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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Interreg RO-UA - Kleinprojekte
Förderprogramm
Interreg NEXT Rumänien-Ukraine
Termine
Öffnung
16.10.2023
Deadline
08.01.2024 15:00
Förderquote
90 %
Budget des Calls
€ 14.585.914,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 250.000,00 und € 400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Kleinprojekten gilt für alle Prioritäten und spezifischen Ziele mit Ausnahme von SO 2.3 (Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation).
Call-Ziele
-
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Umweltorientierung über Grenzen hinweg
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit, unter Berücksichtigung ökosystemarer Ansätze
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der natürlichen biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P2: Soziale Entwicklung über Grenzen hinweg
- SO 2.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- SO 2.2: Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- P3: Zusammenarbeit an den Grenzen
- SO 3.1: Verwaltung der Grenzübergänge
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Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Umweltorientierung über die Grenzen hinweg
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Infrastruktur (einschließlich grüner und blauer Infrastruktur): Bau/Sanierung/Modernisierung von Infrastruktur im Zusammenhang mit Systemen/Strukturen für den Umgang mit Bränden, Überschwemmungen, Stärkung der Flussufer, Kanäle, Zustand von Dämmen, Aufforstung von Flussufern, Erhaltung, Revitalisierung und Renaturierung von Gewässern und Ökosystemen, Erhaltung und Wiederherstellung kleiner Flüsse, auch in Zusammenarbeit mit der lokalen Zivilgesellschaft auf beiden Seiten der Grenze
- Ausrüstung: Ausstattung mit der notwendigen Ausrüstung für Notsituationen (Brandbekämpfungsausrüstung, Überschwemmungen usw.), Hardware, Software, Fahrzeuge usw.
- Gemeinsame Strategien und Instrumente für das Gefahrenmanagement und die Risikoprävention, einschließlich gemeinsamer Aktionspläne, technischer und operativer Maßnahmen zur Gewährleistung koordinierter Aktionen in Echtzeit, Risikopläne, Interventionsverfahren, Übungen, Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft, Ausarbeitung aktualisierter gemeinsamer Einsatzpläne und eines Verfahrensrahmens für die effiziente Verwaltung und den Einsatz gemeinsamer Interventionen, hydrologische Überwachung von Flüssen, Wassertemperatur, Niederschlagsmessungen, Eisregime und andere Arten der Überwachung, die auf Initiative der lokalen Zivilgesellschaft durchgeführt werden
- Schulungen: gemeinsame Schulungsprogramme, Vernetzung, Erfahrungs- und Wissensaustausch, einschließlich Sensibilisierung im Bereich der effizienten Risikoprävention und des Risikomanagements im Grenzgebiet unter Beteiligung der lokalen Zivilgesellschaft und von Freiwilligen
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Gemeinsame Projekte zur Schaffung/Erweiterung von Naturschutzgebieten in einem grenzüberschreitenden Kontext
- Ausstattung: Verbesserung der personellen und technischen Kapazitäten und Modernisierung der Überwachungsausrüstung von Schutzgebieten
- Entwicklung von Studien, Forschung, gemeinsamen Protokollen für die koordinierte Umsetzung der europäischen Übereinkommen, gemeinsamen Strategien und Plänen, Schulungen und Sensibilisierungskampagnen
- Bewertung, Schutz und Verbesserung bestehender Ökosysteme (Forschungsaktivitäten, Bestandsaufnahme der Ressourcen, Schutz gefährdeter Arten, Ausrottung invasiver Arten, Aufforstung usw.)
- Städtische grüne Infrastruktur
P2: Soziale Entwicklung über Grenzen hinweg
- SO 2.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Investitionen in die Sanierung/Modernisierung/Erweiterung/Beschaffung von Ausrüstungen für die Bildungsinfrastruktur, um die notwendigen materiellen Voraussetzungen für einen qualitativ hochwertigen Bildungsprozess zu schaffen und die Beteiligung an den Bildungsprozessen zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen liegt
- Investitionen in Hardware und Software, die für die Entwicklung digitaler Kompetenzen erforderlich sind
- Entwicklung von gemeinsamen Bildungs- und Lernplänen und -strategien, Schulungs- und Mentorenprogrammen
- Entwicklung von Partnerschaften zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und spezialisierten Organisationen der Zivilgesellschaft zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen Lehrern/Bildungsfachleuten auf beiden Seiten der Grenze
- Entwicklung gemeinsamer Initiativen zur Unterstützung der Erwachsenenbildung und -ausbildung, einschließlich Mobilitätsprogrammen
- SO 2.2: Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familien- und gemeinschaftsbasierten Versorgung
