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Call-Eckdaten
Die Wechselbeziehung zwischen sozialer, kultureller und politischer Identität sowie dem Gefühl der Zugehörigkeit und Demokratien
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-04
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten dazu beitragen, die Art und Weise zu untersuchen, in der die Demokratie und ihre Grundprinzipien wie politische Repräsentation, Partizipation oder Vertrauen mit sozialen, kulturellen und politischen Identitäten und einem Gefühl der Zugehörigkeit und Identifikation mit verschiedenen Gemeinschaften zusammenhängen.
Call-Ziele
Die Rolle der Identitäten und des Zugehörigkeitsgefühls in Demokratien ist von größter Bedeutung, da beides für die Definition und das Verständnis der politischen Beteiligung in demokratischen Gesellschaften von zentraler Bedeutung ist. In den letzten Jahren hat sich in Europa die Zersplitterung der Identitäten angesichts des raschen generationsbedingten, demografischen, sozialen, religiösen und politischen Wandels wohl verstärkt. Gleichzeitig hat die Pandemie die Bedeutung von Gemeinschaften in Zeiten der Unsicherheit deutlich gemacht. Dies hat Fragen über die negativen Auswirkungen solcher Fragmentierungstendenzen auf das demokratische Leben aufgeworfen sowie über die Hindernisse, denen sich bestimmte Gruppen gegenübersehen, wenn sie sich aktiv und sinnvoll an der demokratischen Teilhabe beteiligen wollen, wie z. B. Jugendliche, Migrant*innen und LGBTIQ+-Kollektive.
Umgekehrt kann argumentiert werden, dass die Einbeziehung bestimmter Gemeinschaften in demokratische Entscheidungsprozesse (durch Quoten, aber auch durch andere partizipatorische Prozesse auf verschiedenen Ebenen, wie z. B. die Wahl der Teilnehmenden) dazu beitragen kann, das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer demokratischen Gesellschaft zu fördern und ihre Beteiligung am demokratischen Leben weiter zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang sollten die Vorschläge dazu beitragen, die Art und Weise zu untersuchen, in der die Demokratie und ihre Grundprinzipien wie politische Repräsentation, Partizipation oder Vertrauen mit sozialen, kulturellen und politischen Identitäten und einem Gefühl der Zugehörigkeit und Identifikation mit verschiedenen Gemeinschaften zusammenhängen. Dazu gehören u. a. geschlechtsspezifische, ethnische, multikulturelle, mehrsprachige und räumliche Identitäten und Subjektivitäten, wobei die kumulativen Auswirkungen von Diskriminierung zu berücksichtigen sind. Um soziale Identitäten und ihre Rolle bei der Gestaltung des politischen und gesellschaftlichen Diskurses besser zu verstehen, könnten die Vorschläge die Bedingungen von Migration und Flüchtlingen, Segregation und Inklusion, den Begriff der europäischen Identität und des europäischen Erbes, Menschen mit Behinderungen, die Wahrnehmung der Zugehörigkeit zu städtischen/ländlichen Gemeinschaften, zu lokalen Gemeinschaften oder zur Diaspora, die Rolle der Medien und der sozialen Medien bei der Identitätsfragmentierung, die Vermischung ethnischer, politischer und religiöser Identitäten und die Rolle des kulturellen und künstlerischen Sektors bei der Darstellung der Vielfalt der Identitäten (Kino, Filmreihen, Literatur usw.) berücksichtigen.
In den Vorschlägen sollten Hindernisse und Faktoren ermittelt und untersucht werden, die die Beteiligung bestimmter Gemeinschaften an demokratischen Verfahren und Prozessen einschränken oder beeinträchtigen und ihre politische Teilhabe, ihre Vertretung oder ihr Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben. Darüber hinaus sollten sie Maßnahmen, Rahmenbedingungen und Empfehlungen zur Verhinderung und Umkehrung derartiger negativer Trends sowie Möglichkeiten zur weiteren Förderung des Gefühls der Zugehörigkeit zu demokratischen Gesellschaften prüfen und vorschlagen. Dies könnte die Durchführung von partizipatorischen Prozessen oder Aktivitäten des bürgerschaftlichen Engagements beinhalten, die darauf abzielen, die Themen zu identifizieren und zu diskutieren, die dem Gefühl der demokratischen Zugehörigkeit in den genannten Gemeinschaften zugrunde liegen. Identitäten entstehen nicht in einem Vakuum. Die Menschen sind an Gruppen gebunden, die ihnen eine Identität verleihen, die im sozialen Bereich Gültigkeit hat: Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe verleiht ihnen soziales Kapital. Sie gehören Gruppen an, die sie schätzen und die ihre sozialen und psychologischen Bedürfnisse befriedigen. Die Vorschläge sollten daher auch kritische Einsichten in die Art und Weise entwickeln, wie Prozesse der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe dazu beitragen können, das Gefühl der Zugehörigkeit zu lokalen, nationalen und europäischen demokratischen Institutionen und Prozessen weiter zu fördern.
