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Call-Eckdaten
Verbesserung der Bewässerungsmethoden und -technologien in der Landwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-01-1
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der Strategie des Europäischen Green Deals "from farm to fork", der EU-Wasserpolitik (insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie) und der von der Europäischen Umweltagentur (EUA) geleisteten Arbeit und den von ihr zur Verfügung gestellten Daten werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber Dürreperioden durch innovative Bewässerungssysteme zu erhöhen, die die Effizienz der Wasserwirtschaft steigern.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten Folgendes zum Gegenstand haben:
- Verbesserung des Verständnisses der Zusammensetzung, des Potenzials für die Bewässerung im Hinblick auf Effizienz, Zuverlässigkeit und Kostenwirksamkeit von Klärschlamm und anderen Bioabfallströmen, unter der Voraussetzung, dass eine sichere Nutzung dieser recycelten Produkte ohne negative Auswirkungen auf die Umwelt möglich ist und eine hohe agronomische Effizienz der enthaltenen Nährstoffe gewährleistet wird.
- Integration und Upscaling der Wasserbewirtschaftungspraktiken und -ergebnisse auf der Ebene des Einzugsgebiets durch Quantifizierung der Auswirkungen des Wasserrecyclings auf den Wasserhaushalt des gesamten Einzugsgebiets, Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion im Einzugsgebiet, Verringerung der Abflussmuster und möglicher klimabedingter Veränderungen der hydrologischen Zyklen.
- Neue oder verbesserte Instrumente für eine effiziente kombinierte Nutzung von Wasser und Düngemitteln durch Bewässerung für verschiedene landwirtschaftliche Systeme, einschließlich der Agrarökologie, der ökologischen Produktion sowie der konventionellen, intensiven oder städtischen Landwirtschaft.
- Neue, innovative Formen von alternativem Wasser für die Landwirtschaft (z. B. superabsorbierende Polymere/'festes Wasser'), einschließlich der Bewertung ihrer sozioökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen.
- Verbesserung von Praktiken und Lösungen in kleinen und großen landwirtschaftlichen Betrieben zur Bewältigung der Auswirkungen von Wasserüberfluss (schnelle Regenfälle, Überschwemmungen) und/oder Wasserknappheit.
- Identifizierung gesellschaftlicher und rechtlicher Hindernisse, die einer Ausweitung der Nutzung von recyceltem Wasser im Wege stehen, und Entwicklung geeigneter Lösungen zur Steigerung der Akzeptanz in der Praxis.
- Empfehlungen für verbesserte und gezielte Anreize und Maßnahmen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene, um die finanziellen Risiken für frühe Anwender der im Projekt entwickelten Verfahren zu verringern.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Stakeholder-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung der wichtigsten Interessengruppen sicherstellen, die an Bewässerungspraktiken und -technologien in der Landwirtschaft beteiligt sind. Die Vorschläge sollten auf den Errungenschaften vergangener und laufender Forschungs- und Innovationsprojekte von Horizont 2020 und Horizont Europa aufbauen und diese erweitern, auch im Rahmen der Horizont 2020 art. 185 PRIMA-Partnerschaft. Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses Themas sowie unter HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-01 gefördert werden: Wissen und innovative Lösungen in der Landwirtschaft für Wasserverfügbarkeit und -qualität und HORIZON-CL6-2024-BIODIV-02-01-zwei-Stufen: Demonstration naturbasierter Lösungen für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen in einem sich wandelnden Klima, mit besonderem Augenmerk auf die Verringerung der Auswirkungen extremer Dürreperioden.
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem ausgewählten Projekt würde sicherstellen, dass der vorgeschlagene Ansatz als Szenario in das von der Europäischen Kommission für die Abschätzung der Wasserverfügbarkeit verwendete Instrument integriert werden kann.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Lösungen und Präventionsinstrumente zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung, insbesondere in Gebieten mit wiederkehrender oder ständiger Wasserknappheit, um Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen der Wasserbewirtschaftung zu antizipieren.
- Unterstützung für Endnutzer, die innovative Lösungen im Bereich der Bewässerungstechnologien nutzen wollen.
- Erschließung des Potenzials von recyceltem Klärschlamm und anderen Bioabfallströmen als alternative, sichere Wasser- und Nährstoffressourcen für die Landwirtschaft.
- Erhöhtes sozioökonomisches und ökologisches Potenzial alternativer Bewässerungsmethoden, wie z. B. der Nebelbewässerung.
- Geringerer Wasserbedarf in der Landwirtschaft durch optimierte Bewässerungssysteme, einschließlich neuer Möglichkeiten für alternative Wasserversorgung, und erwartete Innovationen durch den Übergang zu nachhaltigeren Anbausystemen, einschließlich Agrarökologie.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
In den Vorschlägen muss das Multi-Akteurs-Konzept angewandt werden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Konzepts in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(526kB)
Kontakt
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