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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Digital für die Natur

Call Nummer

HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-2

Termine

Öffnung
17.10.2023

Deadline
22.02.2024 17:00

Förderquote

70% (NPO:100%)

Budget des Calls

€ 16.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 8.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 werden die Ergebnisse der Projekte zu folgenden Auswirkungen des Ziels "Biodiversität und Ökosystemleistungen" beitragen: "Schutzgebiete planen, verwalten und erweitern und den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen auf der Grundlage aktueller Kenntnisse und Lösungen verbessern"; "um die Treiber des Biodiversitätsrückgangs und "Mainstream-Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen, einschließlich der Entwicklung von naturbasierten Lösungen" zu verstehen und anzugehen.

Call-Ziele

Wie in einem aktuellen Paper von Nature Communications zitiert, wird die wachsende Menge der gesammelten Umweltdaten nicht optimal genutzt: "Es gibt eine Diskrepanz zwischen dem ständig wachsenden Volumen an Rohdaten (Videos, Bilder, Audioaufnahmen), die für ökologische Studien erworben wurden, und unserer Fähigkeit, diese Daten aus verschiedenen Quellen zu verarbeiten und zu analysieren, um schnell und in großem Maßstab schlüssige ökologische Erkenntnisse zu gewinnen". In der Europäischen Union gibt es bereits eine Reihe von Sachverständigengruppen, die Arten und Lebensräume überwachen, auch im Hinblick auf die Berichterstattung im Rahmen der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien. Die generierten Datensätze sind jedoch nicht ausreichend zugänglich (zu viele kleine, isolierte Praxisgemeinschaften, verschiedene Server, verschiedene Datenzugriffsmethoden, verschiedene Formate, selten über Web-Services zugänglich) und zu oft außerhalb ihres ursprünglichen Expert*innenkreises nicht bekannt oder beworben: Der Zugang zu den Ergebnissen (konsolidierte Daten, Statistiken, Karten) dieser Feldstudien sollte sich hinter einzelnen Einstiegspunkten deutlich konzentrieren. Auch der Zugang zu modernen Technologien (z. B. Bilderkennung, Tonanalyse, Hochdurchsatz-DNA-basierte Techniken, Einsatz von KI, Raumnutzung usw.) stellt für jede Expert*innengruppe über ihre Umweltkompetenz hinaus zu oft einen wichtigen Aufwand dar. Infolgedessen bleiben die technologischen Entwicklungen für jede Gruppe ein wichtiger Aufwand, während die Lösungen besser als Dienstleistung (konfiguriert auf die Bedürfnisse jeder Gruppe) bereitgestellt und miteinander verbunden werden sollten. Der natürliche Bereich ist sehr groß und manchmal schwer zugänglich, die vorhandenen Datenbanken sind immer noch nicht dicht genug, was die räumliche und zeitliche Abdeckung betrifft: Viele Arten und Lebensräume sind unzureichend abgedeckt (und manchmal überhaupt nicht überwacht)was zu Informationslücken führt. Auch erlauben seltene Probenahmen nicht, Nicht-Präsenz von einem Mangel an/ unzureichenden/ unzureichenden Feldbesuch zu unterscheiden. Ein massiver Einsatz von automatisierten und potenziell mobilen Sensortechnologien (wie, aber nicht beschränkt auf, Bilder, Video, Sounds/ Ultra-Sounds Aufzeichnung, spektrale Signaturen, Strukturbeschreibung durch Lidar, Umwelt-DNA-Probenahme, etc.) die Verwendung von Fernerkundungstechnologien (z. B. auf große Flächen, Überwachung der Umgebungsbedingungen) und in Verbindung mit Verarbeitungsalgorithmen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Deep Learning und KI-Verarbeitungsalgorithmen) ist daher erforderlich. Das Ziel dieses Themas ist es, den Zugang zu Daten zu erleichtern, die Verwendung von automatisierten/Roboter/Raum-Datenerfassungssystemen für die Datenerfassung zu fördern, Gemeinschaftsansätze für den Austausch von Daten und bewährte Praktiken (insbesondere für die Datenverarbeitung) zu fördern.