- Gemeinsame Aktivitäten zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung im Grenzgebiet durch Bau/Sanierung/Modernisierung der Infrastruktur des öffentlichen Gesundheitswesens (einschließlich der Aufnahme von medizinisch evakuierten Patienten und Patientinnen, der Gesundheitsversorgung von Vertriebenen und des Wiederaufbaus/der Modernisierung von medizinischen Einrichtungen aufgrund der russischen Aggression in der Ukraine)
- Entwicklung von Labors und mobilen Labors für das Screening/die klinische Überwachung von Krankheiten und die Prävention von grenzüberschreitenden Epidemien
- Ausstattung spezifischer Infrastrukturen des öffentlichen medizinischen Dienstes (Ambulanz, Notaufnahme, medizinische Zentren, integrierte soziale Intervention usw.), auch über Partnerschaften mit Organisationen der Zivilgesellschaft
- Mobile Karawanen zur Überwachung des Gesundheitszustands (Blut, Diabetes, Gesundheitsuntersuchungen usw.) sowie zahnärztliche Betreuung der Bevölkerung in ländlichen Gebieten
- Ausstattung einer speziellen Infrastruktur für öffentliche medizinische Notdienste
- Gemeinsame Schulungsprogramme und Erfahrungsaustausch, Vernetzung zur Unterstützung der Funktionsweise der spezifischen öffentlichen medizinischen Dienste, Telemedizin
- Erfahrungsaustausch, gemeinsame Aktivitäten zur Gewährleistung der Kompatibilität der Behandlungsrichtlinien, gemeinsame Diagnoseprogramme
- Sensibilisierungskampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Gesundheit, Krankheiten und Prävention von Epidemien, auch durch Organisationen der Zivilgesellschaft
- Spezifische Ausrüstung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen
P3: Zusammenarbeit an den Grenzen
- SO 3.1: Verwaltung der Grenzübergänge
- Investitionen in die Ausstattung mit spezifischer Ausrüstung für die Tätigkeit der Polizei/Zoll/Grenzpolizei/Gendarmerie (Transportfahrzeuge für die K9-Einheiten, Videoaufzeichnungsgeräte, Drohnen, Fahndungsausrüstung, Hard- und Software, Schulungsausrüstung, Ausrüstung für Forensiker*innen und Sprengstoffexperten und -expertinnen usw.)
- Gemeinsame Schulungen von Polizei, Zoll, Grenzpolizei, Gendarmerie und anderen an der Grenzverwaltung beteiligten Strukturen, Austausch bewährter Praktiken in bestimmten Tätigkeitsbereichen (Analyse, strafrechtliche Ermittlungen, organisierte Kriminalität usw.)
- Investitionen in die Modernisierung, Sanierung, Renovierung und Verbesserung der Infrastruktur von Polizei und Grenzschutz sowie der zugehörigen Gebäude
- Investitionen in gemeinsame Politiken, Strategien, gemeinsame Interventionspläne und -strategien, Sensibilisierungskampagnen in Bezug auf Menschenhandel und andere Fragen im Zusammenhang mit der Grenzverwaltung und dem Grenzübertritt usw.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss eine Partnerschaft die folgenden Kriterien erfüllen:
- Maximal 4 Partner (einschließlich des Antragstellers) nehmen an dem Projekt teil.
- Mindestens ein Projektpartner ist in Rumänien registriert und ein Partner ist in der Ukraine registriert.
Jedes Projekt muss die Zusammenarbeit der Projektpartner eindeutig nachweisen - dies wird anhand der vier Kooperationskriterien überprüft:
- Gemeinsame Vorbereitung (obligatorisch)
- Gemeinsame Umsetzung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch)
- Gemeinsames Personal (optional)
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet wird auf der Grundlage der Regionen der NUTS-Ebene 3 festgelegt:
Ukraine:
- Odesa
- Zakarpattia
- Iwano-Frankiwsk
- Czernowitz
Rumänien:
- Maramures
- Satu Mare
- Botosani
- Suceava
- Tulcea
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge können ausschließlich über das Gemeinsame Elektronische Überwachungssystem (JEMS) eingereicht werden, sofern die Verwaltungsbehörde keine anderen Anweisungen erteilt.
Beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars sind die Antragsteller gehalten:
- Das Formular auf Englisch auszufüllen, Jedes Feld auszufüllen und die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass einige Informationen von einem Feld in ein anderes übernommen werden, um das Verfahren zu vereinfachen und fehlerfrei zu gestalten.
- Pro Projekt darf nur ein spezifisches Ziel formuliert werden.
- Beachten Sie, dass das Projektbudget ein integraler Bestandteil des Antragsformulars ist. Jeder Partner verfügt über ein eigenes Budget, zu dem alle erforderlichen Angaben gemacht werden müssen.
- Alle erforderlichen Belege müssen eingescannt und in JEMS hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass die Projekterklärung und die Erklärungen der Projektpartner Anhänge des Antragsformulars sind. Sie müssen ausgefüllt, von den gesetzlichen Vertretern der Partner unterzeichnet, abgestempelt (falls erforderlich, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen) und in JEMS hochgeladen werden. Die Liste der beizufügenden Unterlagen finden Sie auf den Seiten 37-39 des Leitfadens für Aufforderungen.
Call-Dokumente
Interreg RO-UA 2023 small-scale projects guidelinesInterreg RO-UA 2023 small-scale projects guidelines(1027kB)
Kontakt
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