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Call-Eckdaten
Erhaltung und Schutz kohlenstoffreicher und artenreicher Waldökosysteme
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-8
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Biodiversitäts- und Klimazielen der EU werden erfolgreiche Vorschläge den Schutz biodiversitätsreicher Waldökosysteme an den hinteren Rändern und Rändern der Arten unterstützen, die angesichts des sich schnell verändernden Klimas einem hohen Einsturzrisiko ausgesetzt sind.
Call-Ziele
Artenreiche Waldökosysteme, insbesondere an den Verbreitungsrändern der Arten, sind angesichts des sich schnell verändernden Klimas einem hohen Risiko ausgesetzt. Wenn sie sich nicht in ihren optimalen Klimabedingungen befinden, sind sie anfälliger für biotische und abiotische Schäden und erbringen keine optimalen Ökosystemdienstleistungen.
Während für Baumarten assistierte Migration und assistierter Genfluss als mögliche Lösung in aktiv bewirtschafteten Wäldern in Betracht gezogen wird, werden die abhängigen Waldgemeinschaften (z.B. Pflanzen, Pilze, Insekten, Bodenmikroorganismen etc.) die Geschwindigkeit der Lebensraumverschiebungen nicht einhalten, was wiederum zu einem Verlust der Biodiversität führen kann. Darüber hinaus kann ein Migrationsversagen mutualistischer Arten (Pilze, Mykorrhiza) den Erfolg der Baumwanderung gefährden.
Schutzgebiete ohne die Möglichkeit der Migrationshilfe werden vor allem vom größeren Landschaftskontext für Migration und Anpassung der Gemeinschaft abhängen, da viele von ihnen nicht so konzipiert sind, dass sie die langfristige und großflächige Dynamik berücksichtigen.
Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Erstellung von Fallstudien in europäischen Wäldern oder Tropenwäldern; insbesondere auf Wälder mit hohem ökologischen Wert ausgerichtet, wie Primär- und Urwälder, Mittelmeerwälder, Torfsumpfwälder oder Mangroven.
- Verbesserung bestehender oder Entwicklung neuer Vorhersagemodelle für Biodiversitätsänderungen, Verbesserung des Verständnisses der Artenverbindung mit dem Waldlebensraum und Analyse, inwieweit Arten in einem veränderten und fragmentierten Lebensraum überleben können, um geschützte Waldnetzwerke zu schaffen.
- Analyse der Richtungen der unterstützten Baumwanderung zur Maximierung der dynamischen Genkonservierung (als Form der ex situ-Konservierung)
- Bewertung des Risikos für den Verlust der biologischen Vielfalt in Schutzgebieten und Entwicklung von Schutzstrategien, die die größere Landschaft und den regionalen Kontext berücksichtigen, um natürliche Arten und Gemeinschaftswanderungen zu ermöglichen.
- Entwicklung von Ansätzen und Richtlinien für Waldbewirtschafter und Naturschützer im Kontext der Migration von Waldökosystemen und Kartierung von Szenarien potenzieller Waldökosystem-Migrationsrouten.
- Vernetzung mit relevanten Institutionen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene sowie relevanten Stakeholdern zur regelmäßigen Verbreitung der Forschungsergebnisse.
- Verbesserung der Überwachungstechniken, einschließlich Fernerkundung und Felddatenmethoden, die Technologien wie KI, IoT, Robotik oder Blockchain integrieren, um die Biodiversität und Klimaaspekte von Wäldern besser zu bewerten.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas wird die internationale Zusammenarbeit stark gefördert.
Das Projekt muss den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung des Primärproduktionssektors und der gesamten waldbasierten Wertschöpfungskette sicherstellen.
Die JRC wird mit einem Datensatz zur Verbreitung von Waldbaumarten beitragen und die Entwicklung eines Satellitenmonitorings von Waldmetriken unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verbessertes Wissen über die Wechselwirkungen zwischen Biodiversität und Klimawandel: Triebkräfte des Biodiversitätsverlustes und die Wechselbeziehung mit forstbasierten Anpassungs- und Abmilderungserfordernissen; Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt der Wälder und die Migration von Waldarten; und Verbindungen zwischen der Artenvielfalt der Wälder und der Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel.
- Ermittlung von Bewirtschaftungspraktiken, die für alle Beteiligten von Vorteil sind (einschließlich der nicht-interventionellen, klimaintelligenten Forstwirtschaft), sowie Entwicklung und Umsetzung von Methoden und Instrumenten zum Schutz und zur Wiederherstellung von Ökosystemen für widerstandsfähige, kohlenstoffreiche und die biologische Vielfalt fördernde Wälder.
- Besseres Verständnis der Triebkräfte und Hindernisse für die natürliche Ko-Migration von Waldgemeinschaften und Entwicklung von Ansätzen und Leitlinien zur Förderung der Ko-Migration.
- Verbesserte Instrumente und Indizes für das gemeinsame Monitoring von Biodiversität und Klimaaspekten in Wäldern.
- Empirische Analyse der derzeitigen Waldbewirtschaftungs- und -erhaltungspraktiken in europäischen Wäldern von hohem ökologischem Wert, einschließlich der Governance (Vorschriften und deren Auswirkungen), der Reaktionen der Bewirtschaftung auf den Klimawandel und einer Bewertung der Faktoren, die die Bewirtschaftung vor Ort bestimmen.
- Strenger Schutz der Primärwälder und der Wälder mit altem Baumbestand in Europa bis 2030.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Es gelten folgende zusätzliche Förderkriterien: Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einführung in das Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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