Die Vorschläge sollten sich wie folgt an Bereich A oder Bereich B richten. Der Bereich sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden.

  • Bereich A: ein Projekt, das sich auf die Datenerfassung durch Hochdurchsatzmethoden konzentriert (wie in der Einführung beschrieben, z. B. Umwelt-DNA, Ton/Bild-Analyse, Lidar, Spektrometrie, Verwendung mobiler Plattformen, Fernerkundung usw.), Analyse- und Interoperabilitätslösungen, mit dem Ziel, die Informationen in einem einzigen Zugangspunkt zu konzentrieren und die technische Hürde für den Biologen und die Manager von Naturstätten zu verringern, indem die besten Lösungen in gebrauchsfertiger Form angeboten werden;
  • Bereich B: ein Projekt, das sich auf neue Roboterlösungen, einschließlich mobiler, konzentriert, um die Effizienz von Biodiversitätslösungen zu verbessern und die Leistung der Feldkampagne mit dichteren Informationen über Arten und Lebensräume zu verbessern.

Bereich A: Datenerhebung, Analyse und Interoperabilitätslösungen

Es wird erwartet, dass der erfolgreiche Vorschlag den Bedarf an IT-Lösungen erfüllt, die Informationsdichte in Bezug auf Arten und Lebensräume, die Abdeckung des Gebiets, die Aktualität und Genauigkeit erhöht.

Dadurch sollten wesentlich dichtere Datensammlungen über ein gemeinsames Datenportal zur Verfügung stehen. Der erfolgreiche Vorschlag sollte zeigen, dass es möglich ist, verschiedene Informationsquellen zu kombinieren, um beispielsweise den Erhaltungszustand von Lebensräumen oder Arten zu bewerten. In dieser Hinsicht könnten mehrere Ansätze getestet werden, von Datenkombinationen, die durch Expert*innenregeln definiert wurden, und Datenspeicherformaten bis hin zu maschinellem Lernen oder Data-Mining-Technologien. Solche digitalen Lösungen könnten die Definition von Erhaltungsmaßnahmen und Bewirtschaftungsplänen sowie die Überwachung und Prognose (durch Modellaufnahmen vor Ort) ihrer Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene unterstützen. Darüber hinaus könnten die Ergebnisse von den Mitgliedstaaten für ihre formellen Überwachungs- und Berichtspflichten oder zur Überprüfung und Verbesserung der Leistung von naturbasierten Lösungen verwendet werden.

