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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufzeigen des Potenzials von naturbasierten Lösungen und dem Neuen Europäischen Bauhaus, um zu nachhaltigen, integrativen und widerstandsfähigen Lebensräumen und Gemeinschaften beizutragen

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen

Call Nummer

HORIZON-CL6-2024-BIODIV-02-2-two-stage

Termine

Öffnung
17.10.2023

Deadline
22.02.2024 17:00

Förderquote

70% (NPO:100%)

Budget des Calls

€ 10.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das übergeordnete Ziel dieses Themas und der damit verbundenen F&I-Aktivitäten ist es, die Kernwerte des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) - Nachhaltigkeit, Integration und Ästhetik - in naturbasierten Lösungen (NBS) zu nutzen, um einen umfassenderen Wandel hin zu einer nachhaltigeren, integrativeren und widerstandsfähigeren Gesellschaft zu ermöglichen.

Call-Ziele

NBS können ein integraler Bestandteil unserer Lebensräume sein, die zu unserem Wohlbefinden beitragen, das Miteinander fördern und eine Verbindung zu unserem kulturellen Erbe herstellen. Es gibt immer mehr Belege dafür, dass NBS einen wertvollen Beitrag zur Veränderung des Verhaltens in Richtung Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig mit vielfältigen Vorteilen dazu beitragen, dass Gemeinschaften verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen bewältigen können - von der Regulierung des Mikroklimas bis hin zum Klimawandel, der Wasserwirtschaft, der Schaffung von grünen Arbeitsplätzen, touristischen Möglichkeiten, Stadterneuerung, Gesundheit und Wohlbefinden.

Die NEB zielt darauf ab, den Europäischen Green Deal zu einer positiven und greifbaren Erfahrung für die Bürger*innen zu machen und ihn mit unserem täglichen Leben und unseren Lebensräumen zu verbinden. Es ist eine Brücke zwischen der Welt der Wissenschaft und Technologie, der Kunst und der Kultur, und es geht darum, unsere grünen und digitalen Herausforderungen zu nutzen, um unser Leben und unsere Gesellschaft zu verändern. Durch die Integration der Werte Nachhaltigkeit, Integration und Ästhetik/Erlebnisqualität unterstützt das NEB die Entwicklung ganzheitlicher Lösungen für globale Herausforderungen durch einen ortsbezogenen, partizipativen und transdisziplinären Ansatz.

Die systemische Integration sozialer, kultureller, digitaler und naturbasierter Innovationen in die Gestaltung, Entwicklung und Verwaltung des öffentlichen Raums birgt ein enormes Potenzial, diese Räume in vielfältige, zugängliche, sichere, integrative und hochwertige Bereiche zu verwandeln, die das Wohlbefinden und die Gesundheit steigern und eine faire und gerechte Verteilung der damit verbundenen Vorteile ermöglichen.

Es ist wichtig, das Potenzial der NBS im Hinblick auf die NEB-Initiative zu analysieren und zu konzipieren und zu demonstrieren, wie diese beiden Ansätze miteinander verbunden werden können, um Kompromisse zu vermeiden und Synergien und Komplementaritäten durch lokale Demonstration zu verstärken. In dieser Hinsicht sollten sich die Vorschläge auf die erste Umwandlung der NEB (Orte) konzentrieren, während sie, wenn möglich, auch die beiden anderen Umwandlungen (Ökosystem der Innovation; Verbreitung neuer Bedeutungen) in den Prozess integrieren.

Die erfolgreichen Vorschläge sollten folgende Aspekte beinhalten:

