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Call-Eckdaten
5G-Abdeckung entlang der Transportkorridore - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2023-5GCORRIDORS-WORKS
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
17.01.2024 17:00
Budget des Calls
€ 95.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 25.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieser Aufforderung besteht darin, die erforderlichen privaten Investitionen zu mobilisieren, um bis zum Ende des CEF-Programms (2027) ein gesamteuropäisches Straßen- und Schienennetz von 5G-Korridoren aufzubauen.
Call-Ziele
Dieses Thema zielt auf Maßnahmen ab, die Investitionen in herausfordernden Bereichen unterstützen, in denen die Marktkräfte allein nicht in der Lage sein werden, 5G-Dienste mit der erforderlichen Servicequalität bereitzustellen.
Die Antragstellenden können Zuschüsse für Arbeiten, einschließlich Studien, in Bezug auf Projektkosten in den folgenden Kategorien beantragen:
- Einsatz von passiven Netzelementen einschließlich Bauarbeiten, z. B. Kanäle, Dunkelfaser, 5G-Funkstationen, Türme, Masten und/oder Pylonen.
- Bereitstellung und Installation von aktiven Netzwerkelementen, z. B. Antennen, Speicher- und Rechenfunktionen wie Netzwerk-Controller, Router, Switches, Exchanges, Edge-MEC/Knoten usw.
- Einsatz und Installation spezifischer gleisseitiger Geräte (z. B. Straße, Schiene) für CAM-Anwendungsfälle wie Sensoren, Kameras usw. für Verkehrsüberwachungszwecke, einschließlich verbundener straßenseitiger Einheiten.
- Studien für vorbereitende Arbeiten, wie z. B. Netzplanung, die im Rahmen der vorgeschlagenen Arbeiten innerhalb derselben Anwendung eingesetzt werden sollen.
Der im Rahmen dieser Aufforderung vorgeschlagene Ausbau der 5G-Verbindungsinfrastruktur kann sowohl passive als auch aktive Netzelemente entlang von Verkehrswegen umfassen.
Im Falle von Projekten zum Ausbau der passiven Netzinfrastruktur, die hauptsächlich aus Glasfaser-Backhauling bestehen, sollte der Vorschlag die konkreten Pläne für ihre Nutzung im Rahmen der 5G-Infrastruktur und -Dienste klar darlegen insbesondere in Bezug auf die Installation der erforderlichen Ausrüstung und der zugehörigen Einrichtungen, die die Verbindung mit Präsenz- und Zugangspunkten zu 5G-Stationen und anderen relevanten Netzelementen (z. B. Edge-Knoten) ermöglichen.
Die Vorschläge dürfen nicht mehr als 15 % der Gesamtlänge aller umfassenden TEN-V-Korridore derselben Kategorie (Straße, Schiene oder Wasserstraßen) je Mitgliedstaat, der von dem Vorschlag und anderen aus dem CEF-Digitalprogramm finanzierten Projekten betroffen ist, umfassen.
Weitere Informationen zum Umfang, einschließlich der digitalen Sicherheitsanforderungen, finden Sie im Call-Dokument.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die CEF Digital-Finanzierung voranschreitet und die groß angelegte Bereitstellung von 5G-Korridoren beschleunigt, um die Einführung von CAM zu unterstützen, einschließlich des Fahrens mit einem höheren Automatisierungsgrad und der Digitalisierung des Bahnbetriebs sowie anderer relevanter Verkehrsträger. Die Finanzierung kann auch den Einsatz des Future Rail Mobile Communication System (FRMCS) und der streckenseitigen und zugehörigen Bordausrüstung im Zusammenhang mit kritischen automatischen Zugsteuerungssystemen und -anwendungen (ETCS und/oder ATO) unterstützen.
Durch die Schließung der Bereitstellungslücken, die Beseitigung von Kapazitätsengpässen und technischen Barrieren sowie die Gewährleistung der Kontinuität der Dienste über die Grenzen hinweg würde die Einrichtung von 5G-Korridoren zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der EU beitragen.
Erwartete Ergebnisse
Das Ziel ist es, die erste größere Welle von Implementierungsprojekten zu finanzieren, die aus Gründungsstudien hervorgeht, die im ersten Aufruf kofinanziert wurden (CEF-DIG-2021-5GCORRIDORS-STUDIES) oder auf anderen Arten von Studien aufbauen oder auf Ergebnissen basieren, die vonDurchführung von 5G-Testprojekten für den grenzüberschreitenden Korridor, die EU-weit im Rahmen von Horizont 2020 durchgeführt werden.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Projekte sollen folgende Elemente beinhalten:
- Einsatz von 5G-Systemen entlang der Verkehrswege, um die Entwicklung von vernetzter und automatisierter Mobilität, einschließlich automatisierter Bahn- und Wasserstraßenbetriebe, zu ermöglichen, mit der Gesamtsicht, zum grünen und digitalen Übergang der EU beizutragen.