Der erfolgreiche Vorschlag sollte folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Sicherstellung der Interoperabilität der verfügbaren Daten, Ermöglichung von EU-Informationssystemen durch Entwicklung von Lösungen zur Verbindung und Gewinnung von Daten aus bereits vorhandenen Datenbanken. Dies garantiert die Informationsfusion und unterstützt die Nutzung der Daten durch Dritte.
  • Entwicklung kostengünstiger und benutzerfreundlicher Tools und Software zur Erfassung und Analyse verschiedener vorhandener Datenquellen und -formate (In-vivo-Daten, Fotos, Tonaufnahmen, Lidar, Spektrometrie, eDNA, Satellitenbilder usw.), um eine kostengünstige Datenanalyse zu ermöglichen, vorhandene Datenbanken abbilden und verknüpfen und Algorithmen zur besseren Analyse bereitstellen.
  • Entwicklung von Lösungen für Datenhosting und Datenverarbeitung, um Informationen über Populationen (wie Diversität, Anzahl, Trends), Lebensräume (wie Identifizierung, Abdeckung und zeitliche Änderung der Fläche), Bewertung des Erhaltungsstatus und -trends zu extrahieren, Informationen über die Gesundheitszustände von Arten und Lebensräumen, Degradationen und Zerstörungen (natürlich oder menschengetrieben). Die Anhäufung von Informationen sollte eine synoptische Analyse von Arten und Lebensräumen ermöglichen und es ermöglichen, Brennpunkte von Problemen und Trends zu erkennen. Innovative Lösungen wie Data Mining, Fernerkundung und KI-Ansätze müssen in Betracht gezogen werden.
  • Entwicklung einer Lösung zur Aufnahme, Verarbeitung, Analyse und Suche verfügbarer Daten in Bezug auf geschützte Lebensräume und Arten (einschließlich Informationen zum Management geschützter Standorte, deren Schutzziele und -maßnahmen und Wiederherstellungsmaßnahmen).
  • Analyse und Definition von Infrastrukturlösungen, die es Biolog*innen und Manager*innen von natürlichen Standorten ermöglichen, schnell einen dedizierten Arbeitsrahmen zu schaffen, der mit allen Lösungen zum Sammeln, Verarbeiten und Teilen von Daten ausgestattet ist. Bei diesem Ansatz sollte der zukünftige europäische Green-Deal-Datenraum als mögliche gemeinsame Lösung oder Teil der Lösung betrachtet werden.
  • Entwicklung von Tutorials für Praktizierende, basierend auf Wissenschaft und Branchenkenntnissen, wie sie vorhandene Datenbanken und Data Harvesting-, Datenanalyse- und Data Sharing-Lösungen am besten nutzen können. Die Tutorials sollen den Anwender*innen helfen, ihre Arbeitsumgebung schnell einzurichten und zu nutzen.
  • Einfache Lösungen zur Nutzung von Robotersensoren und Internet der Dinge (IoT) vorschlagen: automatisierte Sensoren, automatisierter Probenehmer, einschließlich mobiler Sensoren (terrestrisch, aus der Luft und unter Wasser) und Tierkennzeichnungslösungen, Datenaustausch über drahtlose Kommunikationssysteme, um eine systematische Datenerhebung zu unterstützen. Ein solcher Ansatz soll helfen, das Bekannte/Unbekannte besser abzubilden und die Dichte der gesammelten Daten räumlich und zeitlich signifikant zu erhöhen.
  • Analyse von Bedingungen, unter denen Daten, Rohdaten aus Stichproben, Daten aus bestehenden Datenbanken und Daten aus der Verarbeitung geteilt werden können. Es sollte ein klarer Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Daten festgelegt werden, der besonderen Bedürfnissen Rechnung trägt, in der Praxis einfach zu bedienen ist, Richtlinien für offene Daten unterstützt und die breiteste Nutzung ermöglicht und gleichzeitig die größte Gemeinschaft dazu ermutigt, einen Beitrag zu leisten. Besonderes Augenmerk wird auf gefährdete Arten und sensible Arten (im Sinne der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie) gelegt, für die die gemeinsamen Daten kontrolliert werden müssen, und Methoden zur effektiven Erkennung invasiver Arten durch Durchsuchung mit hohem Durchsatz gefördert werden.
  • Befähigung der EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Länder und Beitrittsländer, kohärente Erhaltungsziele festzulegen, Bewirtschaftungspläne zu erstellen, gemeinsame Lebensraumtypen und Arten zu verwalten, ähnliche Konflikte und sozioökonomische Dimensionen zu bewältigen, Genehmigungsverfahren, Raumplanung mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie und ihres Natura-2000-Netzes.
  • Vollständige Nutzung und Ergänzung der laufenden Arbeiten zur Einrichtung der European Open Science Cloud und Interaktion mit relevanten Projekten zur Entwicklung von Metadatenstandards und Mehrwertwerkzeugen, um die Interoperabilität innerhalb und zwischen den Studienbereichen zu gewährleisten.
  • Beitrag zu einem Netz von FAIR-Daten und unterstützenden Diensten, die ein vernetztes disziplinäres Ökosystem ermöglichen, das es Stakeholdern ermöglicht, digitale Objekte zu teilen und nahtlos darauf aufzubauen.
  • Die Architektur für ein einheitliches EU-Web-GIS mit allen aus den Richtlinien gesammelten Daten sollte berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollte das vorgeschlagene System es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Lebensräume und Artenkarten, insbesondere die Habitatkarten, die zur Benennung ihrer Natura-2000-Gebiete verwendet werden, sowie nachfolgende Aktualisierungen zu teilen. Außerdem sollte die Plattform dabei helfen, Informationen zur Aktualisierung von Lebensräumen und Artenkarten zu sammeln, um eine gemeinsame Wissensdatenbank über Lebensräume und Arten und ihre Entwicklung in Bezug auf die Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien zu erhalten. Die Plattform sollte auch die Umsetzung von Best Practices für offene Daten auf europäischer Ebene und über Grenzen hinweg fördern.
  • Automatische Übersetzungsfunktionen sollten von der Plattform angeboten werden, um die EU-Mitgliedstaaten, assoziierte Länder und Beitrittsländer besser miteinander zu verbinden und sie bei der Umsetzung der Naturschutzvorschriften zu unterstützen (wie die Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die Verordnung über invasive gebietsfremde Arten oder die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie).

