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Call-Eckdaten
Förderung bestäuberfreundlicher landwirtschaftlicher Systeme
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-6
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der Farm-to-Fork-Strategie, der EU-Klimapolitik im Rahmen des Europäischen Grünen Deals, werden erfolgreiche Vorschläge eine bestäubungsfreundliche Landwirtschaft fördern, zum Übergang zu nachhaltigeren Praktiken in der Landwirtschaft beitragen, und unterstützen die Artenvielfalt in Agrarökosystemen.
Call-Ziele
Die Produktion vieler Nutzpflanzen hängt von Bestäubern ab. Verschiedene Arten von Maßnahmen sind erforderlich, um die Ursachen für den Rückgang der Bestäuber zu bekämpfen, die Bestäubung von Kulturpflanzen zu verbessern und Bestäuber in der Landwirtschaft zu fördern. Viele Kulturen haben spezifische Merkmale, die identifiziert wurden, um die Interaktionen zwischen Pflanze und Bestäuber zu verbessern. Die Entwicklung von Pflanzensorten mit spezifischen Eigenschaften zur Gewinnung und Belohnung von Bestäubern ist eine attraktive Strategie, um den Bedürfnissen der Landwirtschaft und der Bestäuber gerecht zu werden. Dies könnte auch die Ernteerträge, die Nährstoffressourcen für Bestäuber verbessern und eine bestäuberfreundliche Landwirtschaft fördern.
Die Bestäubungsaktivitäten werden auch durch Vielfalt (Genotyp), Umwelt und Managementpraktiken (GxExM) beeinflusst. Die bestäuberspezifische Planung muss das zeitliche und räumliche Erntemanagement und andere Managementstrategien (z. B. Zusammensetzung und Struktur der Feldränder) berücksichtigen, um die Bestäubungsdienste zu verbessern.
Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Verbesserung des Verständnisses der Beziehung zwischen Anbausystem und Bestäuber in Kombination mit der Interaktion zwischen Kultur, Umwelt und Management (GxExM);
- Identifizierung von Pflanzenmerkmalen, die die Interaktionen zwischen Pflanze und Bestäuber verbessern, Züchtungsaktivitäten betreiben und zur Entwicklung bestäuberfreundlicher Sorten beitragen;
- Identifizierung, Erprobung und Demonstration von Bewirtschaftungssystemen, die die zeitliche und räumliche Diversifizierung von Kulturen sowie Landschaftsmerkmale berücksichtigen, um den Bestäuberbedürfnissen gerecht zu werden;
- Förderung und Erleichterung der Aufnahme von Bestäuberpraktiken;
- Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, der Aus- und Weiterbildung, die es Landwirt*innen/Erzeuger*innen ermöglicht, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken anzuwenden;
- Entwicklung von Strategien zur Wertschöpfung bestäuberfreundlicher Ansätze entlang der Wertschöpfungskette.
Die Vorschläge sollten auf den Ergebnissen einschlägiger Projekte aufbauen, die im Rahmen von Horizont 2020 gefördert werden, und die Zusammenarbeit mit Projekten sicherstellen, die im Rahmen der folgenden Aufforderung im Horizon Europe-Arbeitsprogramm 2021-2022 gefördert werden: HORIZONT-CL6-2022-BIODIV-02-01-two-stage: Erhaltung und Wiederherstellung von Bestäubern und Bestäubungsleistungen in europäischen Agrarlandschaften.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Forschenden, dem Zuchtsektor, Landwirt*innen, landwirtschaftlichen Berater*innen und anderen relevanten Stakeholdern gewährleisten. Das Thema ist offen für alle Arten von Anbausystemen (z.B. Ackerbau, Gartenbau, Obstbäume) in verschiedenen geografischen und pedo-klimatischen Bedingungen. Das Ergebnis der Aktivitäten sollte sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Die Bewirtschaftungssysteme sind bestäuberfreundlicher und unterstützen die (Agro-)Biodiversität;
- Bestäubungsfreundliche Sorten, Fruchtfolgen und Kombinationen werden gefördert;
- Die Landwirt*innen sind sich der Bedeutung der bestäuberspezifischen Planung und der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Bestäubungsleistungen zur Verfügung stehen, stärker bewusst;
- Der Zuchtsektor ist angepasst, um Sorten zu entwickeln, die an die bestäuberfreundliche Landwirtschaft angepasst sind.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten folgende zusätzliche Förderkriterien: Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einführung in das Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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