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Call-Eckdaten
Internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und China zur Verbesserung der Überwachung im Hinblick auf besser integrierte Konzepte für Klima und biologische Vielfalt unter Einsatz von Umwelt- und Erdbeobachtung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-01-7
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
23.10.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag zielt darauf ab, die terrestrische Überwachung zu verbessern und die Synergien mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Abschwächung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel zu maximieren, indem Umweltdaten, insbesondere geografisch eindeutige Daten wie bodengestützte Beobachtung und fernerkundete Erdbeobachtungsdaten, verwendet oder erworben werden.
Call-Ziele
Die EU und China stehen vor ähnlichen Herausforderungen infolge des Klimawandels, wenn es um Aspekte der biologischen Vielfalt geht, während das Erreichen der Klimaneutralität entscheidende Beiträge von Landflächen erfordert, unter anderem durch die Verbesserung des Netto-Kohlendioxidabbaus. Ähnliche Herausforderungen könnten von ähnlichen Maßnahmen und der Festlegung bewährter Praktiken bei der Verbesserung der Überwachung terrestrischer Ökosysteme profitieren, um bessere Ansätze zu entwickeln, die die Anpassung an den Klimawandel und dessen Abschwächung sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt integrieren.
Das erfolgreiche Projekt sollte die Infrastrukturen für die Überwachung der biologischen Vielfalt verbessern, um integrierte Ansätze zu unterstützen, die bessere Synergien zwischen Abschwächung, Anpassung und Erhaltung ermöglichen. Solche integrierten Ansätze können eine breite Palette von Optionen zur Eindämmung des Klimawandels umfassen, wie z. B. den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme, nachhaltige Landbewirtschaftungspraktiken, nachhaltige Wald- und Grünlandbewirtschaftung. Solche Optionen, die auf einer intelligenten Nutzung natürlicher ökologischer Prozesse und verbesserter Technologien beruhen, tragen zur Verbesserung der Qualität, der Vielfalt und der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme bei, was allesamt erhebliche Vorteile für die biologische Vielfalt mit sich bringt.
Die meisten Überwachungsinstrumente für Klima- und Biodiversitätsindikatoren auf terrestrischen Flächen werden nicht integriert durchgeführt und basieren auf statistischen Verzeichnissen ohne explizite geografische Auflösung. Erdbeobachtung (einschließlich satellitengestützter und oberflächennaher Fernerkundung sowie bodengestützter Methoden) kann zusammen mit Analyseinstrumenten wie geografischen Informationssystemen zu mehreren geografisch expliziten Datensätzen kombiniert werden. Datenerfassung, -verarbeitung, Querverweise und kohärente Integration an Land erfordern erhebliche Investitionen in Forschung und Innovation.
Die Verbesserung der bodengestützten Überwachung für besser integrierte Ansätze sollte das Potenzial natürlicher und bewirtschafteter terrestrischer Ökosysteme bewerten oder eine Strategie zur Bewertung ihres Beitrags zu folgenden Zielen entwickeln:
- Klimaschutz, einschließlich der Verbesserung des Netto-Kohlenstoffabbaus,
- Klimaanpassung, einschließlich Widerstandsfähigkeit und Verhütung von Katastrophenrisiken, und
- Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.
Die Verbesserung der bestehenden Überwachung, auch durch die Entwicklung neuer Datensätze und Methoden, um eine geografisch explizite Überwachung von Klima- und Biodiversitätsaspekten einzurichten, fällt in den Rahmen dieses Themas.
Der erfolgreiche Vorschlag sollte zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EU und China beitragen, auch im Zusammenhang mit einer besseren Zusammenarbeit im Rahmen der Initiativen der Gruppe für Erdbeobachtung, die auf den Überwachungsnetzen für Klima und biologische Vielfalt in China und der EU aufbauen.
Dieses Thema ist Teil der EU-China-Leitinitiative zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die eine umfassende, koordinierte und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen der EU und China fördern wird und in den Geltungsbereich der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 fällt, um gemeinsame Forschungsprojekte im Rahmen der Leitinitiativen für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) und Klimawandel und biologische Vielfalt (CCB) zu unterstützen.