  • Visionäre und integrierte Lösungen anbieten, die naturbasierte Innovation und soziale, kulturelle oder digitale Lösungen mit dem NEB-Ansatz kombinieren, um die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften und das Wohlergehen der Bürger*innen zu verbessern. Diese Lösungen sollten sich mit ökologischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren der Widerstandsfähigkeit und des Wohlbefindens befassen und Gemeinschaften dabei unterstützen, ihre Exposition gegenüber klimabedingten Risiken, Verschmutzung (einschließlich Lärm) und sozialen Spannungen zu verringern.
  • Aufzeigen, wie die Integration von NBS und NEB in Lösungen für innovatives Flächennutzungsmanagement, Stadtgestaltung und -planung die Ökosystemleistungen verbessern, den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Räumen fördern, deren Qualität und Nutzung verbessern oder die nachhaltige Mobilität fördern könnte.
  • In Anbetracht des bestehenden NBS-Portfolios sollten die NBS weiter demonstriert werden, angereichert mit den neuen Elementen der NEB (z. B. Ästhetik, Erlebnisqualität) und unter Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaft, Ökodesign, Herkunft und Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien. Diese Lösungen sollten in innovativen Konfigurationen angewandt werden, z. B. in Schutzgebieten, Ökotourismusgebieten, Verkehrsinfrastrukturen, Bildungs- und Kulturgebäuden usw., und insbesondere zur Stadterneuerung, zu touristischen Möglichkeiten, zur Schaffung grüner Arbeitsplätze, zur sozialen Eingliederung oder zu Gesundheit und Wohlbefinden beitragen.
  • In Anbetracht der Tatsache, dass NBS von Natur aus immer die biologische Vielfalt fördern sollten, sollten die Verbindungen und möglichen Kompromisse (und Vorschläge zu deren Überwindung) zwischen den Biodiversitätszielen in NBS und den NEB untersucht werden, auch in Bezug auf Funktionalität und Ästhetik/Qualität der Erfahrung.
  • Vorschlag von Lösungen, die innovative Wege einschließen, um die NBS mit dem gebauten kulturellen Erbe (z. B. Kulturlandschaften) kompatibel zu machen, und Untersuchung der möglichen Rolle der NBS bei der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des gebauten kulturellen Erbes gegenüber Klimawandel und Naturkatastrophen.
  • Vorschlag und Erprobung von Leitlinien und innovativen Instrumenten für die Umsetzung, Instandhaltung, Überwachung und Bewertung von NBS unter Einbeziehung des NEB-Ansatzes (z. B. Behandlung von Fragen der Gestaltung/Ergonomie oder der Erlebnisqualität) sowie der erforderlichen Geschäfts- und Governance-Modelle für ihre Umsetzung und Ausweitung (z. B. lokale Anreize für NBS in öffentlichen und privaten Räumen; Erkundung verschiedener Formen des Engagements, der Einbindung und des Stewardships usw.).
  • Aufbauend auf dem Ansatz der NEB, Entwicklung ortsbezogener NBS mit starker Einbindung der Bürger*innen (z. B. Jugend, ältere Menschen, gefährdete Gemeinschaften) durch soziale Innovation und die notwendigen Instrumente für die Bürger*innenbeteiligung und die Mitgestaltung von Lösungen.
  • Einbeziehung von Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung und Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften, der Industrie, Bildungseinrichtungen, Forschungszentren, Berufsverbänden oder Museen und anderen Kultureinrichtungen zur Unterstützung von herausfordernden und erfahrungsbasierten NBS mit realen NEB-Anwendungen, zur Förderung der öffentlichen Debatte und einer Verhaltensänderung.
  • Durch nachhaltige transdisziplinäre Zusammenarbeit Praxisgemeinschaften einbinden, die nur sehr selten zusammenarbeiten (z. B. Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Designer*innen, Künstler*innen, Ökolog*innen, Raumplaner*innen, Psycholog*innen, Wirtschaftswissenschaftler*innen oder Ingenieur*innen), um erkenntnistheoretische Lücken zu schließen und gleichzeitig zum Aufbrechen von Silos in lokalen/regionalen Verwaltungen beizutragen.
  • Erforschung der Rolle der NBS und der NEB beim transformativen Wandel, um ganzheitliche Lösungen für globale Herausforderungen (Klima, Biodiversität, Wasser, Wirtschaft, Demografie usw.) zu finden, auch durch transformative und zeitgenössische Kunst.

Die Vorschläge sollten auf alle oben genannten Punkte eingehen.

Um eine breitere Wirkung zu erzielen, sollten die Vorschläge eine Vielfalt von Demonstrationskontexten (z. B. städtische, ländliche, geschützte Gebiete) und eine geografische Repräsentation sowie die Einbeziehung einer Vielfalt von Akteuren für die lokale Demonstration gewährleisten: lokale und/oder regionale Behörden, Unternehmen, Hochschulen und die Zivilgesellschaft.

Abgesehen von der entscheidenden Rolle der Ökowissenschaften erfordert dieses Thema den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Die Einbeziehung von Disziplinen wie Psychologie, Verhaltenswissenschaften, Wirtschaft, Geografie, Anthropologie, Soziologie, Architektur, Kunst, Kulturerbe oder Designstudien wird als wesentlich für die Verbreitung neuer Bedeutungen, die Verbesserung des sozialen Lernens und die Förderung der Rolle sozialer und kultureller Innovation bei der Umgestaltung öffentlicher Räume angesehen, mit besonderem Augenmerk auf Einbeziehung, Erlebnisqualität und kultureller Wahrnehmung der Natur.

Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert.

Aufgrund der beträchtlichen Investitionen, die für die Umsetzung der NBS erforderlich sein könnten, sollten zusätzliche oder Folgefinanzierungen (privat oder öffentlich) angestrebt werden, u. a. aus einschlägigen regionalen/nationalen Programmen im Rahmen des Konjunktur- und Resilienzfonds, den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) oder anderen einschlägigen Fonds.