Schließlich können in den Vorschlägen auch soziale Repräsentationen und gruppenübergreifende Stereotypen untersucht werden, die bestimmen, zu welchen Gruppen der/die Einzelne sich zugehörig fühlt. Die Vorteile der Gruppenzugehörigkeit und der Identifikation, einschließlich des sozialen Kapitals, das mit Gruppenprojekten als fester Bestandteil sozialer Repräsentationen einhergeht, können ebenfalls analysiert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Rolle von Identifikation und Zugehörigkeit bei der Verbreitung von antagonistischen Identitäten oder sozialen Normen online und offline untersucht werden.
Es ist wichtig, dass die Vorschläge einen intersektionellen, historischen, fließenden und multiplen Ansatz in Bezug auf Identitäten integrieren und die unterschiedlichen Konzepte und Erfahrungen von "Zugehörigkeit" und "Identifikation" sowie die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gefühle der Zugehörigkeit zu verschiedenen Gemeinschaften zu entwickeln, berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten auch partizipatorische Forschungsmethoden anwenden, die akademische und nichtakademische Akteure einbeziehen, wobei der Schwerpunkt auf der Stärkung der Gemeinschaft liegt. Sie könnten Methoden anwenden, die auf Disziplinen wie politische und soziale Psychologie, Verhaltenspolitik, Geschichte, Soziologie, Geschlechter- und Rassentheorien, Religionswissenschaften, postkoloniale Studien usw. aufbauen.
Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen. Die Vorschläge können Aktivitäten der sozialen Innovation zur Förderung des sozialen Wandels, neuer sozialer Praktiken, sozialer Eigenverantwortung oder der Marktakzeptanz berücksichtigen.
Vorschläge werden zur Zusammenarbeit mit dem GFS-Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie ermutigt, insbesondere im Hinblick auf die Konzeption und Anwendung partizipativer Methoden und die Frage, wie sie individuelle und gruppenspezifische Identitäten berücksichtigen, formen oder verändern. Vorschläge werden auch zur Zusammenarbeit mit dem GFS-Referat für das Forschungsprogramm "Aufklärung 2.0" angeregt, insbesondere im Hinblick auf den Einfluss von Identitäten auf die Aufnahme von Erkenntnissen, die politische Entscheidungsfindung und wirksame Abhilfemaßnahmen, die der kollektiven Entscheidungsfindung zugute kommen können.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Eine umfassende Analyse der Wechselbeziehungen zwischen sozialen, kulturellen und politischen Identitäten, dem Gefühl der Zugehörigkeit und der Identifikation mit einer Gruppe und der Demokratie, auch in Bezug auf politische Vertretung, Beteiligung und Vertrauen. Dazu gehört auch die Betrachtung der sich überschneidenden, fließenden und fragmentierten Dimension von Identitäten und ihrer Beziehung zu dem Bedürfnis nach Zugehörigkeit sowie zu Werten.
- Aufbauend auf den Ergebnissen sollen politische Empfehlungen formuliert werden, um negative Trends anzugehen, zu verhindern und zu korrigieren, einschließlich der Erprobung von Strategien und Rahmenwerken zur Verhinderung von Diskriminierung, Marginalisierung und Entfremdung. Einsichten darüber, wie man mit konkreten politischen Empfehlungen zu umfassenden Identitäten beitragen kann, sind sehr erwünscht.
- Entwicklung kritischer Einsichten in die Art und Weise, wie Prozesse der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe dazu beitragen können, das Gefühl der Zugehörigkeit/Eigentümerschaft zu lokalen, nationalen und europäischen demokratischen Institutionen und Prozessen oder die Verbreitung antagonistischer Identitäten oder sozialer Normen weiter zu fördern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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