Die Vorschläge sollten die Möglichkeiten der zukünftigen "Green data spaces" (CNECT) berücksichtigen. Die DEP-CSAs zu den "vorbereitenden Maßnahmen für den europäischen Green Deal Data Space" (Erforschung von Cloud-to-Edge-Lösungen, -Plattformen und -Initiativen zur Datenspeicherung, -austausch und -analyse als bewährte Praktiken für die Einrichtung der Datenräume) werden für das 4. bis 2. Quartal 2024 erwartet und "Data Spaces Support Center" wird ab Ende 2023 mit der Lieferung von Architektur-Blueprints beginnen.

Die Vorschläge sollten die notwendigen Ressourcen für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorsehen. Die Vorschläge sollten mit anderen relevanten Horizon 2020- und Horizon Europe-Projekten und -Initiativen wie BiCIKL, EuropaBON, BioDT verknüpft und gegebenenfalls an bestehende europäische Dateninfrastrukturen für biologische Vielfalt einschließlich DiSSCo, eLTER und LifeWatch angeschlossen werden. Die Vorschläge sollten sich auch auf relevante Projekte im Rahmen von Horizon Europe-Themen beziehen, wie HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-01: Europäische Beteiligung an globalen Biodiversitätsgenomik-Bemühungen zur Identifizierung der gesamten Biodiversität auf der Erde." HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-02: Daten und Technologien für die Bestandsaufnahme, schnelle Identifizierung und Überwachung gefährdeter Wildtiere und anderer Artengruppen, HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-07: Ökosysteme und ihre Dienste für eine evidenzbasierte Politik und Entscheidungsfindung und HORIZON-MISS-072021-OCEAN-02: Schutz und Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und Biodiversität. Projekte, die Satellitendaten verwenden, sollten mit HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-14 verknüpft werden: Benutzerorientierte Lösungen, die auf Umweltbeobachtung aufbauen, um kritische Ökosysteme und den Verlust der biologischen Vielfalt und die Anfälligkeit in der Europäischen Union zu überwachen.

Die mögliche Beteiligung der GFS würde dazu beitragen, sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Methoden die Einhaltung der Umweltvorschriften unterstützen können, insbesondere durch die Nutzung raumbezogener Informationen.

Die Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft zur Biodiversität "Biodiversa +" sollte bei Bedarf untersucht werden.

Bereich B: Neue Robotersensoren für die Biodiversität

Um die Dichte der Arten- und Habitatbeobachtungen in der gesamten EU zu erhöhen, müssen neue Roboter und mögliche mobile Lösungen entwickelt werden.

