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Call-Eckdaten
Beteiligung und Stärkung der arktischen Küsten-, lokalen und indigenen Gemeinschaften an Umweltentscheidungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-COMMUNITIES-01-3
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten zur nachhaltigen und integrativen Entwicklung der arktischen Küsten-, lokalen und indigenen Gemeinschaften beitragen und die Umsetzung des Europäischen Grünen Deals und der EU-Politik für eine friedliche, nachhaltige und wohlhabende Arktis unterstützen Einbeziehung eines besseren Verständnisses der ökologischen, sozioökonomischen, kulturellen und demografischen Treiber des Wandels in der Arktis.
Call-Ziele
Die Bewältigung der anhaltenden ökologischen und gesellschaftlichen Veränderungen in der Arktis erfordert, dass alle relevanten Kenntnisse, sowohl indigenes/traditionelles als auch wissenschaftliches Wissen, mobilisiert werden, um auf die Herausforderungen dieser Veränderungen zu reagieren und sie zu steuern und Gemeinden, die in die Lage versetzt werden, an Umweltentscheidungen teilzunehmen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu einer nachhaltigen und integrativen Entwicklung beitragen und ein besseres Verständnis der ökologischen, sozioökonomischen, kulturellen und demografischen Treiber des Wandels beinhalten. Sie werden die Beteiligung indigener und lokaler Gemeinschaften an der Steuerung ihrer Lebensgrundlagen und Umweltentscheidungen untersuchen. Die Vorschläge sollten untersuchen, wie verschiedene Arten des Wissens, der Weltanschauungen und Perspektiven in einen Dialog gebracht werden können, um das Verständnis zu verbessern und besser auf die Auswirkungen von Klima, Umwelt und verwandten sozialenwirtschaftliche Veränderungen der Lebensgrundlagen der arktischen Bevölkerung und der Umwelt. Darüber hinaus, wie Küsten-, lokale und indigene Gemeinschaften durch partizipative Forschungsprozesse befähigt werden könnten, sich in Umweltentscheidungen einzubringen. Die Vorschläge sollten Möglichkeiten für Partnerschaften und die Koproduktion von Wissen auf der Grundlage indigener und wissenschaftlicher Wissenswege aufzeigen.
Mehrere potenzielle Küstensektoren können angesprochen werden, der Vorschlag wird jedoch die Einbeziehung von Meeresschutz-, Ernährungs-, Klima- und Resilienzstrategien sicherstellen, aber auch andere Aktivitäten wie Freizeitaktivitäten und Öko-Entwicklung eines sozial verträglichen Tourismus in Küstengebieten.
Die Projekte sollten die Vertretung mehrerer Forschungsdisziplinen umfassen, darunter Umwelt, Meer, Soziales, Kultur, Gesundheit und Design.
Es sollten verschiedene Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zum sozialen Lernen sowie innovative Governance-Mechanismen auf verschiedenen Ebenen und ihre potenziellen Auswirkungen auf die soziale Innovation berücksichtigt werden.
Dieses Thema soll den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten. Die Vorschläge sollten einen verantwortungsvollen und solidarischen Ansatz verfolgen, bei dem lokale und indigene Gemeinschaften der Arktis als Forschungspartner*innen angesehen werden, wobei partizipative Methoden und Bottom-up-Co-Creation verwendet werden. Die Teilnahme indigener arktischer Partner*innen am Projekt wird gefördert, um von Anfang an an der gemeinsamen Entwicklung des Forschungsvorschlags beteiligt zu sein. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden während des Projekts würde dazu beitragen, die Umsetzung der Projektergebnisse zu erhöhen und die weitere Aufnahme zu unterstützen.
Die Projekte sollten auf vorhandenem Wissen aufbauen und Ergebnisse aus verschiedenen Quellen integrieren, einschließlich anderer EU-, internationaler oder nationaler Projekte. Einige Kooperationsaktivitäten mit Projekten, die im Rahmen der Destination 'Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen' finanziert werden, und Themen des European Green Deal Call könnten ebenso einbezogen werden wie relevante Projekte aus anderen EU-Programmen, zum Beispiel die Horizon Europe Missions Ocean, Meere und Gewässer und Anpassung an den Klimawandel.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, wobei eine starke Verknüpfung mit den laufenden Aktivitäten im Rahmen der Allulantic Ocean Research and Innovation Alliance besteht und die Teilnahme von Ländern, die an den Minister*innentreffen der Arktis-Wissenschaft teilnehmen, gefördert wird.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten der arktischen Küste, der lokalen und indigenen Bevölkerung in die Lage versetzt werden, durch Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Bildung auf Veränderungen hinzuwirken, was zu positiven langfristigen Aussichten für alle, einschließlich Frauen, junge Menschen und gefährdete Gruppen, führt.
Die Forschung sollte traditionelles Umweltwissen (TEK) der arktischen Küsten-, lokalen und indigenen Völker erforschen und dokumentieren und so dazu beitragen, die kulturelle Identität der Arktis zu schützen und zu bewerten; Interaktionen zwischen lokalen und indigenen Wissensträger*innen und Wissenschaftler*innen zu erforschen und innovative Wege zu entwickeln, um dieses Wissen für die Anpassung an den Klimawandel, die Wiederherstellung von Ökosystemen und sozioökonomische Ziele zu mobilisieren.
Die Projektergebnisse sollen zu folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Besseres Verständnis dafür, wie verschiedene Arten von Wissen, einschließlich des traditionellen Umweltwissens (TEK), mobilisiert werden; wie Wissenschaftler*innen und lokale und indigene Wissensträger*innen in diesem Zusammenhang zusammenarbeiten und miteinander sprechen;
- Befähigung der arktischen Küste, der lokalen und indigenen Bevölkerung und der Sektoren, durch partizipative Methoden (z. B. ein Multi-Akteurs-Ansatz) Innovationen für den ökologischen Wandel voranzutreiben und sich als Teil davon zu fühlen; Beteiligung an der Entscheidungsfindung über ihre Umwelt und Lebensgrundlagen;
- Erkunden Sie mit verschiedenen Stakeholdern und empfehlen Sie Wege, um traditionelles, lokales und wissenschaftliches Wissen in die kollektiven Bemühungen zur Lösung von Problemen einzubringen, einschließlich (wählen Sie mindestens 2 aus den folgenden Punkten):
- Anpassung an den Klimawandel, Wiederherstellung von Ökosystemen und Umweltschutz;
- Sozioökonomische Veränderungen in der Arktis, die von lokaler Ebene (Subsistenzwirtschaften, lokale Lebensgrundlagen) über Kreislaufwirtschaft, Fischerei, internationalen Handel, Schifffahrtsrouten, Tourismus und die sozioökonomischen Auswirkungen des Klimawandels reichen;
- Gesundheit und Wohlbefinden mit einem One Health-Ansatz;
- Gender-Aspekte im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und zukünftigen Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf Klima- und Umweltfragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten folgende zusätzliche Förderkriterien: Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6(1277kB)
Kontakt
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