- Unterbrechungsfreie Abdeckung der Serviceanforderungen für Connected and Automated Mobility (CAM), Intelligent Transport Systems (ITS) und Future Railway Mobile Communications Systems FRMCS), River Information Systems (RIS) und auch für Multi-Service/Multi-ServiceAnwendung 5G-Dienste entlang europäischer Verkehrswege, einschließlich hochwertiger kommerzieller Dienste (z. B. Infotainment, mobiles Büro).
- Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung solcher Verbindungen entlang der wichtigsten europäischen Verkehrswege, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die indikative Liste der 5G-Korridore in Teil V des Anhangs der CEF-Verordnung. In diesem Sinne können Projekte Straßen, Schienen und Binnenwasserstraßen umfassen und gegebenenfalls in multimodaler Kombination mit anderen Verkehrsträgern (einschließlich beispielsweise Anwendungsfälle für intelligente Logistik in multimodalen Logistikplattformen und Häfen usw.) durchgeführt werden.
Die Priorität dieser Aufforderung besteht darin, Investitionen in grenzüberschreitenden Abschnitten eines Mitgliedstaats mit einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern mit einer höheren Finanzierungsquote zu unterstützen (siehe Abschnitt 10 des Ausschreibungstextes).
In Ausnahmefällen, wenn es keine terrestrische Grenze zu einem anderen Mitgliedstaat gibt, fallen auch 5G-Korridorprojekte, die die Grenze eines Drittlandes überqueren oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung. In solchen Fällen muss eine starke grenzüberschreitende Dimension nachgewiesen werden, und die CEF-Kofinanzierung wird auf die Korridorabschnitte beschränkt, die sich in dem förderfähigen Land/den förderfähigen Ländern befinden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme injeder Funktion (als Begünstigter, verbundenes Unternehmen, assoziierter Partner, Subunternehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte) ist auf Einrichtungen aus förderfähigen Ländern beschränkt.
Sonderfälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern (oben nicht aufgeführt) sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in Betracht gezogen, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung für die Durchführung der Maßnahme für wesentlich hält.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Land oder Drittland
- ausnahmsweise, wenn es keine terrestrische Grenze zu einem Mitgliedstaat gibt, 5G-Korridor-Bereitstellungsprojekte, die die Grenze eines Drittlandes überqueren oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) aus mindestens einem Mitgliedstaat.
Die Kosten werden zu den in der Fördervereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (maximal 50% für die Studienkosten, maximal 70% für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage und maximal 30% für alle anderen Kostenkategorien ('Projektfördersatz')). Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate beantragen, wenn Ihr Projekt eine starke grenzüberschreitende Dimension betrifft: maximal 50%.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular ist in drei Teile gegliedert:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- eine detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
- Tätigkeitsberichte des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den Mitgliedstaaten unterzeichnete Unterstützungsschreiben (Vereinbarung der Mitgliedstaaten) (Muster im Einreichungssystem verfügbar, die Liste der MS-Kontaktstellen ist auf der HADEA-Website veröffentlicht))
- Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass keine vorhandene oder glaubwürdig geplante 5G-Infrastruktur in der Lage ist, eine ununterbrochene mobile Abdeckung bereitzustellen, die für CAM-Dienste im betreffenden Korridorabschnitt geeignet ist (für Werkvorschläge, die im Einreichungssystem unter "Sonstige Anlagen" hochgeladen werden)
- Selbstauskunft aller an dem Vorschlag beteiligten Mobilfunkbetreiber, dass die öffentliche Finanzierung der CEF-Intervention nicht von den beteiligten MNOs zum Zwecke der Erfüllung einer einschlägigen Deckungspflicht verwendet wird, beispielsweise im Rahmen von Frequenzlizenzen (für Werkvorschläge, die im Einreichungssystem unter "Sonstige Anlagen" hochgeladen werden)
- von den beteiligten Stellen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (für Bauanträge, Muster im Einreichungssystem verfügbar)
- Sicherheitsgarantien, die von den jeweiligen Mitgliedstaaten (oder von den jeweiligen Behörden des assoziierten Landes oder Drittlands) genehmigt wurden (Muster im Einreichungssystem verfügbar, die Liste der Kontaktstellen für Mitgliedstaaten ist auf der HADEA-Website veröffentlicht). Sollte ein Mitgliedstaat mehr Zeit für die Erteilung seiner Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller ausnahmsweise bis zur Kündigungsfrist eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Empfangsbestätigung des Antrags der Mitgliedstaaten vorlegen. In diesem Fall müssen die von den Mitgliedstaaten genehmigten Sicherheitsgarantien vom Vorschlagskoordinator bis spätestens 18. März 2024, 17:00 Uhr MEZ (Brüssel) an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu gesendet werden, die mit der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff gekennzeichnet ist.
- andere Anhänge
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF-DIG-2023-5GCORRIDORS Call DocumentCEF-DIG-2023-5GCORRIDORS Call Document(581kB)
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