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Call-Eckdaten
Invasive gebietsfremde Arten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-1
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 werden Projekte zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen" beitragen: "Verstehen und Adressieren direkter Treiber des Biodiversitätsrückgangs... invasive gebietsfremde Arten...".
Call-Ziele
Invasive gebietsfremde Arten sind einer der fünf Haupttreiber des Biodiversitätsverlustes. Neben großen Schäden an Natur und Wirtschaft begünstigen viele invasive gebietsfremde Arten auch den Ausbruch und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, die eine Bedrohung für Menschen und einheimische Wildtiere darstellen. Die Zahl der Neueinführungen invasiver gebietsfremder Arten hat in den letzten Jahren zugenommen. Ohne wirksame Kontrollmaßnahmen werden die Risiken für unsere Natur und Gesundheit weiter steigen. Klimawandel und Landnutzungsänderungen erleichtern die Verbreitung und Ansiedlung vieler gebietsfremder Arten und schaffen neue Möglichkeiten für sie, invasiv zu werden. Damit trägt dieses Thema zur Anpassung an den Klimawandel bei.
Die Verordnung (EU) 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten (IAS) trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie legt eine Liste invasiver gebietsfremder Arten die die Union betreffen (die Unionsliste) fest. Die IAS-Verordnung sieht vor, dass in der gesamten EU eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf invasive gebietsfremde Arten, die in die Unionsliste aufgenommen wurden, ergriffen werden. EASIN (European Alien Species Information Network) unterstützt offiziell die EU-Verordnung 1143/2014.
Erfolgreiche Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Entwicklung von Modellen auf der Grundlage dynamischer Daten, die für Endbenutzer*innen zugänglich sind, um Arten zu priorisieren, Pfade und Standorte zu verwalten, die durch die Einführung invasiver gebietsfremder Arten am anfälligsten sind;
- Entwicklung von Methoden zur Identifizierung, Früherkennung und Überwachung invasiver gebietsfremder Arten, wie Sensoren für biophysikalische Signale (Geräusche, Ultraschall, flüchtige organische Verbindungen, Wärme usw.), DNA-basierte einschließlich Barcoding und Anwendung von Umwelt-DNA, Künstliche Intelligenz, Sentinel-Anlagen in Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen und Logistikplattformen. Der Einsatz von Robotik (sowohl Luft- als auch Nicht-Robotik), insbesondere in Meeresumgebungen, könnte in Betracht gezogen werden.
Die Vorschläge sollten sich auf Gebiet A: terrestrische Ökosysteme oder Gebiet B: aquatische (einschließlich Meeresökosysteme) beziehen. Der Bereich sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden.
Die Vorschläge sollten Synergien mit laufenden Projekten schaffen, die im Rahmen von Horizont 2020 und anderen im Rahmen von Horizont Europa unterstützten Projekten unterstützt werden. Das Projekt "Natural Intelligence for Robotic Monitoring of Habitat" könnte Hinweise zum Einsatz mobiler Robotersensoren geben.
Eine Kreuzartikulation mit den anderen Datenräumen und insbesondere mit der European Open Science Cloud soll vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen.
Partizipative Ansätze wie Citizen Science könnten geeignete Forschungsmethoden für diese Aktion sein.
Insbesondere im Bereich B sollten Projektergebnisse berücksichtigt werden, die unter den folgenden Themen finanziert werden: HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-03: Verständnis und Bewertung der Biodiversität und Ökosystemleistungen an Küsten und im Meer, Thema HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-04: Bewertung und Vorhersage der integrierten Auswirkungen kumulierter direkter und indirekter Stressoren auf die biologische Vielfalt an Küsten und Meeren, Ökosysteme und ihre Dienstleistungen und HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-01: Beobachtung und Kartierung von Biodiversität und Ökosystemen, mit besonderem Fokus auf Küsten- und Meeresökosysteme. Darüber hinaus sollten Projekte im Bereich B ihre Aktivitäten mit Ziel 1 der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer" koordinieren.
Die Vorschläge sollten spezifische Aufgaben umfassen und ausreichende Ressourcen bereitstellen, um sich mit bestehenden Plattformen und Mechanismen für den Informationsaustausch zu koordinieren, insbesondere mit dem EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt. Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Partnerschaft zur Biodiversität Biodiversa+ sollte bei Bedarf geprüft werden.
Dieses Thema sollte Beiträge aus den Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten.
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt würde sicherstellen, dass der vorgeschlagene Ansatz mit der Umsetzung der IAS-Richtlinie vereinbar ist und dass die generierten Daten und Informationen über das EASIN ausgetauscht werden.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Die Ansiedlung gebietsfremder Arten, die versehentlich in die EU-Umwelt eingeschleppt wurden, wird auf ein Mindestmaß beschränkt und nach Möglichkeit ausgerottet
- Frühwarnsysteme zur Information relevanter Interessenträger über die Einführung invasiver gebietsfremder Arten, aufbauend auf EASIN,
- Die Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten wird wirksam verhindert und etablierte Arten werden systemisch verwaltet,
- Das öffentliche Bewusstsein, die Alphabetisierung und das Engagement für die Überwachung und das Management invasiver gebietsfremder Arten werden unterstützt und verbessert,
- Der Druck auf die Arten auf der Roten Liste, die von invasiven gebietsfremden Arten bedroht sind, wird verringert, was zu der folgenden Schlüsselverpflichtung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 "einer 50%igen Verringerung der Anzahl der von invasiven gebietsfremden Arten bedrohten Arten" beiträgt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge, sondern mindestens auch für ein Projekt im Bereich A, das am höchsten bewertet ist, und für ein Projekt im Bereich B vergeben, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Die Vorschläge müssen den Anwendungsbereich klar angeben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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