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Call-Eckdaten
Interreg HU-SK-RO-UA 2023: Erster Aufruf für Großprojekte
Förderprogramm
Interreg NEXT Ungarn-Slowakei-Rumänien-Ukraine
Termine
Öffnung
21.09.2023
Deadline
14.03.2024 15:00
Förderquote
90 %
Budget des Calls
€ 49.993.185,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.500.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das ENI-CBC-Programm Ungarn-Slowakei-Rumänien-Ukraine zielt auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern der Europäischen Nachbarschaft ab.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Eine widerstandsfähige und grüne Grenzregion
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung eines ökosystembasierten Ansatzes
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P2: Eine gesunde und attraktive Grenzregion
- SO 2.1: Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- P3: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 3.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- SO 3.2: Ein sichereres und geschütztes Europa
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmenarten vorgeschlagen:
P1: Eine widerstandsfähige und grüne Grenzregion
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Gemeinsame Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels und menschlicher Bedrohungen auf die Natur: technische Vorbereitung gemeinsamer Infrastrukturentwicklungsprojekte und Durchführung von Infrastrukturentwicklungsprojekten von gemeinsamem Interesse
- Gemeinsame Bildungs-, Sensibilisierungs- und Wissensaustauschaktivitäten im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Risikoprävention für ein besseres Verständnis und eine bessere Vorbereitung und Prävention
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Reduzierung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Gemeinsame Initiativen zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung von Naturgebieten: technische Vorbereitung von Projekten zur Entwicklung gemeinsamer Infrastrukturen und Durchführung von Projekten zur Entwicklung von Infrastrukturen von gemeinsamem Interesse
- Gemeinsame Bildungsaktivitäten, Bewusstseinsbildung und Wissensaustausch im Bereich des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt
P2: Eine gesunde und attraktive Grenzregion
- SO 2.1: Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Schaffung des rechtlichen, administrativen und technischen Rahmens für gemeinsame epidemiologische Maßnahmen und grenzüberschreitende Rettungsdienste
- Investitionen zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Epidemiologie und bei den grenzüberschreitenden Rettungsdiensten
- Verstärkter Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen und in der Gesundheitsentwicklung
- Durchführung von Programmen zur Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Kapazitätsentwicklung durch Datenerhebung, Wissensaustausch und Schulung
- Entwicklung gemeinsamer oder gemeinsamer Tourismusprodukte, einschließlich der Entwicklung grenzüberschreitender Netzwerke und Routen
- Förderung der lokalen und regionalen Zusammenarbeit in Kultur und Kunst
- Pilotaktionen zur Förderung der sozialen Innovation und der Einbeziehung benachteiligter Bevölkerungsgruppen in kulturelle Aktivitäten, touristische Dienstleistungen und Projekte
P3: Eine kooperierende Grenzregion
- SO 3.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Akteuren der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- Institutionelle Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen
- SO 3.2: Ein sichereres und geschütztes Europa
- Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle und -verwaltung
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der Partnerschaft müssen mindestens ein Antragstellende aus einem der am Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten und mindestens ein Antragsteller aus der Ukraine beteiligt sein, die alle die Zulassungskriterien für Antragsteller erfüllen. Weitere grenzüberschreitende und/oder inländische Partner - die die Förderkriterien für Antragsteller erfüllen - können an der Durchführung des Projekts beteiligt werden, sofern der Inhalt des Projekts dies rechtfertigt. Die Anzahl der Partner beträgt maximal 6, einschließlich des federführenden Partners.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Ungarn
- Szabolcs-Szatmár-Bereg
- Borsod-Abaúj-Zemplén (angrenzende Region mit vollen Beteiligungsrechten)
Slowakei
- Košický
- Prešovský
Rumänien
- Maramureş,
- Satu-Mare
- Suceava (angrenzende Region mit eingeschränkten Beteiligungsrechten)
Ukraine
- Zakarpatska,
- Iwano-Frankiwska
- Chernivetska (angrenzende Region mit eingeschränkten Mitbestimmungsrechten)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 8 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die vollständigen Anträge und Belege müssen elektronisch über das INTERREG+ System eingereicht werden. Wenn Sie mit dem Ausfüllen des Antragsformulars beginnen, konsultieren Sie bitte das Benutzerhandbuch für das INTERREG+ Antragsmodul. Der Link zur Antragsplattform und das Handbuch werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Programm-Website zur Verfügung gestellt.
Die Sprache der Antragsformulare ist Englisch. Antragsformulare in anderen Sprachen als Englisch werden abgelehnt.
Eine vollständige Liste der einzureichenden Belege finden Sie in Kapitel 10.4 der GfA.
Call-Dokumente
Interreg HU-SI-RO-UA 2023 Guidelines for ApplicantsInterreg HU-SI-RO-UA 2023 Guidelines for Applicants(1451kB)
Kontakt
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