Menschen und die Wahrnehmung der Landbewohner*innen und Stadtbewohner*innen in Folge von COVID 19;
- Verbesserung des Verständnisses der politischen Entscheidungsträger*innenauf verschiedenen Ebenen (auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene) der Verhaltens- und Strukturtreiber der Lebensstilwahl der Menschen und der Wahrnehmung des ländlichen Lebens nach COVID 19 und derTrends und Chancen für den ländlichen Raum;
- Verbesserte politische Reaktion auf die Herausforderungen und den Bedarf im ländlichen Raum angesichts der Auswirkungen von COVID 19;
- Verbesserte Erzählung des ländlichen und landwirtschaftlichen Lebens.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6(1277kB)
Kontakt
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