Die Nutzung vorhandener Daten und Informationen, z. B. aus Copernicus und GEOSS, wird gefördert. Die Interaktion mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen der EU-China-Forschungsflagge zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt (CCB) und/oder der Flagge für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien entwickelt wurden, wird gefördert, ebenso wie verwandte Themen innerhalb der Cluster 5 und 6 und die bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich Land, einschließlich Böden.
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Erwartete Ergebnisse
Der erfolgreiche Vorschlag zielt darauf ab, die terrestrische Überwachung zu verbessern und die Synergien mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Abschwächung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel zu maximieren, indem Umweltdaten, insbesondere geografisch eindeutige Daten wie bodengestützte Beobachtung und fernerkundete Erdbeobachtungsdaten, verwendet oder erworben werden. Damit soll ein Beitrag zu den Zielen der Klimaneutralität, der Anpassung an den Klimawandel und der Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt auf globaler Ebene geleistet werden, wobei der Schwerpunkt auf der EU und China liegt. Synergetische Lösungen, einschließlich naturbasierter Lösungen wie Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Bewirtschaftung von Landflächen, können dazu beitragen, den Kohlendioxidabbau aus der Atmosphäre zu verbessern und gleichzeitig die Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beizutragen.
Der erfolgreiche Vorschlag wird darüber hinaus zu einem fortgeschrittenen Verständnis der Wissenschaft beitragen, um integrierte Klima- und Biodiversitätsmaßnahmen für natürliche und bewirtschaftete Ökosysteme und damit verbundene Wirtschaftssektoren zu unterstützen. Dies soll durch die Entwicklung von Lösungen für die Überwachung, Bewertung und Vorhersage geschehen, um die Entscheidungsfindung für eine bessere integrierte Klima- und Biodiversitätspolitik in terrestrischen Ökosystemen im Allgemeinen zu unterstützen.
Von dem erfolgreichen Vorschlag wird erwartet, dass er zu allen folgenden Ergebnissen beiträgt:
- Schutz der biologischen Vielfalt und Maximierung des synergetischen Nutzens der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Abschwächung des Klimawandels und der Anpassung auf der Grundlage der Fernerkundung und der bodengestützten Beobachtung;
- Entwicklung und Austausch bewährter Praktiken bei der Nutzung von Daten und Informationen aus der bodengestützten Beobachtung und Erdbeobachtung sowie Einführung eines Standard- und Indikatorensystems für die Messung der biologischen Vielfalt im Hinblick auf bessere integrierte Ansätze zur Erzielung größerer Synergien zwischen Abschwächung, Anpassung und Erhaltung.
- Geografisch explizite Überwachung von Regionen, die als Gebiete mit hohem Biodiversitätswert identifiziert wurden und/oder aufgrund des hohen Klimarisikos Bestimmungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt unterliegen;
- Stärkung der wissenschaftlichen Forschung zur Unterstützung der Synergien zwischen den Überwachungs- und Berichterstattungsrahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD), auch in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt, zur besseren Umsetzung und Fortschrittsbewertung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt nach 2020.
- Die Nutzung vorhandener Daten und Informationen, z. B. aus Copernicus und GEOSS, wird gefördert. Eine Interaktion mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen der EU-China-Forschungsflagge für Klimawandel und biologische Vielfalt (CCB) und/oder der Flagge für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien entwickelt wurden, wird gefördert, ebenso wie verwandte Themen innerhalb der Cluster 5 und 6 und die bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich Land, einschließlich Böden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Zur Erreichung der erwarteten Ergebnisse und zur Umsetzung der Leitinitiative Klimawandel und Biodiversität in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China (MOST), über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 zur Unterstützung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsprojekte im Rahmen der gemeinsamen Leitinitiativen "Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien" sowie "Klimawandel und Biodiversität" und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des zwischenstaatlichen Sonderprogramms für die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie (STI) des MOST:
- Konsortien müssen auch mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in China als assoziierte Partner umfassen; und
- Juristische Personen mit Sitz in China können nur als assoziierte Partner teilnehmen; und
- Chinesische Teilnehmer müssen von MOST eine Kofinanzierung erhalten. Diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn die chinesischen Teilnehmer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung noch keine Finanzhilfevereinbarung mit dem MOST geschlossen haben.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind mit den spezifischen Finanzhilfen verknüpft, die das chinesische Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) den chinesischen Partnern gewährt. Es werden die entsprechenden Optionen der Musterfinanzhilfevereinbarung angewandt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(526kB)
Kontakt
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