Die vorgeschlagenen innovativen Lösungen sollen folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Sie sollen gebrauchsfähig, einfach einzusetzen und in natürlicher Umgebung zu betreiben sein
  • Denken Sie daran, dass automatisierte Lösungen und mobile Plattformen (Land, Luft, Wasser und unter Wasser) mit Sensoren (wie, aber nicht beschränkt auf, Bild, Ton, Lidar, Spektrometrie, eDNA usw.) mit Feldkampagnen im Hinterkopf, insbesondere in Bezug auf Autonomie, entworfen werden sollten (Energie, Autonomie der Bewegung und Probenahme Entscheidungen). Darüber hinaus sollten Verbesserungen bei der Kennzeichnung von Arten und bei Ortungs- oder Telemetriegeräten für Arten in Betracht gezogen werden.
  • Das Projekt sollte sich auf innovative Sensoren konzentrieren, die es ermöglichen, das Wissen über die biologische Vielfalt erheblich zu erweitern oder neue Informationen über den Arten- und Habitatschutzstatus zu liefern und die räumliche und zeitliche Abdeckung zu erhöhen und den Zugang zu Umgebungen zu erleichtern, die schwer zu beproben sind.
  • Schlagen Sie ein hohes Maß an Automatisierung der Datenerfassung und Kompatibilität mit dem in Projekt 1 beschriebenen System vor.
  • Das Projekt sollte mindestens einen innovativen Prototyp eines robotergestützten/automatisierten Sensors und einen innovativen Prototyp einer mobilen Lösung generieren, die im Vergleich zu den derzeit verfügbaren Lösungen verbesserte Leistungen zeigen.
  • Das Projekt sollte die Bedingungen und Kosten der Produktion des Robotersystems sowie die Bedingungen und Kosten seiner Verwendung und Wartung analysieren.

Das Projekt "Natural Intelligence for Robotic Monitoring of Habitat" könnte Hinweise zum Einsatz mobiler Robotersensoren geben.

Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.

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Erwartete Ergebnisse

Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:

  • Eine bessere Überwachung der biologischen Vielfalt in der EU durch Hochdurchsatzmethoden (in Bezug auf die Anzahl der Arten und Lebensräume, eine umfassendere Abdeckung der Gebiete, häufiger in der Zeit, genauer und kostengünstiger) (z. B. Umwelt-DNA, Ton/Bild/Spektralanalyse, Lidar, Nutzung mobiler Plattformen, Weltraumtechnologien usw.), was zu einer besseren Umsetzung der Naturschutzrichtlinien führt.
  • Ein besseres Verständnis des Zustands der Natur und der Treiber des Biodiversitätsverlustes (verbunden mit direkter menschlicher Aktivität, Klimawandel, etc...) und des Erhaltungszustandes der Natur durch eine bessere Nutzung vorhandener Daten, und durch die Überbrückung von Datenlücken, um die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zu unterstützen und somit den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren und Ökosysteme wiederherzustellen und zu schützen.
  • Eine umfassendere Sicht auf den Zustand der Natur und ihre Entwicklung, die zur Unterstützung der Umsetzung und Politikgestaltung der Politik erforderlich ist, einschließlich der Berichtspflichten der Mitgliedstaaten, Unterstützung der Festlegung und Durchführung von Präventions- und Renaturierungsmaßnahmen und der Überwachung der Erreichung ihrer Ziele, der Erweiterung von Schutzgebieten, der Überwachung invasiver gebietsfremder Arten, und die Umsetzung von naturbasierten Lösungen und die Bewertung ihrer Leistung.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.


Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.


Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge, sondern mindestens auch für ein Projekt im Bereich A, das am höchsten bewertet ist, und für ein Projekt im Bereich B vergeben, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Die Vorschläge müssen den Anwendungsbereich klar angeben.

Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (es können zusätzlich andere Daten und Dienste verwendet werden).


Käufe von Ausrüstung, Infrastruktur oder anderen Vermögenswerten, die speziell für die Maßnahme (oder im Rahmen der Aktionsaufgaben) entwickelt wurden, können als voll aktivierte Kosten deklariert werden.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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