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Call-Eckdaten
Ozeanmodelle für saisonale bis dekadische regionale Klimaauswirkungen und Rückkopplungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-01-6
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden einen Beitrag zum Europäischen Green Deal leisten, der sich mit der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel (Abschwächung und Anpassung) in Küstenregionen befasst. Verbesserte Ozeanmodelle für Klimaprojektionen des 21. Jahrhunderts, von der regionalen bis zur küstennahen Ebene und von saisonalen bis zu dekadischen Zeiträumen, werden die Nachhaltigkeit der blauen Wirtschaft und den Schutz der Gesundheit der Ozeane und der Küstenlandschaften unterstützen.
Call-Ziele
Eine derzeitige Einschränkung der Projektionen des Klimawandels für die EU-Becken- und Küstenebene ergibt sich aus einer unzureichenden Darstellung und Auflösung der Dynamik der Becken- und Küstenozeane und aus einem unzureichenden Verständnis des ozeanischen biogeochemischen Kreislaufs. Die meisten Klimamodelle umfassen die ozeanische Dimension, die auf der regionalen Skala endet, wie sie durch Meteorologie und Klimatologie wie in CORDEX definiert ist. Parallel dazu entwickeln und betreiben operative Ozeanographiezentren Ozeanmodelle (Physik, Biogeochemie, Meereis) für die tägliche Ozeanvorhersage und Reanalyse, die die gesamte Ozeandynamik umfassender darstellen. Die Methoden sollen dazu beitragen, die Lücke zwischen den aktuellen Klimaprojektionen (global, hundertjährig) einerseits und den bestehenden physikalischen und biogeochemischen Modellen von Copernicus Marine für die tägliche Ozeanvorhersage zu schließen.
Die Vorschläge sollten sich auf folgende Punkte konzentrieren:
- Entwicklung von Fähigkeiten zur Erstellung dekadischer bis langfristiger (mehrdekadischer bis hundertjähriger) verfeinerter Vorhersagen des Zustands der Ozeane auf der Skala der europäischen Regionalmeere einschließlich der Küstenzonen, wo das Risiko des Klimawandels als besonders hoch angesehen wird;
- Verbesserung der Darstellung von Ozeanprozessen (und -dynamik, insbesondere auf regionaler bis küstennaher Ebene), die in Klimamodelle integriert werden können;
- Entwicklung von Fähigkeiten zur Erstellung dekadischer bis langfristiger Vorhersagen von biogeochemischen Modellen auf EU-Becken-Ebene zur Unterstützung der Rückkopplung in globale/regionale marine Ökosystemmodelle und Klimamodelle;
- Validierung des Ansatzes durch die Durchführung historischer Läufe und den Vergleich der entsprechenden Modellergebnisse mit Beobachtungen, Proxy-Informationen und/oder Reanalysen über einen instrumentellen Zeitraum von mehreren Dekaden bis hin zu Zentennien, mit charakteristischen Unsicherheiten;
- Untersuchung und Bewertung der Qualität von Küstenmodellen oder Ökosystemmodellen der niederen bis mittleren trophischen Ebenen des Nahrungsnetzes für die europäischen Meere und ihre Küstengebiete mit charakteristischen Unsicherheiten.
Die Methodik und die Entwicklungen sollten mit zwei relevanten Anwendungsfällen verglichen werden, die in drei verschiedenen europäischen regionalen Meeren und Küstengebieten unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Endnutzern vorgestellt werden sollen:
- Entwicklung und Demonstration regionaler Ozean-Klimadienste in Küstengebieten aufgrund von Meeresspiegelanstieg, Wellen, Flutwellen oder anderen Extremereignissen;
- Entwicklung und Demonstration regionaler Ozean-Klimadienste in Küstengebieten, die die blaue Wirtschaft unterstützen (z. B. Aquakultur, marine erneuerbare Energien, Tourismus).
In den Vorschlägen ist nachzuweisen, dass der angestrebte wissenschaftliche Rahmen und die Ozeanmodelle, die in die Klimamodelle für die EU-Becken integriert sind und zu Ozeandiensten für die Meeres- und maritimen Sektoren auf Beckenebene führen, auf alle regionalen Meere der EU übertragbar sind. Die Vorschläge sollten Ressourcen für Koordinierungs- und Vernetzungsaktivitäten mit verwandten Projekten vorsehen, insbesondere mit Projekten, die im Rahmen der Missionen "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" und "Anpassung an den Klimawandel" finanziert werden, sowie gegebenenfalls mit einschlägigen Projekten, die im Rahmen des Clusters 4 - Weltraum, das sich mit Copernicus-Diensten (Meer, Land, Notfall, Klima) befasst, des Clusters 5 - Ziel "Klimawissenschaften und Antworten für die Transformation zur Klimaneutralität" und des Clusters 6 finanziert werden. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen, um die Silos zwischen den Wissenschaftsgemeinschaften zu durchbrechen.
Der Vorschlag sollte offene Daten, quelloffene und öffentlich nutzbare Modelle und Algorithmen mit quelloffener Lizenzierung bevorzugen, die in den digitalen Zwilling des Ozeans integriert werden können. Die Vorschläge sollten die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen zur Verfügung stehen, sowie Daten aus den einschlägigen Datenräumen für die datengestützten Analysen. Projekte könnten zusätzlich vom Zugang zu Infrastrukturen und relevanten FAIR-Daten profitieren, indem sie mit Projekten zusammenarbeiten, die unter den Themen HORIZON-INFRA-2022-EOSC-01-03: FAIR und offener Datenaustausch zur Unterstützung gesunder Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer und HORIZON-INFRA-2024-EOSC-01-01: FAIR und offener Datenaustausch zur Unterstützung der Mission Anpassung an den Klimawandel.
Synergieeffekte und Komplementaritäten: HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-08: Schließung der Forschungslücken bei den wesentlichen Klimavariablen der Ozeane (ECVs) zur Unterstützung globaler Bewertungen, relevante EU-Forschungsinfrastrukturen.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge werden den digitalen und den grünen Übergang unterstützen und das Ziel Erde sowie die Entwicklung der digitalen Zwillinge und insbesondere des digitalen Zwillingsozeans unmittelbar fördern. Sie sollten zur Verbesserung der Meeresinformationsdienste beitragen, die von europäischen Programmen wie Copernicus bereitgestellt werden, sowie zu ihrer Verbreitung auf lokaler, küstennaher und regionaler EU-Ebene.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Demonstration der Zweckmäßigkeit und Konfiguration von Ozeanmodellen für die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels in europäischen Meeresbecken und Küstengebieten, insbesondere auf marine Ökosysteme;
- Demonstration von Ozean-Klimadiensten auf EU-Becken-Ebene für die Küstengebiete, die die Umsetzung der Politik und die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien und einer kohlenstoffneutralen blauen Wirtschaft unterstützen (z. B. Ozean-Klimarisikodienste);
- Entwicklung und Veröffentlichung von Indikatoren für den Zustand und die Gesundheit der Ozeane, die auf territoriale Entscheidungsträger ausgerichtet sind und die derzeitigen wesentlichen Klimavariablen des Globalen Klimabeobachtungssystems (GCOS) oder die Copernicus-Ozeanzustandsberichte ergänzen;
- Integration der Entwicklungen in die digitale Perspektive, interoperabel und/oder integrierbar mit Destination Earth und dem Digital Twin Ocean;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Klimawissenschaft und der operativen Ozeanografie (dauerhafter Betrieb von Ozeandiensten).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(526kB)
Kontakt
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