Die Projekte sollten eine Bündelung der Aktivitäten mit den Projekten desselben Themas und mit dem Horizont-2020-NBS-Projektportfolio und den entsprechenden Task Forces vorsehen und insbesondere mit den Horizont-Europa-Projekten koordiniert werden, die aus HORIZON-CL6-2022-COMMUNITIES-01-05: Bewertung der sozio-politischen Aspekte von naturbasierten Lösungen für integrativere und widerstandsfähigere Gemeinschaften; HORIZON-CL6-2022-COMMUNITIES-02-02-zwei-Stufen: Entwicklung einer naturbasierten Therapie für Gesundheit und Wohlbefinden; HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03: Netzwerk für die Natur: Multistakeholder-Dialogplattform zur Förderung naturbasierter Lösungen; und HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-8: Bekämpfung des Rückgangs der biologischen Vielfalt und Förderung naturbasierter Lösungen in der Hochschulbildung. Auch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt (Biodiversa+) sollte geprüft werden. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen vorsehen sowie gemeinsame Aktivitäten und gemeinsame Ergebnisse vorsehen.

Die Vorschläge sollten auf den bestehenden Ergebnissen des NBS-Projektportfolios von Horizont 2020 und Horizont Europa sowie auf anderen im Rahmen von Horizont Europa finanzierten NEB-Projekten aufbauen und sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Aktivitäten komplementär sind. Komplementarität sollte auch mit den Horizon Europe Missionen angestrebt werden, insbesondere mit den Missionen "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030", "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" und "Anpassung an den Klimawandel".

Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur NEB-Initiative beitragen, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative interagieren, indem sie Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.

Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über das Oppla-Portal (das EU-Repository für naturbasierte Lösungen) zugänglich sind.

Im Zusammenhang mit diesem Thema sind die geografischen Gebiete der Europäischen Union und der assoziierten Länder die Regionen der NUTS-Ebene 1 der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Länder, für die sie definiert sind. Im Falle von assoziierten Ländern ohne NUTS-Klassifikation ist das Land als Ganzes als ein geografisches Gebiet zu betrachten:

  • - Liste der assoziierten Länder, die nicht durch die NUTS-Ebene 1 definiert sind: Armenien; Bosnien und Herzegowina; Färöer Inseln; Georgien; Kosovo; Israel; Moldawien; Tunesien; Ukraine.
  • - Liste der nicht durch die NUTS-Ebene 1 definierten Länder, mit denen Assoziierungsverhandlungen geführt werden oder deren Assoziierung unmittelbar bevorsteht: Marokko.

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Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals und der EU-Klimaanpassungsstrategie sowie den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 werden die erfolgreichen Vorschläge die Entwicklung naturbasierter Lösungen (NBS) unterstützen, die zur Widerstandsfähigkeit und zur nachhaltigen, ausgewogenen und integrativen Entwicklung von städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten beitragen.

Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:

  • Eine transdisziplinäre Integration von NBS und NEB wird in verschiedenen Kontexten demonstriert, die zu dem transformativen Wandel beiträgt, der zur Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise erforderlich ist, und die sich auf Inklusivität und die Pluralität von Werten, Wissen, kultureller Vielfalt und kulturellem Erbe stützt.
  • Qualitativ hochwertige, multifunktionale, gemeinsam geschaffene öffentliche Räume, die durch die Kombination von NBS und NEB mit digitalen, sozialen und kulturellen Innovationen die Nachhaltigkeit, die Widerstandsfähigkeit und das Wohlbefinden von Gemeinschaften verbessern.
  • Besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen NBS und NEB und der Frage, wie diese beiden Ansätze besser miteinander vereinbar und in Orte und Gebäude, Landschaften, Industriesysteme, Politiken und Gemeinschaften integriert werden können.
  • Gemeinschaften profitieren von der Umsetzung einer neuen gesellschaftlichen Vision, die Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit, Gesundheit, Wohlbefinden und Integration umfasst und auf der Demonstration der Kombination von NEB und NBS beruht.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das Demonstrationstätigkeiten in verschiedenen geografischen Gebieten der Europäischen Union und der assoziierten Länder abdeckt, werden Zuschüsse zunächst dem Antrag gewährt, der nach dem in den allgemeinen Anhängen D und F von Horizont Europa beschriebenen Standardverfahren den höchsten Rang einnimmt, gefolgt von anderen Anträgen, die unter den Anträgen, die die komplementärste geografische Abdeckung gewährleisten, den höchsten Rang einnehmen, vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte. Bei der Bewertung der geografischen Abdeckung wird der Standort der Demonstrationsaktivitäten des Antrags berücksichtigt, nicht der Standort der Teilnehmer/Begünstigten des Antrags.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.

Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.

Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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